Endlagerkommission: Erste Kampfabstimmung zu Gorleben – Kampfansage aus dem Wendland

In der Endlagerkommission des Deutschen Bundestages fand eine erste Kampfabstimmung um Gorleben statt. Im Streit um die Fortschreibung der Veränderungssperre Gorleben, die allein den geologisch zweifelhaften Salzstock Gorleben-Rambow als ein mögliches Endlager für hoch radioaktive Abfälle festzurren soll, votierte eine knappe Mehrheit von 12 Kommissionsmitgliedern dafür, stattdessen das Land Niedersachsen aufzufordern, das Bundesberggesetz entsprechend anzuwenden. Das läuft zwar auf dasselbe hinaus: Gorleben. War aber hart umkämpft. Dagegen votierten trotzdem elf Mitglieder und drei enthielten sich.

An-Kett Kommission

Für die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) ist dies ein deutlicher Fingerzeig, dass eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder den Salzstock trotz seiner gravierenden Mängel „unbedingt im Spiel halten will“. Ginge es um die Umsetzung des Standortauswahlgesetzes, dann müsste nach dem Ende der Erkundung diese Sperre entfallen, sie habe keine rechtliche Grundlage mehr, argumentiert die BI.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Die Zuspitzung auf eine Abstimmung und das knappe Votum aber zeigen: es geht in der Kommission nicht um einen Neustart in der Endlagersuche, es wird weiter nur um Gorleben gerungen – mal offen, mal verdeckt. Diesen Kardinalfehler des Gesetzes, der im Parteienkompromiss ausgehandelt wurde, sollte man zügig ausmerzen und dazu das StandAG entsprechend evaluieren, sonst bleibt die Kommission gefangen im Gorlebenfindungsspiel.“

Neben der Veränderungssperre, die zum 31.08.2015 ausläuft, wurde für das Endlagerbergwerk Gorleben im Herbst 2014 ohnehin ein Offenhaltungsbetrieb verfügt, der Gorleben bereits als Standort privilegiert.

  • Gegen das skrupellose Vorgehen in Gorleben von Wirtschaft und Politik, das mit der Standortbenennung im Jahr 1977 begann, werden am 22. Mai erneut viele Menschen auf die Straße gehen: Direkt an den Atomanlagen findet ab 14 Uhr eine „Kulturelle Widerstandsparty(ie)“ statt.

Gemeinsam mit den Initiatoren der „Kulturellen Landpartie“, die noch bis Pfingstmontag im Wendland stattfindet, ruft die BI dazu auf, den Protest gegen das Festhalten an Gorleben fantasievoll zu artikulieren und auf die Straße zu tragen – in den Wald und die Wege zwischen den Zwischenlagern und den Festungsmauern des Erkundungsb0llwerks: „Diese Eselei muss einmal vielen Menschen gezeigt werden“.

Hier der Wortlaut der Erklärung im Original:

*** (s.u.) Die Kommission hat mit 12 gegen 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen folgenden Beschluss gefasst:

„Die Kommission bittet die Bundesregierung und den Bundesrat zu prüfen, ob auf der Grundlage der in der Begründung mitgeteilten Erwägungen auf eine Verlängerung der Veränderungssperre verzichtet werden kann, wenn das Land Niedersachsen eine Anwendung des § 48 Abs. 2 BBergG zum Schutz des Standortes Gorleben vor Veränderungen zusagt.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, Tel. 0170 – 510 56 06