Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Pilot-Konditionierungsanlage Gorleben erneut Zankapfel

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) hat die Beschreibung der Aufgaben der Pilot-Konditionierungsanlage Gorleben berichtigt. Vorangegangen war eine Intervention der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI).

BfE-Sprecherin Judith Windszus bedankte sich daraufhin für den „Hinweis zu unserer Formulierung zur Pilot-Konditionierungsanlage Gorleben (PKA). Korrekt ist hier natürlich die Vergangenheitsform: ‚In der Anlage sollten ursprünglich (statt: sollen) insbesondere Verpackungsverfahren für die spätere sichere Endlagerung radioaktiver Stoffe entwickelt und optimiert werden.‘ Wir haben dies korrigiert.“

Damit ist für die BI der Fall noch lange nicht erledigt. BI-Sprecher Wolfgang Ehmke:

„Eine offene Endlagersuche wurde 2013 nach Jahrzehnten Lug und Trug in Gorleben versprochen. Der Kardinalfehler ist, dass mit dem politisch und geologisch verbrannten Gorleben im Gesetzespakt ein solcher Neuanfang gar nicht möglich ist. Zur Macht des Faktischen gehört die vorhandene nukleare Infrastruktur in Gorleben. Kern und Bindeglied zwischen Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle und der möglichen Endlagerung im Salzstock ist die Pilot-Konditionierungsanlage (PKA). Die PKA präjudiziert eindeutig den Standort Gorleben.“

Die Atomaufsicht, das niedersächsische Umweltministerium (NMU) müsse jetzt, nach der Neuregelung der Verantwortlichkeiten für die nukleare Entsorgung, handeln und mit den „Geistern der Vergangenheit“ aufräumen.

Im Bedarfsfall unmittelbar erlaubt ist zurzeit die Wiederherstellung des Primärdeckeldichtsystems von Transport- und Lagerbehältern für bestrahlte Brennelemente und hochradioaktive verglaste Abfälle aus der Wiederaufarbeitung. Der Haken, so die BI, das gilt nicht allein für die 113 Behälter, die in Gorleben lagern, sondern bundesweit.

Die dritte Teilgenehmigung aus dem Jahr 2000 mit all den Verfahrensschritten zur endlagergerechten Behandlung von Castorbehältern tritt allerdings erst in Kraft mit der Benennung eines Endlagerstandorts. Das wird frühestens 2031 der Fall sein, zumindest ist das der „offizielle“ Fahrplan. Ob dann bereits geklärt ist, welche Lagerkonzeption gewählt wird, ist höchst zweifelhaft, argumentiert die BI.

Das StandAG sieht hingegen ein völlig neues Suchverfahren vor, in dem angeblich
– das Wirtsgestein,
– der Standort
– und die Einlagerungsbedingungen (rückholbar oder nicht etc.)
noch gar nicht feststehen, so dass die PKA in ihrer jetzigen Bauart

1. an dem Standort Gorleben überhaupt keinen Sinn macht,

2. die Endlagerungsbedingungen für den später ausgewählten Standort (Salz, Ton, Kristallin) zu ganz anderen Einlagerungstechnologien und Ausgestaltungen der Abfallgebinde führen können.

3. Die Castoren sind heute sämtlich größer sind als bei Auslegung und Konzeption der Anlage gedacht (es gibt u.a. zu kleine Pufferlager), die Anlage entspricht nicht mehr Stand von Wissenschaft und Technik.

Ehmke: „Die PKA Gorleben mit ihrer Genehmigungspalette präjudiziert eindeutig die Endlagerwahl, weil das nationale Entsorgungsprogramm NAPRO die Konditionierung der hochradioaktiven Abfälle direkt am Endlagerstandort vorsieht.“

Die PKA mit einem genehmigten Jahresdurchsatz von 35 Tonnen wäre bis zum Zeitpunkt der Festlegung eines Endlagerstandorts nicht nur technisch völlig veraltet, die 1.900 Castor-Behälter, die bis zum Ende der Atomkraftnutzung in Deutschland im Jahr 2020 anfallen, zu konditionieren, würde 300 Betriebsjahre dauern. Das ist aus Sicht der BI völlig absurd:

„Das NMU ist aufgefordert, die die dritte Teilgenehmigung zurückzuziehen. Bisher wurde argumentativ ins Feld geführt, während der Verhandlungen zwischen dem Bund und der alten Betreiberin, der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) zur Neuordnung der Verantwortlichkeiten bei der nuklearen Entsorgung, sei es nicht klug, das Thema PKA anzufassen. Jetzt stellt sich die Lage völlig neu dar, denn das Castorlager und die PKA werden von der bundeseigenen Gesellschaft für Zwischenlager (BGZ) betrieben und es obliegt der Aufsichtsbehörde, die Genehmigungssituation fachlich und juristisch neu auszuhandeln.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06

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