Die nächste Katastrophe zeichnet sich ab: Aus Zwischenlagerung wird Dauerlagerung

Das Atommüllkarussell dreht sich. Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Müll wurde gerade „neu“ gestartet. Dass nicht nur Bayern und Sachsen gern am Salzstock Gorleben kleben, ist hier nicht das Thema. Das Thema lautet: Wie die Öffentlichkeit über die Gefahren der Zwischenlagerung hinweggetäuscht wird. Wolfgang Ehmke geht diesen Fragen nach.

Die überwiegende Mehrheit aller Experten geht von wesentlich längeren Zeiträumen bei der Suche und Inbetriebnahme eines wie auch immer gearteten Endlagers aus, als sie der Zeitplan der Bundesregierung mit der geplanten Standortentscheidung im Jahr 2031 bzw. der Inbetriebnahme eines Endlagers im Jahr 2050 vorsieht.

So führt die Endlager-Kommission des Deutschen Bundestages mit Blick auf diesen Planungshorizont aus: „Angesichts von nach gegenwärtigen Erfahrungen plausiblen Zeitbedarfen (…) kommt man explorativ zu deutlich anderen Zeiträumen. (…) Die Inbetriebnahme (Beginn der Einlagerung der Abfälle) könnte erst für das nächste Jahrhundert erwartet werden, ein Verschluss erst weit in das nächste Jahrhundert hinein. (…) Das Verfahren wird sich über einen langen Zeitraum erstrecken, der deutlich über das Jahr 2031/2050 hinausreicht.“

Aber die Zwischenlager in Lubmin, Ahaus und Gorleben wie auch die kraftwerksnahen Lagerstätten sind nicht auf 100 Jahre „Sicherheit“ ausgelegt, sondern auf 40 Jahre. Es klafft also eine beträchtliche Lücke zwischen dem Ablauf der Haltbarkeit – in Gorleben ist es das Jahr 2034 – und der möglichen Inbetriebnahme eines „Endlagers“, vermutlich muss man sich auf eine hundertjährige Lagerzeit in den oberirdischen Hallen einstellen.

Und wie begegnet das Bundesumweltministerium mit seinen nachgeordneten Behörden auf diese Lücke? Mit Durchhalteparolen… Es ist die Rede von einem „ambitionierten Zeitplan“, das, was wirklich auf uns zukommt, wird  ignoriert. Wolfram König, Chef des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), sagte bei der Vorstellung der Broschüre „Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle – Sicherheit bis zur Endlagerung“ laut Presseberichten, die einstige Begrenzung der Genehmigungen für die zwölf dezentralen Zwischenlager auf nur 40 Jahre habe keine Sicherheitsgründe gehabt, sondern sei ein politisches Signal gewesen (Handelsblatt, 12.04.2018). Das heißt, die Standortgemeinden sollten versichert seien, dass die Zwischenlagerung überschaubar befristet sei.

Für diese Haltung erntet das BfE heftigen Widerspruch. Michael Sailer, der auch in der Reaktorsicherheitskommission gearbeitet hat und heute dem Öko-Institut vorsteht, sagt im Interview mit Wolfgang Ehmke in der Gorleben Rundschau im Herbst 2018:

„Es ist in all den Genehmigungsverfahren nur geprüft worden, ob alles voraussichtlich 40 Jahre hält. Eine technisch saubere Prüfung für Zeiten über die 40 Jahre hinaus ist nicht erfolgt. Das wissen alle, die an der Prüfung beteiligt waren. Auch die Reaktorsicherheitskommission, in der ich damals war, hat ihre finale Stellungnahme nur für 40 Jahre abgegeben. Wer sagt, die Lager seien länger sicher, kann sich auf keine ernsthafte Sicherheitsprüfung stützen, die dies belegen würde.“

Schon jetzt sind Zwischenlager sind nicht ausreichend gegen Terroranschläge geschützt. Deshalb wurde das Zwischenlager in Brunsbüttel gerichtlich stillgelegt. Ähnlich diffizil stellt sich die Lage in Lubmin dar. Statt die geforderten Sicherheitsstandards auf andere Lager zu übertragen, duckten sich die Behörden weg, denn wo keine Klagen mehr gegen die Lagerung anhängig sind, bliebe allein das Behördenhandeln. Das erweist sich aber aus unserer Sicht als ein Nichtstun, nur ab und zu wird von der Notwendigkeit eines „Alterungsmanagements“ gesprochen. Die Lager werden aber nicht „nachgebessert“, der Müll steht da und wird mit Notverordnungen wie in Brunsbüttel rechtlich „gepuffert“.

In Ahaus und Gorleben wurde nach Nine Eleven, dem Terrorangriff auf die Twin Towers in New York im Jahre 2001, zwar davon gesprochen, dass die Halle noch einmal mit einer Mauer „eingehaust“ wird, es sollte auf Drängen der Anti-Atom-Initiativen sogar eine Ablaufrinne für Kerosin hinzukommen, doch gebaut wurde in Gorleben bis heute nichts. Behauptet wird nach wie vor, dass ein Castorbehälter selbst gegen einen gezielten Flugzeugabsturz ausgelegt sei und dass ein Brand die Behälterintegrität nicht gefährden würde. Folglich gibt es nicht einmal ein Überflugverbot: Es ist nicht zu fassen, wie unsere Forderungen nach mehr Sicherheit in den Wind geschlagen werden!

Anders als bei den Rost- und Blähfässern mit schwach- und mittelaktivem Müll lässt sich einem Transport- und Lagerbehälter (meist wird vereinfachend dazu Castor-Behälter gesagt, aber es gibt noch andere Hersteller) nicht einfach ansehen, ob er noch intakt ist. Probleme kann es in Deckelbereich geben, wenn die Primärdichtung versagt. Dann soll auf den Sekundärdeckel noch ein weiterer Hut aufgesetzt werden.
Es kann aber auch die Behälterintegrität selbst gefährdet sein. Lassen Sie sich nicht täuschen: es werden sich schon behördliche Gutachter finden, die dem Castor eine 100 Jahre-Haltbarkeitsplakette aufdrücken! Was tatsächlich im Innern eines Behälters passiert, in dem sich beispielsweise abgebrannte Brennelemente befinden, das weiß man nicht so genau. Ob die Hüllrohre zerbröseln oder nicht, ob man den Inhalt überhaupt entladen könnte, das wären Forschungsfragen. Zu befürchten ist: Wenn abgebrannte Brennstäbe bröckeln und Brennmaterial zusammenrieselt, besteht die Gefahr von Kritikalität und damit einer unkontrollierten Kettenreaktion. Was aus dem Moderatorstäben – das sind Polyethylenstangen, die die Neutronenstrahlung abschirmen – wird, wenn sie über so lange Zeit unter Neutronen -„Dauerbeschuss“ sind, ist höchst unklar. Uns ist nicht bekannt, dass es eine solche Forschung in Deutschland gäbe, wir kennen nur „Sicherheitsbetrachtungen“.

Alternativen zur aktuellen Zwischenlagerung, die sich sicherheitstechnisch überlebt hat, wären der Neubau von einigen Lagerstätten oder die Lagerung der hochradioaktiven Abfälle in einem Erdbunker. Doch es wird nur geredet und spekuliert! Es reicht nicht aus, darauf zu spekulieren, sämtliche Zwischenlager in der Bundesrepublik durch ein einziges riesiges Eingangslager am zukünftigen Endlagerstandort ersetzen zu wollen, wie es im Nationalen Entsorgungsprogramm (NaPro) festgelegt wurde. Um es noch einmal klar zu sagen: schon die Benennung eines Endlagerstandortes bis 2031 ist mit großen Unsicherheiten behaftet und im Interesse der Sicherheit müssen die bestehenden Zwischenlager sowieso vor diesem Termin ertüchtigt oder ersetzt werden. Die Genehmigung im Zwischenlager Gorleben läuft, wie bereits angemerkt, 2034 aus und im Jahr 2019 wird die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) die Sache los, weil der Staat der Betreiber sein wird.

Stimmen werden laut, wir stünden vor einem Paradigmenwechsel und müssten in dieser Situation auch Vorschläge unterbreiten, wie zwischenzeitlich oder auf längere Sicht mit dem Atommüll in den oberirdischen Lagerstätten umgegangen werden soll. Man sollte inzwischen sogar froh sein, dass zum Beispiel in Gorleben neben der Castor-Halle eine Pilotkonditionierungsanlage (PKA) steht, damit also eine „Heiße Zelle“.

In der Vergangenheit haben wir die PKA bekämpft mit der Warnung, „die machen den Castor auf!“. Die PKA ist völlig veraltet und für solche Forschungszwecke gar nicht mehr geeignet. Der Autor findet, die Rolle der Anti-Atom-Inis habe sich nicht verändert: Missstände müssen aufgedeckt und Fragen über Fragen müssen gestellt werden. Er sagt: „Für das Atommülldilemma sind wir nicht verantwortlich, aber den Verantwortlichen auf die Finger zu schauen und ständig ein mehr an Sicherheit einzufordern, das muss unbedingt sein.“

Worauf müssen wir achten? Wir müssen eine Debatte um die Sicherheit der Lagerstätten führen und dabei Grundsätze und Forderungen formulieren. Die Dauerlager müssen so ausgelegt werden,

1. dass sich der sicherheitstechnische Zustand der Behälter für einen Zeitraum von mind. 100 Jahren sich nicht verändert,
2. dass sie ein Mehrbarrierensystem gegen mechanische und thermische Einwirkungen besitzen,
3. dass die Behälter wirksam vor allen denkbaren Umwelteinflüssen geschützt (Erdbeben,
Überflutung, Feuer, Sturm, Starkregen etc.) werden und
4. dass sie einen wirksamen Schutz vor terroristischen und kriegerischen Aktivitäten bieten.

Wolfgang Ehmke

Literaturhinweis:

Sind die Behälter mit dem hochradioaktiven Müll darin auf derart lange Lagerzeiten ausgelegt? Was ist mit der Sicherung dieser Lagerstätten gegen Terrorschläge oder Flugzeugabsturz? Das sind zwei Kernfragen, die sich stellen.

Darüber müssen wir reden: Über Zeiträume, Sicherheitsanforderungen und Gefahren. Über die Nachrüstung, einen Neubau oder ein Weiter so? Die Atommüllkonferenz hat zu diesen Fragen ein Positionspapier verfasst, das im November 2018 vorgestellt wird.

Wir empfehlen die Lektüre des Buches von Dennis Köhnke, Manuel Reichardt, Franziska Semper (Hrsg.) Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle. Springer -Verlag, ISBN978-3-658-19039-2