PRESSEMITTEILUNG
Klage gegen Demoverbot bei Castortransport zulässig
Die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung (AGV) beim CASTOR-Transport 2006 war am (gestrigen) Mittwoch Gegenstand einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg. Eine Entscheidung und weitere inhaltliche Erörterungen wurden allerdings vertagt, da wesentliche Akten der Klägerin, der Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, erst am Montag, bzw. zu Verhandlungsbeginn übergeben wurden.
Der Vorsitzende der 3. Kammer, Siebert, machte aber bereits deutlich, dass die Klage der BI gegen die Allgemeinverfügung ´nicht von vornherein und eindeutig offensichtlich unzulässig´ sei. Gemäß einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 3. März 2004 sei jedes Versammlungsverbot auch nachträglich justiziabel.
Die Anwältin der BI, Ulrike Donat wies besonders darauf hin, dass die Stellungnahmen der Polizei, mit der die Allgemeinverfügung begründet wurde, ausschließlich aus Wertungen, nicht aber auf Tatsachen beruht. Durch diese weit reichenden Demonstrationsverbote seien BI und andere Betroffene in ihren Planungen so weit behindert, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit damit faktisch ins Leere liefe.
Über weitere Details der erteilten Demonstrationsverbote soll erst später entschieden werden. So hat die Polizei ein Grundstück, auf dem eine Kundgebung lange vor Festsetzung der AGV angemeldet war, einfach beschlagnahmt. Alternative Versammlungsorte wurden von der polizeilichen Versammlungsbehörde nicht benannt. Dass der Grundstückseigentümer ausdrücklich wollte, dass dort die Anti-CASTOR-Kundgebung stattfindet, wurde schlicht ignoriert. Deutlich wurde gleichfalls, dass die Polizei Jahr für Jahr Teile von Grundstücken requiriert, um Platz u.a. für ihre Absperrgitter und Einsatzfahrzeuge zu haben. Polizeichef Huber: Das mache man schließlich schon seit Jahren so, und bisher habe noch kein Grundstückseigentümer dagegen geklagt.
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher
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