gorlebenstopp

Gorleben geht gar nicht!

Wasser drüber, Gas drunter – das war im Kern bereits bekannt, als der damalige niedersächsische Ministerpräsident Albrecht (CDU) im Februar 1977 Gorleben als „nukleares Entsorungszentrum“ bestimmte – mit dem darunter liegenden Salzstock als möglicher Endlagerdeponie. Gorleben oder gar nichts! Das war seine Devise. Wir wollen aber alles, also nichts.

Lügen und Verfahrenstricks prägten den Ausbau Gorlebens als Atommüllendlager, um die miesen geologischen Befunde zu überspielen. Sicherheitsanforderungen wurden immer wieder an die vorgefundenen geologischen Gegebenheiten angepasst.

Öffentlichkeit gab es lediglich „durch die Straße“ – ein richtiges Genehmigungsverfahren mit Anhörungen und Klagerechten für die Errichtung eines Endlagers wurde schlichtweg unterlaufen und gleichzeitig wurde eine Aktenlage pro Gorleben konstruiert.

Flankiert wurde dieses Vorgehen durch jahrzehntelange Einschüchterung und Kriminalisierung der Menschen, die sich für das Ende der Atomkraftnutzung und Gorlebens als ungeeigneten Endlagerstandort einsetzten.

Das lässt sich nicht „heilen“ durch ein neues Verfahren. Mit Gorleben als  „schwarzem Fleck“ von Beginn an bei einer angeblich „weißen Landkarte“ ist das neue Endlagersuchverfahren eine Farce. Das „Argument“ dafür: Sonst hätte es keine Einigung zwischen den Unionsparteien, der SPD und den Grünen bei der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes gegeben.

Das Bergwerk in Gorleben wird zur Zeit im Stand-by- Betrieb gehalten und spielt im neuen Endlagersuchverfahren eine gesonderte Rolle, als „Notausgang“ und Reserve für den Fall des Scheiterns eines neuen Suchverfahrens.

Herbst 2020: Gorleben kann rausfallen

Neujahr 2020: „Gorleben muss raus!“

Fairness ist jetzt das Gebot der Stunde: Der Salzstock Gorleben-Rambow kann nun im dritten Quartal 2020 bei dem Ausschluss von Regionen, die nicht für die Atommüllendlagerung geeignet sind, herausfallen.

Der Vorhabensträger, die Bundesgesellschaft für Endlagerung, legt nämlich im Herbst 2020 einen vorentscheidenden Zwischenbericht vor. Gebiete, die nicht in Frage kommen, werden aus der Endlagersuche ausgeklammert. Andere Regionen, die in Frage kommen, werden ausgewiesen. Der alte Standort Gorleben muss – so sieht es das Standortauswahlgesetz vor – in jeder Phase des Suchverfahrens einem Vergleich unterzogen werden.

Bei der Anwendung der Ausschluss- und der sog. Abwägungskriterien für den Ausschluss von der weiteren Endlagersuche ist es soweit. Zu berücksichtigen wäre, dass der Salzstock Gorleben-Rambow über einer „aktiven Störungszone“ liegt, dass es eine Vielzahl von „Bohrungen“ schon aus der Zeit vor der Standortbennungen gab, dass es einen Einbruchsee über dem Salzstock gibt. Und über dem Salzgestein gibt es kein durchgängig wasserabschirmendes Deckgebirge. Gorleben ist nach der Kategorisierung des Standortauswahlgesetzes nur „bedingt günstig“. Das ist ein Ausschlussgrund!

Wir mussten die Kröte Standortauswahlgesetz schlucken. Jetzt drängen wir auf eine Entscheidung.

Wie in Gorleben getrickst wurde

Eine Stellungnahme vom damaligen Bundesumweltminister Sigmar Gabriel im November 2007: