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Zwischenlagerung: Einfach weiter so bis 2100? Nein danke! Aber was können wir jetzt tun?

Der Atommüll steht in der Gorlebener „Kartoffel-Scheune“: Auslaufende Genehmigungen, verlängerte Zwischenlagerung… Warum müssen wir heute handeln, was können wir jetzt tun? Die BI lädt zu einem Ratschlag am 26. Februar um 19 Uhr Café Grenzbereiche in Platenlaase.

1962 ging in Kahl das erste AKW ans Netz, die Atommüllproblematik spielte keine Rolle, bis das Verwaltungsgericht Stade 1976 den Bau und Betrieb an den Nachweis der „nuklearen Entsorgung“ koppelte. Seitdem findet diese vorwiegend auf dem Papier statt, mit schönen Worthülsen ausgeschmückt: Nukleares Entsorgungszentrum Gorleben (1977) – Entsorgungsvorsorgenachweis (1980) – Nationales Entsorgungsprogramm (2025).

Leere Versprechungen seit über 60 Jahren, der Atommüll aber droht für weitere 80 bis 100 Jahre oberirdisch wie in Gorleben herumzustehen. Die Vorbereitungen zur Verlängerung der Genehmigungen sind in vollem Gange, und wieder gibt es die bekannten Versprechen, dass die verlängerte Zwischenlagerung „sicher“ ist und die Endlagersuche „vorankommt“.

Wir laden ein zum Ratschlag:
Warum müssen wir heute handeln, was können wir jetzt tun?
26. Februar um 19 Uhr, Café Grenzbereiche in Platenlaase

weitere Informationen:

Verlängerte Zwischenlagerung in Gorleben geht in die erste Runde
29. Januar 2025 – Die Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfälle in Gorleben geht in die Verlängerung. Bereits am 22.November 2024 stellte die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) den Antrag zu einer vorgelagerten Umweltverträglichkeitsprüfung.

Neue Studie: Zwischenlager sind nicht sicher!
Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll in der Bundesrepublik sind nicht ausreichend gegen Angriffe geschützt. Anwohner:innen in der Umgebung der Castor-Hallen sind in einem solchen Fall erheblichen Gesundheitsgefahren ausgesetzt.

Behältersicherheit im Zwischenlager Gorleben – BI: „Die Zeit läuft davon“
Zwölf Behälter des Typs TN 85 verlieren bereits zum 06.03.2025 ihre verkehrsrechtliche Genehmigung, im Laufe des Jahres kommen die CASTOR-Behälter Ic und V/19 hinzu. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) hatte sich deshalb u.a. an die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) gewandt.