
Beschleunigung der Endlagersuche?
Die Vorschläge der BGE sehen wir äußerst kritisch! Auf den ersten Blick klingt die Zusammenlegung der Phasen II und III für die ober- und untertägige Erkundung logisch. Am Ende würden vor allem die Beteiligungsrechte der Kommunen, Gebietskörperschaften und Umweltverbände und deren Klagemöglichkeiten tangiert. Hier wird aus Sicht der BI die Rechtssicherheit von Betroffenen geschmälert.
BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Wir wissen aus der Gorleben-Geschichte, welche Auswirkungen Ohnmachtsgefühle und fehlende Beteiligungsrechte haben.“