PRESSEMITTEILUNG
Zwischenlager Gorleben: Überflugverbot ohne Auswirkung
Seit dem 23. März 2026 14:00 Uhr gilt für das atomare Zwischenlager Gorleben ein Überflugverbot, das die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) erstritten hat, doch das wird offensichtlich ignoriert.
„Immer wieder bekommen wir besorgte Anrufe und Zuschriften, weil weiterhin Flugbewegungen im Raum Gorleben stattfinden“, berichtet BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.
Am Donnerstag (4. Juni) um 9:53 donnerten wieder zwei Tornados von Lenzen kommend im Tiefflug über die Elbe und drehten über Vietze/Meetschow in Richtung Gorleben ab, schreibt ein Anwohner, schon einige Tage zuvor hätte es das gleiche Getöse mit der gleichen Flugroute gegeben.
Die BI rät an, Flugbewegungen bei den örtlichen Polizeidienststellen zu melden – wie in diesem Fall geschehen -, um sie zu dokumentieren. Denn mit der Einrichtung der Flugverbotszone wurde endlich anerkannt, dass Atommüllzwischenlager mit den hochradioaktiven Abfällen zur kritischen Infrastruktur zählen. Die BI hat sich umgehend an den niedersächsischen Umweltminister Christian Meyer (Grüne) gewandt, der das Überflugverbot erwirkt hatte und beklagt, dass das Überflugverbot nur auf dem Papier existiert und für Drohnen offensichtlich kein wirksames Abwehrkonzept besteht.
Ehmke: „Die jüngsten Meldungen über den Drohnenangriff auf ein Lagergebäude in Tschernobyl sind eine Mahnung. Wir erwarten eine Reaktion der Aufsichtsbehörde.“
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06
mehr erfahren: Flugaktivitäten über Gorleben
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher
Tel. 0170-5105606
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