Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Atomkraftgegner verlangen Schadensersatz

Castor 2010 macht den Anfang (Update)

Dienstag, den 18.11., begann um 10 Uhr im Raum 138 des Landgerichts Lüneburg (Geschäftsnummer 2 O 258/13) eine Reihe von Schadensersatzprozessen gegen das Land Niedersachsen. Darauf verweist die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg. Den Beginn machte ein 38jähriger Mann, der die damals dem Land Niedersachsen unterstellte Bundespolizei für einen Zwischenfall haftbar macht.
Der Kläger, ein ausgebildeter Baumpfleger und -kletterer, wollte am 9.11.2010 ein Transparent gegen die Castortransporte in den Bäumen an der Transportstrecke bei Laase anbringen. In mehr als 5 m Höhe wurde er mit Pfefferspray so stark besprüht, dass er den Halt verlor und sich beim Sturz auf den Rücken einen Brustwirbel brach. Er war mehrere Wochen arbeitsunfähig und muss mit Spätschäden rechnen.
Der Vorfall wurde von einem italienischen Journalisten fotografiert. Dieser wird auf Antrag des Klägers als Zeuge aussagen. Die eingesetzten Beamten, die zu einem anderen Zeitpunkt vernommen werden sollen, haben den Pfeffersprayeinsatz gegen den Kläger, der auch Gegenstand einer Anfrage im Niedersächsischen Landtag war, schlichtweg bestritten. Ihnen folgend hat die Staatsanwaltschaft Lüneburg das auf Antrag des Verletzten eingeleitete Ermittlungsverfahren eingestellt, allerdings ohne den damals schon benannten Journalisten als Zeugen zu vernehmen.

Am Mittwoch folgte u.a. ein Verfahren am Landgericht Lüneburg (Geschäftsnummer 2 O 257/13) vor der 2. Zivilkammer wegen Schadensersatzes und Schmerzensgeldes für die rechtswidrige Freiheitsentziehung eines Demonstranten, der am 27.11.2011 im Kessel bei Harlingen festgesetzt wurde. Der damals 62-jährige Projektleiter aus Hamburg wurde von ca. 4 Uhr morgens bis 11 Uhr in der „Freiluft-Gesa“ zusammen mit vielen anderen Atomkraftgegner_innen gehindert, den Ort zu verlassen. Dass diese Ingewahrsamnahmen von Anfang an rechtswidrig waren, stellte das LG Lüneburg in zweiter Instanz am 24.1.2013 fest. Es handelte sich um eine mehrstündige Freiheitsentziehung im Polizeikessel ohne richterliche Anordnung und ohne die Möglichkeit, den Rechtsweg einzuschlagen bzw. einen Richter zu erreichen, und das bei widrigen Witterungsverhältnissen. Der Kläger betont: „Das war eine Ingewahrsamnahme auf freiem Feld, bei niedrigen Temperaturen, unter ständiger Videokontrolle und Polizeibeobachtung. Die Polizei hat mich im Kessel abgestellt und dann bis zur Freilassung meinem weiteren Schicksal überlassen, ohne meine Personalien aufzunehmen oder sonst wie ein rechtmäßiges Verfahren einzuleiten. Damit das nicht ohne Folgen bleibt, verlange ich Schmerzensgeld.“

Rückfragen für Dienstag an RA Dieter Magsam
Strafverteidigungen∙Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bergiusstr. 27∙ D 22765 Hamburg.
Tel.: +(0)40 32 52 22-0 ∙ Fax: – 25

Rückfragen für Mittwoch an RA´in Ulrike Donat
Rechtsanwältin und Mediatorin • Lerchenstrasse 28 a • 22767 Hamburg • Tel. 040 – 3980 6130 • Fax 040 – 3980 6131 • Email donat(at)ulrike-donat.de.

In beiden Fällen wurde noch keine Entscheidung getroffen.

Wolfgang Ehmke 0170 510 56 06

KONTAKT

Pressesprecher
Wolfgang Ehmke
Tel. 0170 510 56 06

Presse