PRESSEMITTEILUNG

Ein Ärgernis weniger: Ursprüngliches Planfeststellungsverfahren für Gorleben ist eingestellt

Wenigstens das: Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) legt Wert auf die Feststellung, dass das Planfeststellungsverfahren in Gorleben aus dem Jahr 1977 für erledigt erklärt wurde. Auf Drängen der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) legte das Bundesamt jetzt die entsprechende Vereinbarung vor, die zwischen dem Bund und dem Land Niedersachsen geschlossen wurde.

BfS-Sprecherin Monika Hotopp unterstreicht, weil der Text auch wie eine Absichtserklärung zu lesen ist, auf Nachfrage der BI:“ Das Planfeststellungsverfahren ist damit beendet.“

Nun könne man sich endlich voll und ausschließlich auf das angeblich neue Suchverfahren konzentrieren, sagte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke:

„Nach den Beschlüssen der Endlagerkommission, Gorleben in jedem Fall im Topf zu behalten, ist das eine weitere Herkulesaufgabe, aber wir haben das Planfeststellungsverfahren, den Rahmenbetriebsplan und die Castor-Transporte nach Gorleben abgeräumt, der Kampf geht weiter, bis ein untauglicher Salzstock wie in Gorleben als Atommüllendlager ausgeschieden ist.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, Tel. 0170 510 56 06

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