Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Atomkraft in kriegerischen Zeiten

„In der Geschichte der zivilen Nutzung der Kernenergie gab es in der Vergangenheit keinen der heutigen Situation in der Ukraine vergleichbaren Präzedenzfall, in dem ein Kernenergie betreibender Staat einem umfassenden Angriffskrieg eines anderen Staates ausgesetzt war. Es ist dementsprechend auch nicht realistisch bewertbar, welche Folgen dabei im Einzelfall eintreten können.“ (BASE)

Der Krieg in der Ukraine, bei dem der russische Aggressor nicht vor Atomanlagen halt macht, wirft auch die Frage auf, ob die Atomanlagen in Deutschland gegen Terrorschläge und Raketenbeschuss gesichert werden können.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) räumte auf Nachfrage von wendland-net (s.u.) ein: „Die Waffen entwickeln sich auch weiter und können bei bestehenden Anlagen Nachrüstungen erforderlich machen. Dies ist z.B. bei Zwischenlagern in der Vergangenheit bereits der Fall gewesen. Nach dem 11. September 2001 sind Zwischenlager beispielsweise gegen gezielt herbeigeführte Flugzeugsabstürze ausgelegt worden.“ Die entsprechenden Annahmen und Vorschriften würden aber geheim gehalten, da diese Informationen zur Vorbereitung eines Angriffs verwendet werden könnten.

Dass unverbunkerte, oberirdische Lagerhallen einen Schutz gegen gezielte Luftangriffe böten und die Castorbehälter dem sogar standhalten würden, ist aus Sicht der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) reine Beschwichtigung.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke widerspricht vehement: „Es gibt nicht einmal ein Überflugverbot für die Zwischenlager und die sogenannte „Härtung“ der Atommülldeponien beschränkte sich bisher bei acht Zwischenlagern auf den Bau einer 10 Meter hohen zweiten Wand, worauf wir in Gorleben seit 10 Jahren warten. Diese Mauer bietet aber keinen Schutz gegen Luftangriffe.“

Im Kriegsfall, so das Bundesamt, blieben atomrechtliche Behörden und Betreiber – wie aktuell in der Ukraine – soweit möglich arbeitsfähig. Grundsätzlich böten die vorgeschriebenen Maßnahmen auch einen gewissen Schutz bei kriegerischen Auseinandersetzungen. Das BASE verweist dabei auf einen Beschluss der Internationalen Atomenergieorganisation IAEO: „Angesichts der mangelnden Schutzmöglichkeiten, hat die IAEO 2009 festgelegt, dass solche Anlagen weder Ziel einer Drohung noch Ziel der Anwendung militärischer Gewalt werden dürfen.“

Ehmke: „Das ist wirklichkeitsfremd. Derartige Beschlüsse wie die der IAEO helfen am Ende nicht weiter. Wir haben uns deshalb direkt an die Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) gewandt und unsere Bedenken vorgetragen. Am Ende gesteht ja auch das BASE die Sicherheitslücke „Krieg“ ein, wenn es schreibt, einen vollständigen Schutz gegen jeglichen denkbaren Angriff mit Kriegswaffen durch die Armee eines anderen Staates könnten allerdings weder ein Staat noch ein Betreiber einer atomaren Anlage vornehmen oder gewährleisten.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, Tel. 0170 510 56 06

https://www.base.bund.de/DE/themen/kt/laenderinfo/ukraine/informationen-ukraine.html#AnkerUkraine4

https://wendland-net.de/post/wie-steht-es-mit-der-sicherheit-der-zwischenlager-43414

https://www.bi-luechow-dannenberg.de/2022/03/09/atomkraftwerke-sind-nicht-zu-verteidigen/

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