Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Einwendungen gegen die Planfeststellungsunterlagen für den Neubau der Elbbrücke Darchau – Neu Darchau laufen
„Der Bau der geplanten Elbbrücke von Darchau nach Neu Darchau ist völlig aus der Zeit gefallen, die Planungen müssen eingestellt werden, bevor noch mehr Geld für ein unsinniges Projekt ausgegeben wird,“ schreibt die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Danenberg (BI). Sie unterstützt die Einwendungskampagne der BI “ Ja zur Fähre – nein zur Brücke “ und die Petition gegen den Bau der Brücke im Unesco-Biosphärenreservat.
Die Fähre Darchau – Neu Darchau transportiere täglich etwa 700 Fahrzeuge. Davon entfielen 170 auf Auspendler von Neuhaus in das westlich gelegene Lüneburg, erinnert die BI.
1992 wurde bei Dömitz eine neue Elbbrücke im Verlauf der Bundesstraße B191 als Symbol der Einheit für den Verkehr freigegeben. Bis zur nächsten stromabwärts gelegenen Brücke bei Lauenburg sind es von Neuhaus rund 35 km. Zur Fähre vor Ort gibt es noch eine Fähre bei Bleckede.
BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Einen Bedarf für eine zusätzliche Brücke gibt es aus unserer Sicht nicht. Allerdings soll mit dem Bau der Brücke, so die Befürworter des Vorhabens, der Autoverkehr über die Brücke durch die Elbtalaue auf täglich rund 2500 Fahrzeuge zunehmen. Diese hochgerechnete Prognose ist Voraussetzung für die Behauptung einer verkehrspolitischen Notwendigkeit der Brücke.“
Diese Prognose sei jedoch durch nichts ernsthaft belegt. Belegt hingegen sei, dass die die geschätzten Baukosten von rd. 100 Mio. Euro einem 140 Jahre kostenlosen Fährbetrieb entsprechen.
Die BI unterstützt deshalb die Einwendungskampagne der BI „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke“ und richtet in ihrem Textvorschlag den Fokus auf die klimaschädliche Verkehrspolitik.
Ehmke: „Beim Brückenbau würden nach unseren Informationen rd. 21.000 t CO 2 freigesetzt. Wie sehr das Projekt, das schon in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts initiiert wurde, sich überlebt hat und erübrigt, die notwendige Verkehrswende und die notwendigen Maßnahmen zum Klimaschutz konterkarieren, wird z.B. durch den Beschluss des Ersten Senats der Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 – 1 BvR 2656/18, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20 – deutlich.“
Die Einwendungsfrist endet am 7. November, bis dahin müssen die Briefe beim Landkreis Lüneburg eingegangen sein.
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06
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