Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Einwendungen gegen die Planfeststellungsunterlagen für den Neubau der Elbbrücke Darchau – Neu Darchau laufen
„Der Bau der geplanten Elbbrücke von Darchau nach Neu Darchau ist völlig aus der Zeit gefallen, die Planungen müssen eingestellt werden, bevor noch mehr Geld für ein unsinniges Projekt ausgegeben wird,“ schreibt die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Danenberg (BI). Sie unterstützt die Einwendungskampagne der BI “ Ja zur Fähre – nein zur Brücke “ und die Petition gegen den Bau der Brücke im Unesco-Biosphärenreservat.
Die Fähre Darchau – Neu Darchau transportiere täglich etwa 700 Fahrzeuge. Davon entfielen 170 auf Auspendler von Neuhaus in das westlich gelegene Lüneburg, erinnert die BI.
1992 wurde bei Dömitz eine neue Elbbrücke im Verlauf der Bundesstraße B191 als Symbol der Einheit für den Verkehr freigegeben. Bis zur nächsten stromabwärts gelegenen Brücke bei Lauenburg sind es von Neuhaus rund 35 km. Zur Fähre vor Ort gibt es noch eine Fähre bei Bleckede.
BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Einen Bedarf für eine zusätzliche Brücke gibt es aus unserer Sicht nicht. Allerdings soll mit dem Bau der Brücke, so die Befürworter des Vorhabens, der Autoverkehr über die Brücke durch die Elbtalaue auf täglich rund 2500 Fahrzeuge zunehmen. Diese hochgerechnete Prognose ist Voraussetzung für die Behauptung einer verkehrspolitischen Notwendigkeit der Brücke.“
Diese Prognose sei jedoch durch nichts ernsthaft belegt. Belegt hingegen sei, dass die die geschätzten Baukosten von rd. 100 Mio. Euro einem 140 Jahre kostenlosen Fährbetrieb entsprechen.
Die BI unterstützt deshalb die Einwendungskampagne der BI „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke“ und richtet in ihrem Textvorschlag den Fokus auf die klimaschädliche Verkehrspolitik.
Ehmke: „Beim Brückenbau würden nach unseren Informationen rd. 21.000 t CO 2 freigesetzt. Wie sehr das Projekt, das schon in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts initiiert wurde, sich überlebt hat und erübrigt, die notwendige Verkehrswende und die notwendigen Maßnahmen zum Klimaschutz konterkarieren, wird z.B. durch den Beschluss des Ersten Senats der Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 – 1 BvR 2656/18, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20 – deutlich.“
Die Einwendungsfrist endet am 7. November, bis dahin müssen die Briefe beim Landkreis Lüneburg eingegangen sein.
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06
Update: Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben, berichtet die EJZ vom 19.11.24
Neu Darchau. Die Kreisverwaltung Lüneburg hat in den Planfeststellungsunterlagen für den Bau der Elbbrücke bei Neu Darchau nicht hinreichend begründet, warum das Projekt aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist. Das ist einer der wichtigsten Kritikpunkte des Landkreises Lüchow-Dannenberg in seiner fachlichen Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren zum Brückenprojekt.
Das Bundesnaturschutzgesetz fordert solche „zwingenden Gründe“ im Paragrafen 34 über die Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten und Ausnahmen davon. In den Unterlagen weise der Landkreis Lüneburg explizit darauf hin, dass das Vorhaben nicht dem großräumigen, überregionalen Straßenverkehr diene, erläutert dazu der Landkreis Lüchow-Dannenberg. Zwingendes Interesse könne laut Bundesnaturschutzgesetz jedoch nicht für die Bedürfnisse eines relativ kleinen Personenkreises geltend gemacht werden. Die in den Planungsunterlagen genannten Gründe fallen nach Ansicht der Kreisverwaltung in Lüchow jedoch zumeist nicht in die Kategorie der zwingenden Gründe.
Fristgerecht übersandt
Die hiesige Kreisverwaltung hat Anfang des Monats die fachliche Stellungnahme des Landkreises fristgerecht an den Landkreis Lüneburg übersandt. Dem Beteiligungsverfahren folgt nun die Abwägung der Einwendungen durch die Planungsbehörde. Die Mitglieder des Kreisfachausschusses Bauen, regionale Entwicklung und Wirtschaft hatten die Stellungnahme in ihrer Sitzung am Donnerstag nur noch zur Kenntnis zu nehmen.
Der Kreistagsabgeordnete Reinhard Siebolds (Grüne) meinte in der Sitzung: „Das ist sehr ordentlich, was der Landkreis gemacht hat.“ Er und weitere Ausschussmitglieder vermissten in der Stellungnahme jedoch, dass einige wichtige Aspekte fehlen würden: beispielsweise die Auswirkungen des zunehmenden Verkehrs auf die Lebensqualität der Neu Darchauer und den Tourismus sowie eine Bewertung der Trassenführung. Es fehle die Bemängelung der fehlenden Umfahrung von Katemin und ein Hinweis darauf, dass der wenige Verkehr den Brückenbau nicht rechtfertige, betonte Kurt Herzog (Soli). Kreisjustiziarin Dr. Maren Conrad-Giese entgegnete, es sei fraglich, ob generelle Kritik an der Trassenführung im Planfeststellungsverfahren relevant ist. Siebolds schilderte, diese Punkte hätten Privatleute aus Neu Darchau in ihren Einwendungen berücksichtigt.
Bei der geplanten Elbbrücke handelt es sich um eine 1,1 Kilometer lange Stabbogenbrücke mit einem begleitenden Fuß- und Radweg. Gegenstand des Verfahrens ist auch eine nördliche Umfahrung von Neu Darchau, die in Katemin an die L231 anschließt. Die Kosten für die gesamte Baumaßnahme werden aktuell auf rund 95 Millionen Euro geschätzt.
Lange Mängelliste im Naturschutzbereich
Die Kreisverwaltung in Lüchow weist in ihrer fachlichen Stellungnahme auf zahlreiche fehlende Erläuterungen, Erklärungen und Begründungen in den Planungsunterlagen des Landkreises Lüneburg zum Bauvorhaben hin. Besonders beim Natur- und Landschaftsschutz führen die Fachleute des Landkreises Lüchow-Dannenberg eine lange Liste von aus ihrer Sicht notwendigen Ergänzungen auf. Zudem greifen sie Aspekte der Raumordnung und der Regionalplanung, des Immissionsschutzes, des Denkmalschutzes der Wasserwirtschaft und des Straßenverkehrs auf.
Die Kreisverwaltung in Lüchow moniert in diesem Zusammenhang, dass in den Planunterlagen nicht begründet werde, warum mit einer Zunahme von 1.900 Fahrzeugen pro Tag gegenüber dem Istzustand gerechnet wird: Auf welche Annahmen ist dieser Zuwachs zurückzuführen? Gleichzeitig sei nachzuweisen, wie groß der Vorteil des Brückenneubaus gegenüber den schon bestehenden Verbindungen – Brücken und Fähren – ist. Zudem fehle in den Unterlagen die Darstellung der zumutbaren Alternativen wie eine Ausweitung der Fährzeiten.
Grundwasserabsenkung befürchtet
Kritik gibt es aus Lüchow auch daran, wie während der Bauphase mit dem Kateminer Mühlenbach umgegangenen werden soll, insbesondere welches Wasser aus dem Baufeld in den Bach eingeleitet werden darf. Es sei unzureichend dargestellt, worum es sich dabei hinsichtlich Herkunft, Beschaffenheit und Menge handelt. Es sei nicht ausreichend, dass angegeben wird, dass nur unbedenkliches Wasser aus dem Baufeld eingeleitet werden dürfe. Der Landkreis fordert, dass die Einleitung oberhalb des Hafenbeckens generell zu untersagen sei. Die Kreisverwaltung moniert auch, dass eventuell trotz der Aussagen in den Planungsunterlagen eine dauerhafte Grundwasserabsenkung notwendig sein könnte. Dabei würde es sich um einen erheblichen Eingriff mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die Aussagen in den Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) handeln. Hinzu kommen nach Ansicht der Kreisverwaltung Mängel und falsche Angaben zu Auswirkungen von Lärmimmissionen durch Rammarbeiten auf Fische und kieferlose Wirbeltiere, sogenannte Rundmäuler.
Nacharbeit mahnt der Landkreis auch bei der Beurteilung an, wie sich ein zweiter Straßenknotenpunkt durch die Anbindung der Ortsumgehung an die L231 zusammen mit der vorhandenen nur 80 Meter entfernten Kreuzung der L231 mit der L232 auf den Verkehr auswirkt. Zudem erwartet die Kreisverwaltung, dass sich die Elbbrücke prägend auf das Erscheinungsbild des Baudenkmals Göpelhaus auswirken werde. Deshalb sei die Untere Denkmalschutzbehörde an den weiteren Planungen zu beteiligen.
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