PRESSEMITTEILUNG
Flugverbotszone für die Atommülllager Gorleben in Sicht
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat bekannt gegeben, dass ab März 2026 für die beiden Zwischenlager in Gorleben ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet wird. Es umfasst Militär- und Zivilmaschinen, aber auch Drohnen. In Gorleben lagern 113 Behälter mit hoch radioaktiven Abfällen und in einer kleineren Halle daneben schwach- und mittelaktive Abfälle, und zwar unbefristet.
Wie das niedersächsische Umweltministerium mitteilte, sei das Bundesverkehrsministerium damit einem Antrag aus Niedersachsen gefolgt. An den Atommüll-Zwischenlagern Ahaus und Greifswald solle es nun auch diese Flugbeschränkungen geben. Bisher gab es für die sogenannten zentralen Atommüllzwischenlager im Unterschied zu anderen kerntechnischen Anlagen in Deutschland keine derartigen Beschränkungen.
Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) begrüßt diese Entscheidung der Deutschen Flugsicherung. Immer wieder war Gorleben sogar Ziel- und Wendemarke für Flüge der Luftwaffe, auch Drohnen wurden bekanntlich gesichtet.
BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Jahrelang haben wir darauf hingearbeitet, dass es in Gorleben zu einer Flugverbotszone wie an allen anderen kerntechnischen Einrichtungen kommt, um ein Mehr an Sicherheit zu schaffen. Unsere Beharrlichkeit hat sich gelohnt, zumal die niedersächsische Landesregierung den Ernst der Lage begriffen und unsere Forderungen aufgegriffen hat. In der Auseinandersetzung um die verlängerte Zwischenlagerung wird es allerdings auch um einen möglichen Flugzeugabsturz und gezielte Terrorschläge gehen müssen.“
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, Tel. 0170 510 56 06
- weitere Infos: Flüge über den Gorlebener Atomanlagen
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher
Tel. 0170-5105606
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