PRESSEMITTEILUNG
Atomkraft – auch ein finanzielles Abenteuer
Die Debatte um die weitere Nutzung der Atomkraft reißt nicht ab. Dass selbst der BDI-Präsident Siegfried Russwurm jüngst eine erneute Debatte um die Atomkraft ablehnt, überrascht die Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) Lüchow-Dannenberg nicht.
Was oft übersehen wird: Der tatsächliche Schlussstrich unter den doppelten Atom-Salto Mortale wurde mit der 18. Änderung des Atomgesetzes 2021 gezogen. Die Energiekonzerne hatten Entschädigungsansprüche geltend gemacht, weil der rasche Atomausstieg rechtlich gesehen einem Parforce-Ritt gleichkam und erkennbar handwerkliche Fehler gemacht wurden. Das Bundesverfassungsgericht bejahte zwar den Atomausstieg, zugleich aber auch notwendige Ausgleichszahlen.
Der entscheidende Punkt aus Sicht der BI:
„Die Novelle des Atomgesetztes regelt die Ausgleichsansprüche der Konzerne. Die Bundesrepublik Deutschland zahlt demnach für „unverwertbare Elektrizitätsmengen“ und „entwertete Investitionen“ für die 2010 in Aussicht gestellte Laufzeitverlängerung einen Ausgleich in Höhe von insgesamt etwa 2,428 Milliarden Euro. Im Einzelnen erhält Vattenfall 1,425 Mrd. Euro, RWE 880 Mio. Euro, EnBW 80 Mio. Euro und E.ON/PreussenElektra 42,5 Mio. Euro.“
Den Berechnungen lagen die einst unter der rot-grünen Bundesregierung ausgehandelten Restlaufzeiten zugrunde.
BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Das möchte niemand wieder aufdröseln, weil es eine Kettenreaktion an Entschädigungsansprüchen auslösen würde. Nun ist zumindest für die AKW der Deckel drauf, wer für eine Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke plädiert, öffnet auch wieder die Büchse der Pandora. Nicht nur finanziell. In jeder Hinsicht!“
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, Tel. 0170 510 56 06
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Tel. 0170-5105606
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