Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Atommüll: Nationales Sorgenprogramm

Der Atommüllberg wird größer und Lösungen lassen auf sich warten. Bis zum 20. April sind nun Umweltverbände aufgerufen, den Entwurf für die Änderung des Atomgesetzes zu kommentieren, der die Gesetzesnovelle zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“ vorbereitet.

Etwas hat sich schon bewegt, seit die Bundesregierung aufgefordert wurde, die Richtlinie 2011/70/EURATOM in geltendes nationales Recht umzusetzen: Erstmalig wurden einigermaßen realistische Zahlen über den Umfang des Atommülls vorgelegt, der in Deutschland zu „entsorgen“ ist.

Von 350.000 auf 600.000 Kubikmeter explodierte der Atommüllberg: regierungsoffizielle Zahlen bestätigten, was die Anti-Atom-Initiativen zuvor schon recherchiert und im Atommüllreport (siehe http://www.atommuellreport.de/home.html) dokumentiert hatten. Enttäuschend ist, dass sich das Bundesumweltministerium in der Darstellung auf die nackten Listen über die Tonnage bzw. das Volumen und die Zahl vorhandener Gebinde beschränkte. Anstatt jedoch die Probleme aufzugreifen und mit dem ihr zur Verfügung stehenden Apparat vertieft zu beleuchten, fällt diese „Bestandsaufnahme“ weit hinter der Zusammenstellung im Atommüllreport zurück.

Der Entwurf für die Änderung des Atomgesetzes an EU-Recht zeigt aus Sicht der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI), dass die Bundesregierung nicht gewillt ist, einen tatsächlichen Kurswechsel vorzunehmen, um das Versprechen einzulösen, „verantwortungsvoll“ und „sicher“ mit dem Atommüll umzugehen. Eingefügt in das Atomgesetz soll lediglich die Verpflichtung zu regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen werden.

„Das Dokument, das jenen „verantwortungsvollen“ und „sicheren“ Umgang mit dem Atommüll beschreiben soll, blende alle realen Probleme aus: die fehlende Sicherheitskultur auf Seiten der Atomfirmen wie bei den Blähfässern oder durchrostenden Fässern“, sagte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

Oder bei den Zwischenlager den sich verschärfenden Zeitfaktor, wie aus Zwischenlagern Dauerlager werden. Zur Eindämmung der Atommüllproblematik müsse der unumkehrbare Atomausstieg ins Grundgesetz übernommen werden, schlägt die BI vor. Die unbefristete Betriebserlaubnis der Urananreicherungsanlage in Gronau müsse umgehend kassiert werden, um den Müllberg zu begrenzen. Ein Exportverbot des Atommülls müsse explizit in das Gesetz hineingeschrieben werden.

Und mit Blick auf die bundesdeutsche Endlagersuche zeichne sich ab, dass das Zwei-Endlagerkonzept nur noch auf dem Papier behauptet wird. Neben einer Deponie für schwach- und mittelaktive Abfälle soll, ohne Problemanalyse, problematischer Müll aus der Asse II, graphithaltige und brennbare Abfälle zusammen mit hochradioaktiven Abfällen endgelagert werden.

Ehmke: „Not macht erfinderisch, aber bei dem Atommüll verbietet sich dieses Sprichwort aus Sicherheitsgründen.“

Im Entwurf fehle darüberhinaus ein Passus, in dem sich der Bund zu einer vergleichenden Endlagersuche verpflichtet – sowohl für schwach- und mittelaktive wie auch die hoch radioaktiven Abfälle. Fehlanzeige heiße auch, wenn man nach Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der nuklearen Entsorgung suche, es sei denn, dass das Bundesumweltministerium bereits die Zuschriften und Kommentare als qualifizierte Öffentlichkeitsbeteiligung statt als Öffentlichkeitsarbeit werte. Die drei Säulen der UN Aarhus Konvention – Information, Beteiligung und Zugang zu Gerichten – finden an keiner Stelle ihren Niederschlag.

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, Tel. 0170 510 56 06

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