PRESSEMITTEILUNG

VG Lüneburg weist Klage gegen Veränderungssperre zurück – BI: „Das ist ein herber Rückschlag!“

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg ist für die Gorleben-Gegner „ein herber Rückschlag, aber auch peinlich für die Politik, die suggeriert, dass Gorleben als Atommüllendlager eigentlich schon passé sei“, so formuliert es Wolfgang Ehmke, Sprecher der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI).

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Per Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht wollten die Umweltorganisation Greenpeace und der Grundeigentümer Fried Graf von Bernstorff klären lassen, ob die geplante Fortschreibung der Veränderungssperre in Gorleben für unwirksam erklärt werden kann. Das Gericht wies die Anträge als unzulässig und unbegründet ab, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. (Az.: 2 B 18/15 und 2 B 17/15).

Das Gericht unterstellte, dass Fried von Bernstorff als Grundeigentümer nichts Besseres vorhätte, als durch Bau- oder Bohrmaßnahmen unterhalb einer Tiefe von 50 Metern dafür zu sorgen, dass der Salzstock Gorleben für eine Atommülllagerung untauglich gemacht würde, kommentiert die BI.

„Im Kern geht es aber darum, dass nach dem Ende der Erkundung des Salzstocks Gorleben die Rechtsgrundlage für eine Veränderungssperre entfallen ist und trotzdem allein zur Sicherung dieses Standorts fortgeschrieben werden soll“, so BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

Zu diesem Paradox äußere sich das VG Lüneburg nicht.

Die BI hofft, dass die Kläger sich mit dem Urteil nicht abfinden. Der Bundesrat wird am 8. Mai über die Verlängerung der Veränderungssperre in Gorleben für 10 weitere Jahre abstimmen.

„Geschieht das, dann lässt die Politik keinen Zweifel daran, dass sie weiter auf Gorleben als Endlager setzt.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, Tel. 0170 510 56 06

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