PRESSEMITTEILUNG
Eichhörnchen-Solidarität
Am Dienstag, 3. August 2010, muss sich die Lüneburger Atomkraftgegnerin Cécile Lecomte, genannt das „Eichhörnchen“, wegen einer Kletteraktion am Brennelementzwischenlager Gorleben vor dem Amtsgericht Dannenberg verantworten.
Hintergrund des Prozesses ist eine Demonstration am Atommüllzwischenlager Gorleben während des Wendland-Sommercamps im Jahre 2008 .Verhandelt wird über den Widerspruch der Angeklagten gegen einen Strafbefehl in Höhe von 40 Tagessätzen.
Aus der Anklageschrift geht hervor, dass die Betreiberfirma des Zwischenlagers Gorleben, die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gestellt hat. Die Angeklagte soll sich zudem ihrer Festnahme widersetzt haben. Die Angeklagte will diese „pauschalen Vorwürfe“ nicht einfach so hinnehmen: „Wenn man strafrechtlich nicht belangt werden kann, werden diese Vorwürfe erhoben“, sagt sie. Das Eichhörnchen wird in der Hauptverhandlung nach ihrem eigenen Bekunden ihre strafprozessuale Rechte „offensiv verteidigen“.
Die Verhandlung beginnt um 13:00 Uhr. Unterstützer treffen sich bereits ab 12 Uhr vor dem Gericht.
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