Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Weiterer Erfolg der Gorleben-Gegner vor Gericht: VG Lüneburg stoppt die Datensammelwut der Polizei"

Wieder war eine Klage von Atomkraftgegnern aus dem Wendland gegen die Polizei erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hält die Erfassung und Speicherung persönlicher Daten des Klägers Martin D. durch die Polizei für rechtswidrig. Die Daten müssen sowohl in der Staatsschutzdatei APS und in der Datenbank der Polizeidirektion Lüneburg „Castortransport-Isas“ gelöscht werden. Auch die Weiterleitung dieser Daten an das bundesweite Datensystem der Staatsschutzes „Inpol“ war rechtswidrig, befand das Verwaltungsgericht Lüneburg. Eine Berufung gegen den Beschluss des VG Lüneburg ist zugelassen.

Verhandelt wurde ein Vorkommnis aus dem Jahr 2006. Aus Protest gegen den 10. Castor-Transport luden Bauern zu einer Grillparty auf der B 191 in Pudripp ein. So gegen 20 Uhr standen 20 Traktoren im Kreuzungsbereich quer. Schnell staute sich dort der Verkehr.

Die Polizei kesselte die Anwesenden ein, so dass sie der gleichzeitig ergangenen Aufforderung, die Straße frei zu machen, gar nicht mehr nachkommen konnten. Die Trecker wurden beschlagnahmt und die Anwesenden wurden wegen des Vorwurfs der „Nötigung“ erkennungsdienstlich und videographisch(mit Bild- und Sprachprobe) behandelt, das zog sich bis 1 Uhr nachts hin. Unter ihnen befand sich auch der stellvertretende Landrat Martin D. aus Fließau. „Ich kam zufällig auf das Demo-Geschehen hinzu, parkte mein Auto ordnungsgemäß am Straßenrand und wurde von der Polizei zu den Castorgegnern durchgelassen – dann hieß es plötzlich, mitgefangen, mitgehangen – unter Protest musste ich die Prozedur über mich ergehen lassen.“ Was Martin D. am Rande mitbekam: „Behauptet wurde seitens der Polizei, diese Maßnahmen seien zur Strafverfolgung unabdingbar gewesen. Augenzeugen berichten über pikante Details, dass nämlich die Polizei Brummifahrer aufgefordert hat, Strafanzeige wegen Nötigung zu stellen.“

Erst später wurde bekannt, dass die in Pudripp erhobenen Daten, die nach Angaben der Polizei ja ausschließlich zur Strafverfolgung erhoben wurden, in diversen Dateien gespeichert bzw. weitergeleitet wurden.

Die Polizeidirektion Lüneburg kündigte zu Beginn der Verhandlung am Dienstag (31.8.) an, den Datenbestand des Klägers freiwillig zu löschen, doch Rechtsanwalt Sönke Hilbrans (Berlin) bestand im Namen seines Mandanten darauf, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Mit dem gewünschten Resultat: die Datensammelwut der Polizei war rechtswidrig, beschlossen die Lüneburger Verwaltungsrichter. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) fordert nun, dass auch alle Daten der insgesamt 313 Anwesenden der Grillparty gelöscht werden.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Das ist die vierte Niederlage in Folge vor Gericht für die Polizei, Filmen, videographische Erfassung, Kostenbescheide, Ingewahrsamnahmen…- wenn der Polizei immer wieder bescheinigt wird, dass sie rechtswidrig handelt, wirft das grundsätzliche Fragen auf. Wir hingegen bestehen auf dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit, das ist zu schützen und nicht die Durchsetzung von Castortransporten.“

VG Lüneburg Az 3 A 115/2008
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