"Harlinger Kessel rechtswidrig"
Pressemitteilung von WiderSetzen
Aktionsgruppe WiderSetzen sucht Klagewillige – Frist bis zum 24.12.2011
„Während der Castortransporte regiert regelmäßig die Polizeitaktik, wir wollen aber nicht zulassen, dass das Recht sich zu beugen hat“, sagte ein Sprecher der Aktionsgruppe WiderSetzen. Über 4000 Menschen hatten sich beim letzten Castortransport auf die Schienen der Bahnstrecke Lüneburg-Dannenberg gesetzt, um gegen die Atommüllfuhre und gegen den Weiterbau eines atomaren Endlagers zu protestieren. Die Polizei räumte schließlich die Blockade.
Eine grobe Rechtsverletzung fand dabei nach der von WiderSetzen organisierten Schienenblockade statt. Mehr als 1000 Menschen wurden bei Harlingen unter freiem Himmel für viele Stunden in Gewahrsam genommen. „Das Gesetz verlangt in einem solchen Fall, dass die In-Gewahrsam-Genommenen unverzüglich einem Richter vorgeführt werden. Dies ist aber nur in Einzelfällen passiert“, kritisiert WiderSetzen.
Schon während der Aktion wurden Anträge ausgeteilt, die dazu dienten, die Rechtswidrigkeit dieser Freiheitsentziehung festzustellen. Auch diese Anträge wurden nur zum Teil befördert.
Die Aktionsgruppe Widersetzen wird jetzt gegen diesen „Kessel“ juristisch vorgehen.
Alle von dieser Freiheitsentziehung Betroffenen werden gebeten, sich unter www.widersetzen.de über die Klagewege zu informieren und nachträglich die entsprechenden Anträge zu stellen. „Darüber hinaus empfehlen wir dringend, die schon gestellten Anträge zu wiederholen. Dazu gibt es einen überarbeiteten Antrag ebenfalls auf der Homepage von Widersetzen“, schreibt die Gruppe.
Achtung: Die Anträge für die Kessel-Klage müssen bis Weihnachten beim Amtsgericht Dannenberg vorliegen!