Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Nießbrauchrechte Gorleben bis 2035: BI vermutet taktisches Täuschungsmanöver

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) kritisiert die geplante Verlängerung der Nießbrauchverträge bis zum Jahr 2035. Ihr Sprecher Wolfgang Ehmke resümiert: „Jetzt wird klar, der Neustart der Endlagersuche ist ein taktisches Manöver, um den Salzstock Gorleben am Ende eines ‚Auswahlverfahrens‘ als Atommüllendlager für hochradioaktive Abfälle zu präsentieren, vorzugsweise sogar durch Teilnahme der Kritiker an den Sitzungen der Endlagerkommission. Der Bund schafft dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen.“

Auf Anfrage der BI erklärte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), dass neben der Verlängerung der sogenannten Veränderungssperre um weitere 10 Jahre auch die „Nießbrauchrechte“, der vertragliche Zugriff auf die Salzrechte von Grundstückseigentümern, verlängert werden sollen, obwohl die Erkundung in Gorleben laut Standortauswahlgesetz beendet ist.

Die BI hakte mehrfach nach, „und das Ergebnis hat uns elektrisiert“, sagte Ehmke. Denn die Verträge, die derzeit neu ausgehandelt werden, sollen eine Nutzungsdauer vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2035 haben, erklärte jetzt das BfS. Das Bundesamt verweist auf die Notwendigkeit, das Bergwerk offen zu halten, wie es im Standortauswahlgesetz (StandAG) beschieden wurde.

„Lediglich Verträge, die Bereiche betreffen, die für die Gewährleistung des Grubenbetriebes gemäß des aktuellen Hauptbetriebsplans notwendig sind, werden verlängert. Diese sind auch nach der im Standortauswahlgesetz vereinbarten und mit dem Hauptbetriebsplan festgelegten Offenhaltung des Salzstockes erforderlich“, beschwichtigt das BfS.

Es ist der Zeitrahmen, der die Emotionen schürt. Wenn man weiß, dass auch die Veränderungssperre Gorleben noch ein weiteres Mal um 10 Jahre, also auch bis zum Jahr 2035 verlängert werden kann, dann werde die Sache rund, argwöhnt BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. Mit der doppelten Absicherung Gorlebens durch die Nießbrauchrechte und die Veränderungssperre über den Zeitpunkt hinaus, bis zu dem laut Gesetz eine Standortentscheidung getroffen werden sollte – nämlich 2031 -, werde das gesamte Suchverfahren Makulatur. Alle Beschwichtigungen und Beteuerungen, dass der Salzstock Gorleben im Laufe des Suchverfahrens aufgrund seiner geologischen Mängel oder wegen der Jahrzehnte langen Tricksereien aus dem Verfahren rausfliegen würde, würden konterkariert.

Ehmke: „Entweder wird die Arbeit der Kommission durch diese Festlegungen unwissentlich entwertet oder die Kommission weiß, was gespielt wird und verfolgt den Zweck, davon abzulenken, dass alles auf Gorleben hinaus läuft.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, Tel. 0170 510 56 06

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  • Was wird aus den Nießbrauchverträgen? BI: “Noch ein Knebel, um Gorleben zu privilegieren”
    7. Mai 2015 – Was wird aus den Nießbrauchverträgen, der Übereinkunft zwischen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und Landwirten, die der Bundesbehörde erlaubt, das eigentlich den Grundeigentümern zustehende Nutzungsrecht an den unterirdischen Vorkommen, die Salzgerechtigkeit, für einen bestimmten Zeitraum zu übernehmen? Dieser Frage geht die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) aktuell nach.

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