PRESSEMITTEILUNG

Was wird aus den Nießbrauchverträgen? BI: „Noch ein Knebel, um Gorleben zu privilegieren“

Was wird aus den Nießbrauchverträgen, der Übereinkunft zwischen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und Landwirten, die der Bundesbehörde erlaubt, das eigentlich den Grundeigentümern zustehende Nutzungsrecht an den unterirdischen Vorkommen, die Salzgerechtigkeit, für einen bestimmten Zeitraum zu übernehmen? Dieser Frage geht die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) aktuell nach.

Die Nießbrauchverträge sind neben der Veränderungssperre im Raum Gorleben der zweite Zankapfel in diesem Jahr. Sie privilegieren Gorleben als mögliches Atommüllendlager. Die heftig umstrittene Veränderungssperre läuft zum 17.08.2015 aus. Das Bundesumweltministerium will diese um weitere 10 Jahre verlängern lassen, der Bundesrat wird – so die BI – nach Protesten auf seiner Sitzung am 8. Mai jedoch noch nicht darüber beraten und stattdessen Alternativen prüfen. Die Nießbrauchverträge hingegen laufen zum 31.12.2015 aus. Rund 100 Verträge soll es geben.

Die Umweltinitiative sieht nach dem Ende der Erkundung des Salzstocks Gorleben für diese Verträge – wie auch für die Veränderungssperre – keine Rechtsgrundlage mehr.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Diese Verträge sind nichts anderes als Knebel, um Gorleben zu privilegieren.“

Für die Überlassung des Nießbrauchs an das BfS erhielten Landwirte eine D-Mark je Quadratmeter Land über dem Gorlebener Salzstock. Allerdings hatten die Eigentümer in den Verträgen jede weitergehende Folge als die der Erkundung ausgeschlossen.

In dem Vertragstext heißt es ausdrücklich: „Nicht gestattet ist das Auffahren einer zweiten Erkundungssohle, die wirtschaftliche Verwertung des Salzes, die Errichtung eines Endlagers und die Einlagerung von radioaktiven Stoffen.“

Mit diesen Formulierungen sollten auch Landwirte ins Boot geholt werden, die ein Atommüllendlager in Gorleben ablehnten. Sollten die Erkundungsarbeiten vor Ablauf der Verträge abgeschlossen werden, endet auch der Nießbrauch.

Die BI meint: „Das ist nach dem Standortauswahlgesetz jetzt der Fall.“

Ehmke erinnert das Bundesamt vor allem an folgende Passage: „‚Das vorstehende Recht wird ausschließlich zum Zwecke der Erkundung des Salzstocks Gorleben als Endlager für radioaktive Abfälle gewährt und berechtigt nicht zu einer anderen Nutzung (…)‘, so steht es in den Nießbrauchverträgen.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, Tel. 0170 510 56 06

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