Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

K 8: Zurück auf Null

Das 7. Senat des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat am 18. März der Beschwerde des Landesverbandes Umweltschutz im Rechtsstreit um die Sanierung der Kreisstraße 8 stattgegeben (Aktenzeichen 7 ME 158/213 B 28/21).

Der Antragsgegner, der Landkreis Lüchow-Dannenberg, wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die ab dem 13. September 2021 geplanten Straßen- und Baumfällarbeiten an der Kreisstraße K 8 zwischen Bellahn und Sallahn bis zum Erlass einer Hauptsacheentscheidung weiter zu unterlassen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Landkreis.

Das OVG anerkennt vorab die Klagebefugnis des niedersächsischen Landesverbands Umweltschutz (LBU), das hatten die Richter des Verwaltungsgerichts Lüneburg verneint. „Diese Klarstellung eröffnete auch den Raum zu einer Auseinandersetzung mit dem Bauvorhaben“, so die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI), die als Mitglied des LBU das Klageverfahren angestoßen hat.

Gegen die Sanierung der K 8 habe man keinen Einwand, wiederholt in diesem Zusammenhang BI-Sprecher Wolfgang Ehmke, aufgeschreckt sei man aber wegen der geplanten Rodungsmaßnahmen. Die Verkehrssicherheit ließe sich auch unter Beibehalt der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 Km/h gewährleisten, statt die Birkenallee anzugehen.

Obwohl das OVG betont nun, dass es zwar nicht das Hauptsacheverfahren vorausnehmen kann, rügt es deutlich die Arbeit des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Schon auf den ersten Blick erscheine es fragwürdig, warum über 50 Birken gefällt sollten, wenn es nur um geringfügige Veränderungen in Kurvenbereichen gehe – in der Darstellung des zuständigen Fachleiters Ernst-August Schulz war ursprünglich von rund 80 Bäumen die Rede, erinnert die BI.

Gravierend sei laut OVG, dass der Antragsteller nicht hinreichend ermittelt habe, ob die Bau- und Fällmaßnahmen nachteilige Wirkungen auf die Natur hervorrufen: „Trifft die Behörde ihre Entscheidung wie vorliegend ohne Ermittlung der erforderlichen Tatsachengrundlage, fehlt es an einer rechtmäßigen Zulässigkeitsentscheidung. Die Zulässigkeitserklärung ist aller Voraussicht nach rechtswidrig und verstößt damit gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften, die für diese Entscheidung von Bedeutung sind.“

Ehmke: „Das ist eine glatte Fünf für die Arbeit der Fachabteilung des Landkreises und auch eine Ermutigung für die Gegner:innen des anderen umstrittene Straßenbauprojekt, die dreispurige Erweiterung der B 248 zwischen Grabow und Lüchow.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, Tel. 0170 510 56 06

Beschluss OVG 21.März.2022

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