Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Castorgegner vor dem Kadi

„Die wollten uns erschießen“

In diesem Jahr gibt es zwar keinen Castor-Transport nach Gorleben, aber ein gerichtliches Nachspiel haben alle Transporte, so wird zur Zeit vor dem Amtsgericht Dannenberg in vier Verfahren verhandelt, darauf verweist die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI). Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft reichen von Körperverletzung gegenüber Polizeikräften bis zur Sachbeschädigung rund ums Bergwerksgelände, aber auch Aktionen an den Castorgleisen oder Geplänkel bei Polizeimaßnahmen „im Hinterland“ sind Teil der Strafverfolgung.
Aber auch vor dem Landgericht Lüneburg müssen sich drei Lüchow-Dannenberger erneut verantworten. Das Amtsgericht Dannenberg hatte deren Prozess zu Beginn des Jahres zwar eingestellt, aber das Land Niedersachsen insistiert und so kommt es zur Wiederaufnahme des Verfahrens, teilt deren Anwalt Dieter Magsam mit.
Wenn einer der ungezählten Prozesse gegen Castor-Gegner das Zeug dazu hat, eine Legende zu werden, dann dieser: am 9.November 2006 fand zwischen Langendorf und Quickborn der traditionelle Laternenumzug aus Protest gegen den bevorstehenden Castor-Transport statt. Es war der 10. Transport von mittlerweile 13 Konvois, der regelmäßig im Herbst Tausende im Wendland auf die Straßen gehen lässt.
Ein Bauer und sein damals 15jähriger Sohn waren mit einem Pritschenwagen unterwegs, auf der Ladefläche lag ein Betonklotz, ein gewöhnlicher Treckerbeschwerer, doch zwei Zivilpolizisten hielten das für einen Klotz mit Ankettanrichtung, mit dem Bauern immer wieder den Transport stundenlang blockierten. Eine der Figuren, so sah es der Landwirt, richtete eine Pistole auf ihn und befahl ihnen auszusteigen, beiden, Vater und Sohn, wurde aus nächster Nähe Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Sie schrien um Hilfe, und die kam. Die Zivilpolizisten wurden verprügelt und machten sich daraufhin aus dem Staub.
War das nun eine Notwehrsituation oder mussten die Verteidiger des Bauern und seines Sohnes davon ausgehen, dass Bewaffnete Zivilpolizisten waren? Das Land besteht auf der letzteren Version und fordert nun, für den Arbeitsausfall eines Beamten und seine vom Land getragene medizinische Behandlung insgesamt 6.091,40€ nebst Zinsen.
Es gibt eine umfangreiche Beweisaufnahme. Terminiert sind der drei Verhandlungstage, und zwar am 4.,11. und 18.Oktober jeweils 13:15 vor dem Landgericht Lüneburg Saal 142.
Wolfgang Ehmke 0170 510 56 06
RA Dieter Magsam Fachanwalt für Arbeitsrecht
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