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Schacht Konrad: Bewusste Irreführung der Öffentlichkeit

Eine Überprüfung von Schacht KONRAD an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen bei der Endlagersuche findet im Rahmen des Projektes nicht statt. Deshalb ist die von der BGE jetzt angekündigte „Phase 2 der Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen“ eine Irreführung der Öffentlichkeit, kritisiert die AG Schacht Konrad. Die Kriterien stammen aus 1983 und Probleme werden von Gutachtern „wegdefiniert“. – zur Pressemitteilung

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Jan Becker

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