Atomtransporte stoppen – Kein Castor nach Gorleben oder anderswo!
Die Gorleben-Geschichte ist reich an Beispielen, wie die Bevölkerung über wahre Absichten bei der Realisierung eines Nuklear-Komplexes getäuscht wurde. Jetzt droht ein weiteres Beispiel hinzu zu kommen: Bis Mitte des Jahres nämlich wollen Bund- und Ländervertreter klären, wo die restlichen 26 Castoren mit radioaktiven Abfällen aus den Wiederaufarbeitungsanlagen in Sellafield bzw. Cap de La Hague verbleiben.
Gorleben als Zielort für weitere Castor-Transporte scheide aus, versprach Peter Altmaier (CDU), versprach Rot-Grün in Hannover, das sei auf dem Hintergrund der angeblichen neuen Endlagersuche eine Frage des Vertrauens. Gorleben solle nicht weiter als Endlagerstandort zementiert werden, unterstrich der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). Im Gegenzug blieb Gorleben als Endlagerstandort bei dem angeblichen Neustart der Endlagersuche gesetzt.
Kein Castor nach Gorleben – eine Leimrute für den Widerstand?
Doch die Novelle des Atomgesetzes, die weitere Transporte nach Gorleben ausschließen sollte, enthält eine Lücke. Das geht aus einem Kurzgutachten von Greenpeace hervor, das der Diplomphysiker Wolfgang Neumann (intac) verfasste.
“Verfestigte Spaltproduktlösungen” sollten in kraftwerksnahen Zwischenlagern aufbewahrt werden, heißt es im novellierten Gesetzestext. Die fünf Castoren aus La Hague enthalten zwar Spaltprodukte, aber keine Spaltproduktlösungen. Es handelt sich um verfestigte Dekontaminations- und Spülwässer, das sind zwar auch Wärme entwickelnde Abfälle, aber eben keine Spaltproduktlösungen. Es handelt sich um Sekundärabfälle, die zum Beispiel beim Reinigen von Komponenten anfallen. Bei den MAW-Kokillen tritt praktisch keine Neutronenstrahlung auf und die Gammastrahlung beträgt weniger als ein Zehntel von HAW – Abfällen pro Castor. Das ist immer noch heftig: 100 Mal das Inventar der Asse II in einem Behälter. Da im Gesetzestext ausdrücklich „Spaltproduktlösungen“ steht, können Dekontaminations- und Spülwässer nicht davon erfasst sein, warnt der Wissenschaftler.
Lücke im Gesetz schließen
Ob diese Formulierung im Gesetzestext eine Unachtsamkeit war oder bewusst so hinein geschrieben wurde, spielt jetzt keine Rolle mehr. Von der niedersächsischen Landesregierung wie von der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) erwarten wir nun Rückgrat. Es reichen – auf dem Hintergrund von über 30 Jahren Lug und Trug – keine politischen Absichtserklärungen mehr, der Gesetzestext muss novelliert werden.
Die GNS bzw. die Brennelementlager Gorleben GmbH (BLG) hatte bereits im Februar 2012 beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) nach § 6 AtG die Aufbewahrung von verfestigten mittelradioaktiven Abfällen (MAW-Glaskokillen) in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR HAW28M im Transportbehälterlager Gorleben beantragt. Geplant war dieser Transport für das Jahr 2015. Ab dem Jahr 2016 sollten dann die 21 Behälter aus Sellafield in ein kraftwerksnahes Zwischenlager verbracht werden. Jetzt rudert die GNS zurück. Auf der Homepage der Atomfirma heißt es seit Kurzem, Gorleben würde nicht mehr angefahren. Doch auch das ist keine Lösung.
Solange die Endlagerfrage nicht geklärt ist, fordern wir, dass der angefallene Atommüll bleibt, wo er ist: Stoppt die Atommülltransporte. Nichts rein – nicht raus, lautet die Devise.
Unterstütze unsere Forderungen durch deine Unterschrift:
Castor 2015 verhindern – jetzt!
Atomtransporte stoppen- Endlager Gorleben aufgeben
- Schluss mit den Castortransporten nach Gorleben oder anderswo
- Rücknahme der Genehmigungsanträge für den Transport von MAW- und HAW-Kokillen durch die GNS
- Novelle des Atomgesetzes, um den Transport der MAW-Kokillen nach Gorleben eindeutig zu verbieten
- Solange die Endlagerfrage nicht geklärt ist, fordern wir, dass der angefallene Atommüll bleibt, wo er ist
- Gorleben muss raus aus dem Suchverfahren, um den Weg frei zu machen für eine faire und ergebnisoffene Atommülldebatte
(Die Unterschriftenlisten wollen wir der Bundesumweltministerin bei ihrem ersten Besuch im Wendland überreichen, ein Datum für die Abgabe folgt, sobald der Termin vereinbart ist)
[petition nr=3]
[petition_signer nr=3]