Standortauswahlgesetz

Neue Endlagersuche?

Im Juli 2013 wurde das Standortauswahlgesetz ( StandAG) vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und Grünen verabschiedet. Das Gesetz suggeriert, dass die Suche nach einem Atommüll-Endlager für „insbesondere“ hoch radioaktive Abfälle neu gestartet wird.

Es gab keine eine Beratungsphase, in der NGO´s hätten substantiell Vorschläge und Anregungen unterbreiten können. Denn angeblich gab es für die Parteien ein enges „Zeitfenster“, das mit den Bundestagswahlen wieder geschlossen wurde. Und das bei einem Ewigkeitsproblem!

Das Gesetz war kein Neustart. Es war lediglich ein Parteienkompromiss. Statt einen Strich unter die verkorkste Endlagersuche in Salzgitter und Gorleben zu ziehen, wurde der Gegenstand der Beratungen zunächst allein auf die hochradioaktiven Abfälle beschränkt, später – ohne die Debatte auch um den umstritten Schacht Konrad als geplantes Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle zu führen – lautete der Auftrag plötzlich, alle Abfälle, die noch anfallen und für die es keine Einlagerungsgenehmigung für den Schacht Konrad gibt, sollten in dieses „neue“ Endlager.

Auch mit der zweiten Fassung des „Standortauswahlgesetzes“ verbannt der Bundestag die Öffentlichkeit in den Zuschauerraum. Können die betroffenen Regionen trotzdem Einfluss auf das Verfahren nehmen? Wie?

Das Gesetz wurde im März 2017 verabschiedet, jetzt wird das System hochgefahren. Zwischen der letzten Sitzung des Umweltausschusses und den letzten Formulierungen am Gesetzestext und seiner Verabschiedung im Bundestag lag grade mal ein Tag. Der Gesetzgebungsgalopp machte es Abgeordneten wie Menschen ausserhalb der parlamentarischen Kreise nahezu unmöglich, den aktuellen Gesetzestext vor der Verabschiedung im Bundestag zu bewerten. Die Berichterstattung der Medien sie beschränkte sich auf die Pressemitteilungen der PolitikerInnen.

Ein durchweg kritisches Echo kam dagegen von Umweltverbänden. Nicht nur BUND und Greenpeace, Mediatorenverbände, die BI und die Rechtshilfe Lüchow-Dannenberg, sondern auch das Nationale Begleitgremium selbst gaben kritische Stellungnahmen ab. Sie hatten eines gemein: Alle forderten die Umsetzung eines „lernenden Verfahrens“ und mehr Mitwirkungsrechte für die Öffentlichkeit. Erfolglos. Die Bundestagsfraktionen waren nicht bereit, entsprechende Änderungen im Gesetzestext zu verankern.

Die Begriffe „lernendes Verfahren“ und „selbsthinterfragendes System“ hatte schon die Endlagerkommission in ihrem Abschlussbericht eingeführt. Sie war der Meinung, dass es ohne einen gesellschaftlichen Konsens keine Lösung bei der Standortsuche für ein Atommüll-„Endlager“ geben könne. Sie forderte „ein wirklich partizipatives Suchverfahren“, die Bürgerinnen und Bürger seien als emanzipierte Mitgestalter zu beteiligen. Der Öffentlichkeit müssten alle Informationen zugänglich gemacht werden, es müsse „regelmässige Überprüfungsprozesse“ geben. Diese „Evaluation“ ist der Kern eines „sich selbst hinterfragenden Systems“.

Regierung und Bundestag aber wollten ein anderes Standortauswahlverfahren. Ihr Gesetzestext lässt es zu, dass sich Politfunktionäre, Behörden, Regierung und Parlament weitgehend ohne die Mitwirkung der Öffentlichkeit auf einen Endlager-Standort verständigen. Die in anderen Planungsverfahren üblichen Korrekturmöglichkeiten durch Einsprüche und gerichtliche Überprüfungen hebelt das Gesetz durch das umstrittene Instrument der „Legalplanung“ aus: Was der Bundestag nach jedem Verfahrensschritt beschliesst, wird Gesetz und gilt unwiderruflich. Nach dem im Bundestag vorherrschenden Politikverständnis – das auch die Führung der Grünen teilt – ist ein Parteienkonsens in einer parlamentarischen Demokratie dasselbe wie ein gesellschaftlicher Konsens und durch Parlamentswahlen ausreichend legitimiert.

Im Zentrum des Verfahrens: Das „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheitssicherheit“

Zentrale Akteur und in jeder Beziehung Herr des Verfahrens ist das „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheitssicherheit“ (BfE). Diese neue Mega-Behörde bekommt die Kontrolle darüber, welche Informationen wo veröffentlicht – oder versteckt – werden, wie mit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit oder dem Nationalen Begleitgremium umgegangen wird, und über viele andere wichtige Verfahrensfragen.

Der Bundestag weiß natürlich, dass interessierte Bürger und Organisationen versuchen werden, das Verfahren kritisch zu begleiten und problematische Vorgänge aufzudecken. Dazu brauchen sie aber Zugang zu allen Informationen. Im den ersten Entwürfen des Fortentwicklungsgesetzes war noch die Verpflichtung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit enthalten, alle Dokumente zu veröffentlichen und in einem Informationsregister (das Außenstehenden eine zielgerichtete Suche ermöglicht hätte) bereitzustellen. Im nun verabschiedeten Gesetz fehlt diese Verpflichtung. Für engagierte BürgerInnen wird es damit schwierig werden, relevante Dokumente aufzufinden – wenn sie das BfE überhaupt irgendwo veröffentlicht.

Erstmal Ruhe…

Vor uns liegen mehrere Jahre, in denen das Bundesamt das Verfahren in aller Stille vorantreiben wird. Dann werden einige Regionen Nachricht bekommen, dass sie zu einem einem„Teilbereich“ im Auswahlverfahren gehören. „Teilbereiche“ sind großräumige Gebiete, in denen Endlager-Standorte möglich wären. Mit diesem Verfahrensschritt muss das Bundesamt für nukleare Entsorgungssicherheit dann eine „Fachkonferenz Teilgebiete“ berufen. Welche Bürgerinnen oder Vertreterinnen „gesellschaftlicher Organisationen“ es dafür auswählt, stellt das Gesetz ihm frei. Diese „Fachkonferenz“ soll den „Zwischenbericht“ beraten, der darlegt, wie es zu diesen Teilgebieten gekommen ist. Dafür bekommt sie 6 Monate Zeit und darf maximal dreimal tagen. Angesichts dieser wenigen Treffen ist eine qualifizierte Auseinandersetzung mit dem Bericht nicht zu erwarten. Allein die Informationsbeschaffung und das Einlesen in die Materie ist Nicht-Experten – und die wird das BfE vor allem berufen – in diesen engen Zeiträumen gar nicht möglich. Von den inhaltlichen Debatten ganz zu schweigen.

Beim nächsten Verfahrensschritt wird das BfE „günstige Standortregionen“ bekanntgeben. In denen sollen dann Standorte obertägig erkundet werden. Für diesen Zeitpunkt sieht das Gesetz die Einrichtung einer „Regionalkonferenz“ in jeder „Standortregion“ vor. Zunächst wird vom BfE eine „Vollversammlung“ einberufen – aber auch hier lässt das Gesetz im Unklaren, wer genau daran teilnehmen darf. Die Vollversammlung wählt dann einen „Vertreterkreis“. Der soll zu je einem Drittel aus Bürgern, Kommunalpolitikern und „Vertretern gesellschaftlicher Gruppen“ bestehen. Beim Wahlverfahren lässt das Gesetz dem BfE wieder freie Hand. Diese Regionalkonferenzen sollen bei der letztendlichen Standortvereinbarung „beteiligt“ werden. Was das genau bedeutet, darf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit entscheiden.

Nachprüfauftrag: Nur einer erlaubt

 Eines der Arbeitsfelder der Regionalkonferenzen, so steht’s im Gesetz, wird die Aufgabe sein, „Konzepte zur Förderung der Regionalentwicklung zu erarbeiten.“ Dabei werden sie natürlich auch die Chancen erörtern, die sich durch die Ansiedlung der Atomwirtschaft ergeben. Die Erfahrung mit anderen Atomstandorten – auch mit der Gemeinde Gartow, zu der Gorleben gehört – zeigen, dass die Hoffnungen auf reichlich fliessende Gewerbesteuern zumindest bei einem Teil der gesellschaftlich relevanten Gruppen ihre Haltung zu einem Endlager günstig beeinflussen und wissenschaftliche Bedenken ins Abseits schieben können.

Auch in dieser entscheidenden Phase des Verfahrens sorgt das Gesetz dafür, dass die kritische Öffentlichkeit gegenüber der Behörde erheblich benachteiligt wird. Die Regionalkonferenzen dürfen zwar einen Nachprüfauftrag (nur einen einzigen pro Konferenz!) stellen, wenn sie an den Vorschlägen der Behörde begründete Kritik haben. Aber für diesen Antrag bekommen sie lediglich 6 Monate Zeit. Für berufstätige Mitglieder der Regionalkonferenzen ist das viel zu knapp. Es wird kaum möglich sein, in dieser kurzen Frist Stellungnahmen von Experten einzuholen und für den Nachprüfungsauftrag auszuwerten. Die Endlagerkommission hatte noch vorgeschlagen, dass Behörde und Regionalkonferenzen die Fristen sachgerecht aushandeln. Das aber wollten die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen nicht zulassen.

Zwischenlagerstandorte und Endlagerstandorte in einem Käfig

Als überregionale Instanz steht die „Fachkonferenz Rat der Regionen“ über den Regionalkonferenzen. Hier sind sowohl die Regionalkonferenzen wie auch die Gemeinden vertreten, in denen radioaktive Abfälle zwischengelagert werden – also praktisch alle Standorte, an denen bereits Atommüll „zwischengelagert“ oder möglicherweise „endgelagert“ werden soll. Zwischen denen, die den Atommüll so schnell wie möglich loswerden wollen, und denen, die ihn auf keinen Fall nehmen möchten, werden mit Sicherheit massive Interessenskonflikte auftreten. Allerdings hat der Gesetzgeber das Thema Zwischenlagerung und die damit verbundenen Probleme schlicht ausgeklammert. Weder die Endlagerkommission noch der Bundestag hat sich bislang damit befasst – wohl wissend, dass die Lebensdauer der ersten Castoren mit hochradioaktivem Atommüll abgelaufen sein wird, bevor ein geeigneter Standort für ein Dauerlager gefunden ist. Wenn die „Fachkonferenz der Regionen“ ihre Interessenskonflikte auf offener Bühne austrägt, bestätigt sie damit die Bedenkenträger aus Politik und Atomwirtschaft, die eine Beteiligung der Zivilgesellschaft am Auswahlverfahren schon immer für unsinnig gehalten haben.

Eigentlich soll die Fachkonferenz der Regionen die Interessen der Atommüll-Standorte vertreten. Eigentlich handelt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) im Auftrag des Staates. Interessant ist nun, dass der Gesetzgeber der Fachkonferenz keine unabhängige Geschäftsstelle zugesteht, sondern sie beim BfE ansiedelt. Damit bekommt diese staatliche Behörde – und damit der zentrale Akteur im Verfahren! – die Möglichkeit, nicht nur die internen Auseinandersetzungen und die Willensbildung in der Fachkonferenz, sondern auch alle ihre Aktivitäten nach aussen zu beeinflussen, wenn nicht sogar zu kontrollieren.

Der Anspruch eines „lernenden Verfahrens“ findet sich im Gesetzestext nirgendwo wieder.

Wie sehr der Geist dieses Gesetz von der Absicht bestimmt ist, die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Vertreterinnen so zu beschneiden, dass sie die Dreifaltigkeit aus Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, Regierung und Bundestag nicht stören können, zeigt sich auch bei den Rechten des „Nationalen Begleitgremiums“. Dieses unabhängige Gremium besteht aus vom vom Bundestag ernannten und aus der Gesellschaft gewählten VertreterInnen. Es sollte, das war die ursprüngliche Idee, eigentlich als Ansprechpartner für die Öffentlichkeit dienen und eine Art Wächterfunktion ausüben. Seine Aufgabe: Frühzeitig Konflikte identifizieren und moderieren, das Bundesamt befragen und auf Antworten bestehen dürfen, das Verfahren kritisch begleiten und Verbesserungsvorschläge erarbeiten.

Aber auch hier wollte der Gesetzgeber dem Vorschlag der Endlagerkommission und den Forderungen der Umweltverbände und Mediatoren nicht folgen. Geblieben ist dem Nationalen Begleitgremium nur die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Appelle an die Akteure des Verfahrens zu verfassen und dem Bundestag Vorschläge für Verfahrensänderungen zu unterbreiten. Ob und wie das Bundesamt oder der Bundestag darauf reagieren, überlässt das Gesetz ihnen. Um als Vermittlerin zwischen Öffentlichkeit und Behörde, als Adresse für kritische Einwendungen von Umweltschutzverbänden oder atomkritischen Gruppen dienen oder gar das Verfahren evaluieren zu können, fehlen dem Nationalen Begleitgremium die nötigen Rechte und Befugnisse. Mit dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit kann es nicht auf Augenhöhe verhandeln. De facto ist das Nationale Begleitgremium eine lahme Ente.

Reingehen oder draußenbleiben?

Auch in seiner Neufassung gewährleistet das alte Gesetz von 2013 kein wissenschaftsbasiertes, transparentes und für die Mitwirkung der Öffentlichkeit offenes und lernendes Verfahren, geschweige denn ein „sich selbst hinterfragendes System“. Was im Standortauswahlverfahren an Transparenz und Partizipation stattfinden kann, wird in jeder Phase von der Kulanz des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit und des Bundesumweltministeriums abhängen. Keine der im jetzt im Bundestag vertretenen Parteien ist bislang gewillt, der Öffentlichkeit Mitwirkungsrechte zuzugestehen. Das haben auch der Geist dieses Gesetz und die Art, wie es realisiert wurde, wieder sehr deutlich gezeigt.

Trotzdem wird das Standortauswahlverfahren von Politik und praktisch allen Medien – vermutlich auch der großen Mehrheit der Bundestagsabgeordneten – als epochales Werk bewertet, das erstmals die Zivilgesellschaft einbezieht. Damit stehen die in der atomkritischen Bewegung engagierten BürgerInnen vor der schwierigen Entscheidung, ob und wie sie sich an diesem Verfahren beteiligen.

Das wird spätestens an dem Zeitpunkt der Fall sein, an dem die „günstigen Standortregionen“ bestimmt und die Regionalkonferenzen gegründet worden sind – also vermutlich in drei bis vier Jahren. Jede Regionalkonferenz wird das Suchverfahren begleiten, solange ihre Standortregion im Verfahren bleibt. Sie gelten als die Vertretungen ihrer Regionen und sollen dem Verfahren den Anschein einer Öffentlichkeitsbeteiligung geben. Wer in einer Regionalkonferenz mitarbeitet, muss sich der Gefahr bewusst sein, damit auch an der Schein-Legitimität des Verfahrens mitzuwirken.

Dort nicht mitzuarbeiten könnte allerdings bedeuten, den Profis und Semiprofis aus Politik und Wirtschaft und den „gesellschaftlich relevanten Gruppen“ das Feld allein zu überlassen. Wenn in einer Region fast alle mitmachen, laufen die atomkritischen Aktivisten mit einer Verweigerungshaltung Gefahr, sich politisch zu isolieren.

Aber warum auf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit warten? Warum erst dann reagieren, wenn die Behörde uns auffordert, Konzepte zur Regionalentwicklung samt „sozioökonomischer Potentialanalyse“ zu erarbeiten? Und das dann ausgerechnet in diesen reglementierten Regionalkonferenzen? Um dann in irgendwelchen Schubladen des BfE zu verstauben?

Regionalentwicklung von unten

Warum nicht selbst initiativ werden und Fakten schaffen? Die meisten Standorte wissen seit langem, dass sie auf der Liste der möglichen Endlagerstandorte stehen: Bereits 1994/95 hat die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe je einen Katalog für die entsprechenden Salz- und Kristallinvorkommen in Deutschland veröffentlicht.

Wenn eine potentielle Standortregion sofort beginnen würde, Konzepte zu ihrer Entwicklung zu erarbeiten und dabei auch die möglichen Auswirkungen einer Benennung als Endlagerstandort zu berücksichtigen, hätte sie Material zur Hand, auf das sie später in der „Regionalkonferenz“ zurückgreifen könnte. Sie müsste sich zumindest auf diesem Gebiet nicht dem Zeitdruck des Standortauswahlverfahrens beugen.

Warum nicht selbst eine eigene Regionalkonferenz einberufen – so bald wie möglich?

In drei bis vier Jahren werden sich die Standortregionen vor allem mit den Vorschlägen der Behörde auseinandersetzen müssen, welche Standorte obertägig erkundet werden sollen. Das wird alle ihre Ressourcen binden, vor allem die der AtomkritikerInnen. Denn dann stehen die unbezahlten FeierabendpolitikerInnen, die wahrscheinlich nicht einmal Fahrgeld und Aufwandsentschädigungen für ihren Einsatz bekommen werden, den Profis einer mächtigen Behörde und der politischen Parteien gegenüber. Und die haben sich Jahre auf diese Auseinandersetzung vorbereiten können.

Wir, die Standortregionen, werden nicht umhinkommen, das Verfahren kritisch zu begleiten. Dafür werden wir eigene unabhängige Strukturen aufzubauen müssen, um mit eigenen Kräften recherchieren und eigene Expertenanfragen stellen und auswerten zu können. Wir werden eigene Bündnisse vor Ort schmieden müssen, bevor das BfE die Regionalkonferenzen gründet und die Geschäfte der „Fachkonferenz der Regionen“ übernimmt. Und wir, die Standortregionen, werden uns vernetzen und ohne die Kontrolle des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit unsere Zusammenarbeit entwickeln müssen, um eine Spaltung zu verhindern.

Das Standortauswahlverfahren wird auch nach optimistischen Schätzungen mindestens drei Jahrzehnte dauern, wahrscheinlich länger. Und die Probleme bei der Zwischenlagerung werden immer heisser unter unseren Sohlen brennen. Es gibt also keinen Grund, über Langeweile im Widerstand zu klagen. Wenn die Standortregionen sich schon jetzt mit ihrer Regionalentwicklung befassen oder das Thema Atommüll-Endlager in laufende Regionalentwicklungs-Prozesse einbringen, würden sie davon in jedem Fall profitieren.

Wolf – Rüdiger Marunde, 26.4.2017