Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Gemein und nützlich oder doch auch gemeinnützig? BI Umweltschutz wehrt sich gegen Aberkennung der Gemeinnützigkeit

Rund zwei Stunden lang besetzten Atomkraftgegner am 29. Mai 2009 das Gelände des „Schwarzbaus Gorleben“, diesen Titel haben die Gorleben-Gegner dem Erkundungsbergwerk Gorleben verliehen. Als Reaktion nämlich auf das Eingeständnis des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), dass die Baumaßnahmen unter und über Tage bereits so angelegt seien, dass der Salzstock Gorleben in Teilen schon als Atommüllendlager eingerichtet wurde, rückten an jenem Freitag im Mai mehrere Hundert Demonstranten und 30 Traktoren spontan in den Innenbereich des Schachtgeländes vor.

Das sollte Folgen haben für den Anmelder der Kundgebung vor den Toren des umstrittenen Objekts, die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI). Das Finanzamt Lüchow will – wie berichtet – der streitbaren BI die Gemeinnützigkeit aberkennen: die tatsächliche Geschäftsführung einer gemeinnützigen Einrichtung müsse auch mit ihrer Satzung übereinstimmen, diesen Grundsatz sah das Finanzamt hier verletzt. „Der Vorwurf traf und trifft uns in jedem Fall, denn mitten in der Mobilisierungsphase für den Treck und die Großdemonstration in Berlin waren wir auf Spendengelder angewiesen, die Verunsicherung, ob eine Spende auch steuerlich absetzbar ist, war gewiss einkalkuliert und hat bestimmt Menschen davon abgehalten, unser Anliegen zu unterstützen“, beklagt die BI.

Doch die Initiative streitet nicht nur gegen Gorleben und die Atomkraft, sie wehrt sich nun auch gegen die Vorwürfe des Finanzamts: Nach Recherchen der eingeschalteten Hamburger Rechtsanwältin Ulrike Donat hat die BI nicht zu Straftaten aufgerufen. „Zu keinem Zeitpunkt hat meine Mandantin zur Betretung des Erkundungsbergwerks aufgerufen“, stellt die Anwältin in einem Schreiben an das Finanzamt klar.

Es gebe auch keinerlei Ermittlungsverfahren gegen BI- Vorstandsmitglieder. „Bis zum Nachweis der Begehung von Straftaten und der Verantwortlichkeit meiner Mandantschaft gilt die Unschuldsvermutung. Sofern Sie mir keine konkreten Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche meiner Mandantin nennen können, zu denen ich dann konkret Stellung nehmen könnte, gehe ich daher davon aus, dass sich die Angelegenheit inzwischen erledigt hat“, heißt es wörtlich in der Replik. Insgesamt sei die Aktion friedlich und ohne Polizeibeteiligung beendet worden.

Die Gemeinnützigkeit habe die Bürgerinitiative unzweifelhaft durch ihre aktuelle Aufklärungsarbeit unter Beweis gestellt. „Diese bewundernswerte Tätigkeit und nicht Mutmaßungen, unbewiesene Behauptungen und nicht verifizierte Zeitungsberichte sollten Ihre Entscheidung tragen“, rät Ulrike Donat.

Wolfgang Ehmke, Tel. 0170 / 5105606
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