Gorleben Millionen – Wie man mit Steuergeldern Zustimmung kauft

von Karl Kassel und Jürgen Rehbein

Herausgeberin:
BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN
Referat Öffentlichkeitsarbeit Ehrental 2-4,
53332 Bornheim

Redaktion: Norbert Franck Gestaltung: Herbert Peters

Druck: PR Druck, Bonn 5000.7.93

* Inhalt :
* Vorwort
* Die Geschichte
* Kapitel 1 Die Moral
* Kapitel 2 Der Entsorgungspakt
* Kapitel 3 Das Recht
* Kapitel 4 Das Geschäft
* Kapitel 5 Die guten Sitten
* Schluß

Vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser, wir veröffentlichen in dieser Broschüre einen Beitrag der Journalisten Karl Kassel und Jörn Rehbein, der mit dem Wächter-Preis der deutschen Tagespresse ausgezeichnet wurde. Ihr Text zeigt sehr anschaulich, wie durch eine bestimmte Wortwahl aus einer strafbare Handlung, die der Bestechung, eine allseits akzeptierte und praktizierte Handlung werden kann.

Die Rede ist von Akzeptanzgeldern. Akzeptanzgelder sind Schmierund Bestechungsgelder, mit denen gefährliche Industrieanlagen von der Müllverbrennung bis zum atomaren Zwischen- bzw. Endlager und der Konditionierungsfabrik – durchgedrückt und Gemeinden korrumpiert werden. Recht und Gesetz sind käuflich geworden. Man bemüht sich nicht einmal mehr, den Schein zu wahren: Gemeindevertreter gehen unverblümt dazu über, öffentlich kundzutun, daß ihre Zustimmung zu einer gefährlichen Anlage lediglich von der Höhe der »Akzeptanzgelder« abhängt. Und diese Haltung wird ungeniert über die Medien bekanntgegeben.

Selbst der Tatbestand, daß es sich hierbei um Steuergelder handelt, regt nicht auf. Sollte jemand die Hoffnung haben, mit diesen Schmiergeldern sei auch nur eine vernünftige Investition vorgenommen worden, wird von der Geschichte der Gorleben-Gelder enttäuscht werden. Die Moral der Geschichte? Es gibt keine. Sie ging mit dem Einsatz der Atomkraft verloren.
Undine von Blottnitz

Die Geschichte

Wie eine öffentliche Hand die andere wäscht. Wie die Gorlebener Rinne den Salzstock für ein atomares Endlager, so durchziehen die »Gorlebengelder« als moralischer Vorwurf den Streit um die Atomanlagen. »Schmiergelder« oder legitime »lnfrastrukturhilfe« trotz unterschiediicher Ansichten schien es, als sei über diese Zahlungen schon alles gesagt.

Aber mit der neuen bunten Koalition (SPD/UWG/GRUNE) im Lüchow-Dannenberger Kreistag kamen die »Gorlebengelder« wieder in die Schlagzeilen. Sollten die Gegner der Atomanlagen weiter Geld annehmen, das sie selbst früher als Mittel zum Kauf von Politikerentscheidungen beschimpft hatten? Anfragen der beiden Lüchow-Dannenberger Landtagsabgeordneten (Hannes Kempmann, Grüne, und Kurt-Dieter Grill, CDU) sowie die originellen Finanzierungsbedingungen des Solebades in Gartow waren Anlaß genug, noch einmal genauer hinzusehen: Was ist das eigentlich für Geld, das da ab 1979 in einigen niedersächsischen Kommunalhaushalten auftauchte? Die Antworten ergeben eine Geschichte darüber, wie mit Steuergeldern in einer rechtlichen »Grauzone« der Weg für ein umstrittenes staatliches Vorhaben geebnet wurde. Es ist die Geschichte darüber, wie eine öffentliche Hand die andere wäscht, wie fast eine halbe Milliarde DM an den Vorschriften des Haushaltsrechtes vorbeigeschleust werden und alle normalen Aufsichts- und Kontrolleinrichtungen außer Kraft gesetzt sind, wie bei den Empfängern des plötzlichen Reichtums jedes Maß verlorenging und der Zweck die Mittel heiligte. Man kann es auch so sehen: Egal, Hauptsache, wir bekommen das Geld! Dabei muß man allerdings vergessen, daß auch Bundesund Landeszuschüsse erst einmal dem Steuerzahler aus der Tasche gezogen werden müssen. Und ob ein Gemeinwesen mit solcher Moral auf guten Füßen steht, mag dann im Stillen bedacht werden.

Die Moral

Am 5. Februar 1992 war Klaus Wojahn ärgerlich. »Es muß endlich Schluß sein mit der moralischen Bewertung ~ von Mehrheiten«, rief der Vorsitzende der CDU-Fraktion im neuen Lüchow-Dannenberger Kreistag in den Saal des Bergener Schützenhauses. Dort tagte das neue Kreisparlament und beriet über den Haushalt des laufenden Jahres. Wenige Monate zuvor hatte die CDU ihre absolute Mehrheit in diesem Gremium verloren.

Was den neuen CDU-Fraktionschef empörte, waren die Verletzungen der Vergangenheit. Die Gegner der Gorlebener Atomanlagen hatten Gemeinderäten und Kreistagsabgeordneten in den 15 Jahren des Streites jede Moral abgesprochen, wenn es um die Zustimmung zum Bau des Entsorgungsparks ging. Sie hätten sich kaufen lassen, wurden die Mandatsträger beschimpft, »Schmiergelda hätten sie angenommen und sich damit ihr Gewissen abhandeln lassen Vom Judaslohn, vom Tanz um das Goldene Kalb war die Rede gewesen.

Klaus Wojahn empörte, daß die Kritiker nicht seine Moral hinter den Entscheidungen sahen: Die Zustimmung zu Gorleben hatte Geld, viel Geld, in die öffentlichen Kassen der Gemeinden und des Landkreises Lüchow-Dannenberg gebracht. Nicht nur die Atomindustrie selbst, sondern auch der für sie veranwortliche Staat zahlte jedes Jahr. Aber der Fraktionsvorsitzende der CDU stellte auch »mit Genugtuung« fest, daß die neue Mehrheit ebenfalls »Gorlebengelder« im Haushalt veranschlagte. Für ihn war dies das Zeichen, in der Vergangenheit richtig gehandelt zu haben. Ohne Gorleben kein Geld, ohne Geld keine Zukunft für Lüchow-Dannenberg, so die politische Logik.

Das Selbstverständnis der Lüchow-Dannenberger Kommunalpolitiker, Zustimmung gegen Bares, formulierte noch am 25. April 1992 Gorlebens Bürgermeister Herbert Krüger völ- ZUSTIMMUNG lig ungeniert. Man sei dafür gewesen, bestimmte Aufgaben bei der Entsorgung der deutschen Kernkraftwerke zu übernehmen und habe dafür als Ausgleich finanzielle Forderungen an den Bund, das Land Niedersachsen und an die Energiewirtschaft gestellt, sagte er bei der Eröffnung der neuen, mit Gorlebengeld gebauten Mehrzweckhalle.

Und alle zahlten. Die Atomwirtschaft ließ sich nicht lumpen und bezahlte für die Baugenehmigung des Zwischenlagers ebenso fünf Millionen DM, wie sie es im Falle der Betriebsgenehmigung der Pilotkonditionierunganlage schon vertraglich zugesagt hat. In jedem Jahr macht die BLG in Gorleben eine weitere Million DM für die öffentlichen Kassen locker, dort als »Infrastrukturhilfe« verbucht und ausgegeben. Zinslose und unbefristete Darlehen mit rechtswidrigen Rückzahlungsbedingungen gehören ebenso zum privaten Sponsoring der Gemeindekassen wie die Selbstverständlichkeit, mit der sich Gorlebener und Gartower Räte aber auch jede Genehmigung extra bezahlen ließen. Als zum Beispiel die Erlaubnis zum Aufschütten des im Zuge der Endlagererkundungsarbeiten anfallenden Salzes anstand, forderte die Gartower SPD erst einmal Cash von der DBE.

Aber nicht nur die Industrie polsterte die öffentlichen Kassen. Viel mehr Geld als die private Pflege der politischen Landschaft brachte den Gemeinden und dem Landkreis die staatliche Wegbereitung der Atomenerg ein. Bis heute bezahlte Bonn 410 Mio. DM aus Steuergeldern an das Land Niedersachsen, den Landkreis Lüchow-Dannenberg sowie die Gemeinden und Samtgemeinden rund um Gorleben. »Hier war keiner, der Freude an den Anlagen hatte. Wenn es dann keine Vorteile gibt, dann kann man vor dem Bürger nicht geradestehen«, sagt der stellvertretende Samtgemeindedirektor Axel Müller in Gartow. Sein früherer Chef Hans Borchardt hatte diese Maxime bereits 1987 Niedersachsens Wirtschaftsminister Walter Hirche unmißverständlich klar gemacht: »Sollte die Landesregierung nicht bereit sein, unseren Weg in Sachen Fremdenverkehr zu unterstützen, sieht sich die Samtgemeinde Gartow außerstande, dem Bau der Pilotkonditionierungsanlage positiv gegenüberzustehen«, sagte Borchardt bei einem Besuch Hirches in Hitzacker. Und sein Bürgermeister Heinz Rathje ergänzte: »Wir holen zum ersten Mal in unsere kleine Heimat eine Heiße Zelle – wir wissen nicht, was aus dem 60 Meter hohen Schornstein herauskommt – wir vertrauen auf die Wissenschaftler, aber wir müssen Gartow dem Gast verkaufen.« Offenbar verhielt sich die Gefahr der Abgase umgekehrt proportional zur Höhe der Geldzahlungen.

Ein wichtiger Hebel für die »knorrigen Kommunalpolitiker«, so Altbundeskanzler Helmut Schmidt bei einer Good-Will-Tour 1981, an das Geld aus der Bonner Kasse zu kommen, waren die Atomkraftgegner. Helmut Koch, für die Grünen einige Jahre im Lüchow Dannenberger Kreistag, erinnert sich an eine Ausschußsitzung, in der sich sein Gegegenüber, der damalige CDU-Fraktionsvorsitzende Norbert Fischer, über den Tisch beugte und meinte, »seine Leute« sollten mal wieder mehr demonstrieren, es werde schon schwierig, in Hannover Geld locker zu machen.

Am Anfang hatte es einer solchen Aufforderung noch nicht bedurft. Damals, 1979, war die Demonstrationstätigkeit noch günstig für finanzielle Verhandlungen. Im Gegenteil, das Kriegsgeschrei war laut. Als im März 1979 der Gorleben-Treck nach Hannover begann, ließ Justizminister Hans-Dieter Schwind im Celler Gefängnis vorsorglich Zellen für die Teilnehmer freihalten; die »Schlacht um Gorleben« stehe bevor.

In Lüchow wurde die Polizei aufgestockt, der Bau der 40-Millionen-DM-Polizeikaserne an der Saaßer Chaussee wurde geplant. Der niedersächsische Verfassungsschutz, inzwischen als verläßlicher Zeuge berühmt geworden, meldete Extremisten mit Stützpunkten in Wohngemeinschaften.

Das Schlachtengemälde diente der eigenen Verhandlungsposition. Schon 1978, noch bevor »Gorlebengelder« bezahlt wurden, hatte der Landkreis eine Wunschliste erstellt mit Forderungen in Höhe von 75 Mio. DM an Bund und Land. »Internationale militante Gruppen« sah die Kreisverwaltung auf Gorleben vorrücken. Wadgebiete würden möglicherweise von den Gegnern der Anlagen in Brand gesteckt. Deshalb müssen die Feuerweh ausgebaut werden. Wegen der Demonstranten könnten Handel, Handwerk und Gewerbe unterbrochen werden, auch das müsse entschädigt werden. Eine Vielzahl von Verletzten bei »gewalttätigen und aufrührerischen Demonstrationen« seien zu erwarten, deshalb müsse das Kreiskrankenhaus ausgebaut werden. Und auch die Kreisverwaltung sollte profitieren: weil mit den Bauarbeitern des Nuklearen Entsorgungszentrums (NEZ) sich Geschlechts krankheiten, Prostitution, Alkohol- und Rauschgiftsucht ausbreiteten, deshalb brauche man Geld für das Gesundheitsamt, schrieb der Landkreis in sein Verhandlungspapier.

»Dramatisierungen im Verteilungskampf« nannte das MdL KurtDieter Grill am 4. November 1984 in einer Talk-Runde mit dem Hitzackeraner Pastor und aktivem Kernkraftgegner Egon Maierhofer dieses Vorgehen. Auch das Land Niedersachsen spielte dabei mit. 1987 machte Finanzministerin Birgit Breuel ihrem Kollegen Stoltenberg eine Rechnung auf. Von den bis dahin aus Bonn gezahlten 320 Mio. DM hatte das Land ihrer Rechnung nach 160 Mio. DM in Personal- und Sachkosten der Polizei gesteckt. Weitere 64 Mio. DM wurden für Polizeibauten ausgegeben, wie etwa das Geisterhaus an Lüchows Saaßer Chaussee, gebaut für 1000 Gorlebenpolizisten. Heute droht der Abzug auch der letzten Hundertschaft.

»Schmiergeld« sahen Atomkraftgegner in den über 100000 DM, die MdL Kurt-Dieter Grill von der Baufirma Licht zur Finanzierung, seines Wahlkreisbüros erhielt: Licht baute in Gorleben mit. Der Vorwurf der Bestechlichkeit hat in der 15jährigen Auseinandersetzung um Gorleben Folgen gehabt – für den, der ihn erhob.

1987 führte dieser Vorvvurf zu polizeilichen Ermittlungen, mit denen kaum ein Mafioso in Deutschland rechnen muß. Lüchows Kriminalchef wähnte sich einer »terroristischen Vereinigung« auf der Spur. Zwei Jahre lang wurden Treffen von Atomkraftgegnern überwacht, Kontakte registriert, Autonummern notiert, Privatverhältnisse ausgeforscht, Telefone abgehört. Der Anlaß: eine Hausdurchsuchung in einer Wohngemeinschaft im wendländischen Dörfchen Meuchefitz. Grund der Durchsuchung: Plakate mit der Aufschrift »Bestochen von Transnuklear«. Der CDU-Landtagsabgeordnete Kurt-Dieter Grill hatte eine Beleidigungsklage eingereicht.

Schwer empört waren die Spitzen der Lüchow-Dannenberger Kreispolitik und -verwaltung auch über einen Gedenkstein, den die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg errichtete. »Sie haben den Land kreis an die Atommafia verkaufta, stand auf dem Stein, versehen mit den Namen von Kreisgrößen, unter anderem Landrat Werner Meiner, MdL Kurt-Dieter Grill, Oberkreisdirektor Klaus Poggendorf, CDUFraktionschef Norbert Fischer. Die gleiche Empörung äußerte der Kreistag auch am 21. Januar 1983. An diesem Nachmittag sprang der Pressesprecher der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg, Peter Bauhaus, zwischen die Tische der Kreistagsabgeordneten im Schnegaer Dörfergemeinschaftshaus. Bevor sich Mandatsträger, Verwaltungsbeamte und Polizisten auf ihn werfen konnten, hatte er den Abgeordneten Kleingeld auf die Tische geschmissen, Geld, das er zuvor in Blut getaucht hatte. Der Kreistag hatte gerade mit knapper Mehrheit einer Wiederaufarbeitungsanlage in Dragahn zugestimmt. Auch dafür gab es später Geld.

Wogegen sich die Lüchow-Dannenberger Kommunalvertreter mit Gericht, Polizei und Empörung zur Wehr setzten, ist in Wirklichkeit keine Frage: Der Geldsegen aus Bonn diente dazu, das Wohlwollen vor Ort gegenüber den Atomanlagen herzustellen und zu sichern. Völlig unmißverständlich erklärt am 5. Februar 1988 Niedersachsens Finanzministerin Breuel in einem Brief an Bundesumweltminister Klaus Töpfer zum Zweck der Zahlungen: »Die Verwaltungsvereinbarung hat in den Jahren ihrer bisherigen Laufzeit einen wesentlichen Beitrag zur politischen Akzeptanz des Entsorgungsprojektes im Lande und vor Ort geleistet.« Deshalb, so die Ministerin, sollte auch weiterhin bezahlt werden. Am 15. Juni 1988 bestätigte ihr Bundesumweltminister Klaus Töpfer den Sinn der Zahlungen: »Ich teile Ihre Auffassung, daß die Verwaltungsvereinbarung in den Jahren ihrer Laufzeit zur politischen Akzeptanz des Entsorgungsprojektes Gorleben im Lande und vor Ort beigetragen hat.« Deshalb stehe er wegen weiterer Zahlungen mit Bundesfinanzminister Gerhard Stoltenberg in Kontakt. Der erhielt wenige Tage darauf, am 6. Juli, ebenfalls einen Brief von Ministerin Breuel, in dem diese ihm von der segensstiftenden Akzeptanzwirkung der Gorlebenpauschale berichtete. Die Zahlungen erreichten ihr Ziel: Nur zu Beginn der »Gorleben«-Geschichte gab es Widerspruch gegen die Atomanlagen von Mandatsträgern, aus Gorleben etwa und Gartow. Gorlebens Bürgermeister Willi Kantelberg war erst dagegen, bevor er dann dafür war. Auch Gartows Samtgemeinderat war gegen den Entsorgungspark, bevor er mit Gorlebengeld auf große Fahrt zu den europäischen Zentren der Atomindustrie ging. Solche Widerspenstigkeit gab es später nie wieder. Die »politische Akzeptanz« war gesichert.

Der Entsorgungspakt

Im Herbst 1973 erschütterte die Öl-Krise die westliche Welt. Aus dem Schock der Erkenntnis, als Industrienation vom 01 abhängig zu sein, gebar die sozialliberale Koalition das Atomprogramm. In jedem Jahr sollten neue Kernkraftwerke gebaut werden. um Unabhängigkeit vom fossilen Brennstoff zu gewinnen. Den privaten Energieerzeugern versprach das Vorhaben ein langfristiges, gutes Geschäft – allerdings nur dann, wenn der Staat zusäklich half, den anfallenden Müll zu beseitigen. Nach dem Atomgesetz ist der Bund zuständig für die sichere Entsorgung der Atomkraftwerke. Nur mit einem Nachweis dieser Entsorgung dürfen AKWs in der Bundesrepublik betrieben werden.

Unter dem Zwang, die Entsorgung sicherzustellen, mußte der Bund sich des Rückhaltes der Länder und betroffenen Kommunen versichern. Das Land ist beim Endlagerbergwerk für die bergmännische Seite zuständig, der Landkreis zum Beispiel für die Baugenehmigungen beim Zwischenlager und der PKA. So entstand der Entsorgungspakt: Staat, Privatwirtschaft und Gebietskörperschaften übernahmen im Interesse der nationalen Energieversorgung jeder seine Rolle im Geflecht der gegenseitigen Abhängigkeiten.

Damit alle Parteien dieses Bündnisses bei der Stange blieben, bedurfte es an einigen entscheidenden Stellen der finanziellen Nachhilfe. Unter anderem läßt die Privatwirtschaft dem Staat heute schon Gebühren zukommen für ein Endlager, daß es noch gar nicht gibt. Allein 1991 vereinnahmte Bonn für diesen Zweck 289 Mio. DM an „Vorausleistungen“ von der Energiewirtschaft. Die Parlamente spielen bei diesem Deal der Verwaltungs- und Managementetagen mit und genehmigten in jedem Jahr die »Akzeptanzmittel« ohne Beanstandungen. Zuständiger Berichterstatter über die »Gorlebengelder« für den Bonner Haushaltsausschuß war über viele Jahre Dr. Peter Struck, SPD-Bundestagsabgeordneter aus Uelzen. Auch die dritte staatliche Gewalt, die Justiz, half bei der Sicherung der nukelaren Entsorgung. Besonders das Bundesverwaltungsgericht, das 1992 das ehemalige DDR-Endlager Morsleben absegnete, akzpetierte bisher die Aussichten auf eine gesicherte Endlagerung.

Wie bei anderen »ehrenwerten Gesellschaften« auch, ist Geheimhaltung ein wichtiges Prinzip der Zusammenarbeit. 1982 fragte der SPD-Bundestagsabgeordnete Helmuth Möhring bei der Bundesregierung nach dem Verbleib der »Gorlebengelder«. Er wurde von Innenstaatssekretär Andreas von Schoeler auf spätere »kritische Bestandsaufnahmen« der Zahlungen vertröstet – die es dann nie gab.

»Geheimniskrämerei und grobe Verletzung der Informationspflicht« warf, ebenfalls bereits 1982, der SPD-Landtagsabgeordnete HansAlexander Drechsler der Landesregierung im Umgang mit den »Gorlebengeldern« vor. Die Bonner Strukturhilfe werde vom Land zweckentfremdet , vermutete er. Finanzstaatssekretär Adolf Elvers sei nicht in der Lage gewesen, »konkret und politisch vertretbar darzulegen, wer dieses Geld bekommen hat, für welche Projekte die (bis dahin bezahlten) 150 Mio. DM des Bundes ausgegeben worden sind und was mit dem Betrag geschehen soll, über den bisher noch nicht verfügt ist«. Elvers wollte sich in der öffentlichen Sitzung des Innenausschusses nicht äußern. Auskünfte zu den »Gorlebengeldern« gebe er nur vertraulich.

1988 wollte auch Ministerin Birgit Breuel öffentlich lieber nicht so genau über die Verwendung des Geldes reden. In ihrem Brief an Kollegen Stoltenberg schrieb sie am 6. Juli 1988: »Angesichts der aktuellen kontroversen politischen Diskussion über die nukleare Entsorgungsproblematik habe ich erhebliche Zweifel, ob es opportun ist, die Erörterungen im einzelnen wiederaufzunehmen. Sie müßten auch so sensible Bereiche wie die personellen und sachlichen Kosten der polizeilichen Sicherung oder die Aufwendungen für Demonstrationsschäden, Brand- u. Katastrophenschutz einschließen und würden, wie die Erfahrungen der Vergangenheit lehren, unvermeidlich zu öffentlichen politischen Auseinandersetzungen führen.« Vertraulich sollte es auch 1985 in der Kreisverwaltung in Lüchow zugehen. Die UWG hatte Einsicht in die Akten verlangt, um festzustellen, was es mit dem Geldsegen aus Bonn auf sich hat. Die Einsicht wurde der Wählergemeinschaft verwehrt. Nur persönlich wollte Oberkreisdirektor Klaus Poggendorf den gewählten Abgeordneten Auskunft geben.

Beim Landkreis Lüchow-Dannenberg ist die Geheimhaltung perfekt. Da wurde 1992 noch geprüft, ob man eine Unterlage herausgeben könne, die der Oberkreisdirektor höchstpersönlich bereits 1980 an die Redaktion der örtlichen Elbe-Jeetzel-Zeitung geschickt hatte: den Maßnahmenkatalog, mit dem der Landkreis 1980 für Investitionen in Höhe von 170 Mio. DM Zuschüsse einsammeln wollte.

Bei Nachfragen zu den Gorlebengeldern ist ein seltsames Phänomen zu beobachten. Verwaltungsbeamte, die einem eben noch, privat, das skandalöse dieser Zahlungen bis ins Detail erläuterten, finden offiziell alles in Ordnung. Im Vertrauen berichten sie über Rechtsbrüche, politische Willkür, unterlassene Aufsicht und Kontrolle, aber offiziell hat zumindest ihre eigene Dienststelle ein reines Gewissen. Das Innenministerium hält das Finanzministerium für verantwortlich – und umgekehrt, die Landesregierung den Landkreis – und umgekehrt, der Landkreis die Kommunen – und umgekehrt.

Zu korrigieren ist schließlich noch das Bild, unerfahrene Kommunalpolitiker und lokale Verwaltungsbeamte seien auf die Machenschaften der Großen hereingefallen. Die Wirklichkeit sah anders aus. Da machten die Lüchow-Dannenberger Vertreter Druck und zogen die Fäden. Als 1988 die erste Regelung über die Zahlung der »Gorlebengelder« auslief und die Verhandlungen über eine Fortsetzung anstanden, schrieb Oberkreisdirektor Poggendorf an Niedersachsens CDU-Ministerprasident Dr. Ernst Albrecht: „Wir kürzlich jedoch erfuhren, hat das Bundeskabinett beschlossen, die Federführung bei den Verhandlungen um die Verwaltungsvereinbarung vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf den Bundesfinanzminister zu übertragen. Das Interesse des Bundesfinanzministers an weiteren Ausgleichzahlungen für die mit der Endlageruntersuchung verbundenen finanziellen Belastungen des Landes Niedersachsen, des Landkreises Lüchow-Dannenberg und seiner Gemeinden ist nach den Erfahrungen früherer Verhandlungen und angesichts der Haushaltsschwierigkeiten des Bundes gering.« Die Intervention hatte Erfolg: Noch heute ist für die »Akzeptanzmittel« das Bundesumweltministerium zuständig, Abteilung 111, Reaktorsicherheit.

Das Recht

Am 9. Februar 1979 war Oberkreisdirektor Klaus Poggendorf sehr zufrieden. Er ging ans Rednerpult während der Sitzung des Kreistages im Lüchower Ratskeller.

Draußen bereiteten sich die Gegner des »Nuklearen Entsorrungszentrums« in jenen Wochen auf den Gorleben-Treck vor, der sechs Wochen später beginnen sollte. Drinnen aber verkündete der OKD die Botschaft: „Der Bund hat alle unsere Forderungen akeptiert.« An diesem 9. Februar 1979 setzten in Bonn Bundesinnenminister Gerhard Baum und Niedersachsens Finanzminister Walter Leisler-Kiep ihre Unterschriften unter das erste Abkommen, mit dem die Zahlung der umstrittenen »Gorleben-Gelder« begann.

Diese Verwaltungsvereinbarung über die Regelung der finanziellen Auswirkungen des Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahrens für das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) bei Gorleben – so der Titel – galt zehn Jahre – obwohl das NEZ drei Monate später bereits gestorben war.

200 Mio. DM wollte Bonn aufgrund dieses ersten Abkommens bis 1982 bezahlen, danach sollte neu über weitere Jahresraten verhandelt werden. 1990 kam es zu einem zweiten Abkommen. Die »Verwaltungsvereinbarung über Ausgleichsleistungen des Bundes an das Land Niedersachsen im Zusammenhang mit der geplanten nuklearen Entsorgung« gilt heute noch. Sie läuft 1996 aus. 90 Mio. DM sollten auf Grund dieser Vereinbarung bisher bezahlt werden. Auch Ministerunterschriften unter Verträgen sind offenbar keine Garantie für Rechtsklarheit. Im Gegenteil: Uber der rechtlichen Landschaft in der sich diese Geldüberweisungen abspielten liegt Zwielicht. Zahlungen wie diese, meint der Hagener Finanzwisssenschaftler Professor Volker Arnold, gingen in einer »Grauzone« vor sich. In den Gesetzen bleibe vieles unklar und zu gerichtlichen Klärungen komme es nicht. »Es gibt in solchen Fällen immer nur Begünstigte, und wo kein Kläger, da kein Richter.« Eines ist aber sicher, da ist sich Arnold mit seinem Hamburger Kollegen Professor Peter Selmer einig: Ohne Rechtsgrundlage kein öffentliches Geld. Aber bereits da hapert es bei den Vereinbarungen zwischen Bund und Land. Schon die Frage, welche rechtlichen Bestimmungen dem jährlichen Geldsegen für die armen Leute von Niedersachsen zugrunde lägen, löst einen Wirrwarr unterschiedlichster Stellungnahmen aus.

Das Land Niedersachsen behauptet zum Beispiel: »Rechtsgrundlage für derartige Verwaltungsvereinbarungen ist Art.106 Abs. 8 Satz 1 GG: Veranlaßt der Bund in einzelnen Ländern oder Gemeinden besondere Einrichtungen, die diesen Ländern oder Gemeinden unmittelbar Mehrausgaben oder Mindereinnahmen verursachen, gewährt der Bund den erforderlichen Ausgleich, wenn oder soweit den Ländern oder Gemeinden nicht zugemutet werden kann, die Sonderbelastungen zu tragen.« So heißt es im Landesfinanzministerium, und Oberkreisdirektor Poggendorf sagt das auch.

Beim Bundesfinanzministerium jedoch wirft man einen Blick in den Bundeshaushalt und stellt fest: Nichts ist mit Artikel 106. Die Gorlebenpauschale habe mit diesem Grundgesetzartikel überhaupt nichts zu

tun, heißt die eindeutige Anwort. Im zuständigen Umweltministerium hat Unterabteilungsleiter Dr. Arnulf Matting die überraschendste Auskunft parat: »Eine Rechtsgrundlage gibt es nicht, teilt er mit und wirbt um Verständnis für diesen Coup: »Sie müssen die Situation sehen damals.« Es ging um die »nationale Aufgabe« der nuklearen Entsorgung. Da habe man eben nicht »spitzbuchhalterisch« sein wollen.

Heller würde das rechtliche Zwielicht auch dann nicht, wenn alle Beteiligten bei ihrer selbstgestrickten Rechtsgrundlage bleiben könnten. Im Falle des Artikels 106 stellt das Bundesfinanzministerium kategorisch fest: Auch unter diesem Vorzeichen gäbe es das Geld nur streng an vereinbarte und zulässige Zwecke gebunden und mit nachträglicher Kontrolle der Verwendung. Noch rigider sind die Haushaltshaltsvorschriften im anderen Fall. Als »Zuwendungen« – ein fester haushaltsrechtlicher Begriff – unterliegen die Gorlebenmillionen strengen Regeln. Paragraph 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) schreibt vor: »Dabei ist zu bestimmen, wie die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen nachzuweisen ist. Außerdem ist ein Prüfungsrecht der zuständigen Dienststelle oder ihrer Beauftragten festzulegen.«

Mit anderen Worten: In den Vereinbarungen über die Zahlungen müßte bereits detailliert stehen, wofür das Geld bestimmt ist und wer die Verwendung kontrollieren soll. Aber nichts davon findet sich in den Abkommen von Bund und Land. Als Zweck der Zahlungen werden 1979 »zusätzliche finanzielle Belastungen« genannt, in dem Vertrag von 1990 ist noch vager von »Sonderbelastungen« die Rede. Genauer werden die Geschäftspartner an keiner Stelle.

Die in § 44 BHO geforderte Regelung der Kontrolle findet im Vertrag von 1990 sogar eine ironische Wendung: Kontrolle wird kurzerhand vertraglich ausgeschlossen. Paragrapah zwei lautet: »Das Land teilt die Zahlungen des Bundes auf das Land und die betroffenen Gebietskörperschaften auf. Eine Abrechnung von Einzelmaßnahmen erfolgt nicht.« Der Bund will offenbar gar nicht wissen, ob das Geld seinem angeblichen Zweck entsprechend verwendet wird, wahrhaft eine ungewöhliche Großzügigkeit. »Ungewöhnlich« ist denn auch unter Beamten ein gern gebrauchter Ausdruck im Zusammenhang mit den »Gorlebengeldern«.

Im Kreishaus in Lüchow und in der Samtgemeindeverwaltung Gartow führte die vage Zielvorgabe für die Millionen zu großzügigeren Rechtsauffassungen. Oberkreisdirektor Poggendorf zum Beispiel meint, alles, was »mittelbar oder unmittelbar« mit »Gorleben« zu tun habe, könne mit dem Geld finanziert werden. Da spielt es auch keine Rolle mehr, daß selbst in der von ihm genannten Rechtsgrundlage Artikel 106 von »unmittelbaren« Mehrausgaben oder Mindereinahmen infolge eines Bundesprojektes die Rede ist. Gefragt, was nach seiner Definition eigentlich nicht mit »Gorlebengeld« finanziert werden dürfe, sagt der OKD: »Eigentlich nur die Sozialleistungen.« Nur die noch großzügigere Rechtsauffassung seines Hauptamtsleiters Walter Demmer will Poggendorf denn doch nicht gelten lassen. »Der Punkt ist ja doch«, sagt Demmer im Verlaufe eines Gesprächs, »daß die Mittel im Grunde nach Ablauf des Jahres für alle Dinge frei sind«. Zuweisungen wegen »Gorleben« als frei verfügbare Mittel? Da greift der OKD ein: »So kann man das nicht sagen«, korrigiert er seinen Hauptamtsleiter.

Das Geschäft

Am 9. März 1992 war Wirtschaftsdezernent Wilfried Holtmann in der Bezirksregierung Lüneburg sauer. Er war von einem Redakteur der Lüchow-Dannenberger Elbe-Jeetzel-zeitung an jenem Tag im lahre 1991 erinnert worden, als er sich frustiert gefragt hatte, wozu er seinen Job eigentlich noch macht. Warum hielt er sich an gesetzliche Regeln über den Umgang mit öffentlichem Geld, wenn es da Gemeinden gab, die sich einfach darüber hinwegsetzen konnten – und keine Aufsichtsbehörde tat ihnen etwas? Wilfried Holtmann hatte wieder mit »Gorlebengeld« zu tun gehabt.

An jenem Tag verlangten die Vertreter der Samtgemeinde Gartow von ihm, das Land Niedersachsen solle seine Zuweisungen für ihr im Bau befindliches Solebad erhöhen. Wilfried Holtmann wies die Gartower Abordnung darauf hin, daß sie eigentlich sogar den Anspruch auf bereits zugesagte Fördermittel verloren hätten. Schließlich hätten sie vorher fragen müssen, ob sie die teuren Sachen, die für die Kostensteigerung verantwortlich waren, überhaupt bauen dürften. Aber der rechtliche Hinweis des Wirtschaftsdezernenten ließ die Gartower kalt. Sie beendeten das Gespräch mit der Bemerkung, dann nähmen sie das nötige Geld eben von ihrem Sonderkonto. Das war der Punkt, an dem Dezernent Holtmann an seiner Aufgabe zweifelte. Eine Gemeinde, die Zuweisungen aus der Landeskasse enthält, die sich aber den damit verbundenen Auflagen entziehen kann, weil sie über ein Vermögen außerhalb des eigenen Haushaltes verfügt: Eine solche Konstruktion war nur möglich als Folge des Entsorgungspaktes zwischen Staat, Energiewirtschaft und Kommunen. Damit die Gorlebengelder für die Gemeinden und den Landkreis Lüchow-Dannenberg überhaupt erst zu einem Geschäft wurden, mußte der ausgeklügelte Apparat der kommunalrechtlichen Kontrollen außer Gefecht gesetzt werden.

»Öffentliche Mittel gibt es nur zweckgebunden oder als allgemeine Finanzierungsmittel, etwas anderes ist nicht denkbar«, sagt Eckhard David, Beigeordneter im niedersächsischen Städtetag. Offenbar kennt er »Gorleben« nicht. Von einer Zweckbindung nach der Bundeshaushaltsordnung kann in den Verträgen zwischen Bund und Land keine Rede sein. Aber als »allgemeine Finanzierungsmittel« hätten die Kommunen in Lüchow-Dannenberg, zum Beispiel Gartow, den jährlichen Geldesegen aus Bonn auch dazu verwenden müssen, ihr Haushaltsdefizit zu decken.

Dafür aber kassierten sie schon von der Landesregierung jährlich Bedarfszuweisungen. Eines von beiden wäre ihnen also entgangen. »Der Bund hätte doch dann nur das Land bei der Bezahlung von Bedarfszuweisungen entlastet, absurd«, findet Gartows derzeitiger Samtgemeindedirektor Hans-Joachim Lawin eine solche Vorstellung – obwohl sie die rechtmäßige ist. Aber es kam nicht dazu. Finanzstaatssekretär Adolf Elvers in Hannover befreite die Gemeinden um Gorleben von dem Druck, auch nur auf eine Mark verzichten zu müssen. Die Mittel aus der »Gorlebenpauschale« brauchten in den Gemeinden nicht als »allgemeine Deckungsmittel« verwendet zu werden, wies Elvers die Kontrolleure in den Aufsichtsbehören an – und die befolgen diesen Vermerk bis heute, obwohl sie ihn für rechtswidrig halten. So konnte zum Beispiel Gartow in den vergangenen 13 Jahren jährlich sechsstellige Bedarfszuweisungen vom Land kassieren – und gleichzeitig bis zu 15 Mio. DM als Sondervermögen außerhalb des Haushaltes anparen.

Eine solche Sonderregelung wäre »rechtswidrig«, sagt im Innenministerium Dr. Uwe Hirsemenzel, oberster Kommunalprüfer in Niedersachsen. Auch sein Pressesprecher, Peter Martens, meint, eine solche Anweisung, wenn es sie denn gebe, wäre ein Verstoß gegen geltendes Recht. Die Existenz dieses Vermerks ist von vier voneinander unabhängigen Seiten versichert worden. Geschrieben wurde er am 26. Juni 1979. »Das war die wichtigste politische Aussage damals«, erinnert sich Gartows stellvertretender Samtgemeindedirektor Axel Müller.

Mit dem Vermerk fiel die letzte Möglichkeit, den Strom des Geldes zu kontrollieren. Danach war alles möglich. »Wir haben«, sagt Oberkreisdirektor Poggendorf heute, »am Ende jedes Jahres der Landesregierung mitgeteilt, was wir mit dem Geld ge- macht haben, welche Straße wir zum Beispiel gebaut haben, ohne einen Verwendungsnachweis im üblichen Sine zu führen. Das hat der Bund auch nie verlangt.«

Gefordert hat Hannover und hat auch Bonn gelegentlich einen »Plausibilitätsnachweis«, eine Liste, mit der man nach außen hin einen Zusammenhang mit »Gorleben« dokumentieren könnte. Eine Verwendungskontrolle war damit nicht verbunden, auch nicht durch die jeweiligen Rechnungshöfe. Der Bundesrechnungshof will zwar vor drei Jahren die Verwendung der Mittel »bis in den Baubereich in Gorleben« hinein geprüft haben. Nur leider seien die Prüfungsergebnisse nicht im Bericht an das Parlament enthalten, sagt Dr. Manfred Eibelshäuser beim Bundesrechnungshof. Und in Bonn findet sich niemand, der diesen Bericht kennt.

Der Landesrechnungshof hat sich auch schon einmal mit dem »Gorlebengeld« beschäftigt. Man habe dabei jedoch nur geprüft, ob das Land Niedersachsen die vereinbarten Beträge an den Landkreis überwiesen habe, sagt Vizepräsident Dr. Helmut Spörlein. Er erinnert sich, daß der Bund aufgrund des Abkommens von 1979 insgesamt 200 Mio. DM gezahlt habe – in Wirklichkeit sind es 320 Mio. DM. Die zweite Vereinbarung von 1990 erwähnt Dr. Spörlein überhaupt nicht. Bei so viel Kenntnisreichtum verwundert es nicht, daß der Kontrollmechanismus der zuständigen Aufsichtsbehörden nur den Sinn hatte, Persilscheine auszustellen. Für die Prüfung zuständig sei das Prüfungsamt des Landkreises Lüchow-Dannenberg, gibt das niedersächsische Finanzministerium den Schwarzen Peter weiter. Dort in Lüchow direkt nachgefragt, was denn geprüft worden sei, sagt Hauptamtsleiter Demmer: »Wofür das Geld eingesetzt wird, bestimmt die Gemeinde.« Das falle unter die Selbstverwaltung. Geprüft habe der Landkreis lediglich die Wirtschaftlichkeit.

Fazit: Eine Kontrolle über fast eine halbe Milliarde DM Steuergelder fand nie statt – bis heute nicht. »Es wurden Wege gesucht, Gemeinden, die sonst nichts hatten, etwas zukommen zu lassen«, beschreibt Wirtschaftsdezernent Holtmann in Lüneburg den Geldstrom durch die öffentlichen Hände, vorbei an allen Regeln des Haushaltsrechtes. Warum diese Wege gesucht wurden, das könne sich schließlich jeder selbst denken. Die guten Sitten

Vom Nutzen

Gern geben sich Lüchow-Dannenbergs Kommunalpolitiker und Verwaltungschefs als Sachwalter einer armen Region, benachteiligt durch Geschichte und Geografie. Unter diesem hären Kleid verbergen sich jedoch beinharte Kassierer. Die Gemeinden waren geübt im Abkassieren«,sagt Dr. Hirsemenzel im niedersächsischen Innenministerium. Nach außen in Sack und Asche gekleidet, verbergen die Vertreter des Landkreises Lüchow-Dannenberg darunter ihre prall gefüllten Geldbeutel. Mit Hilfe der »Gorlebengelder«, so stellte der Bund der Steuerzahler in einer Studie von 1990 fest, wurde Lüchow-Dannenberg zum reichsten Landkreis in Niedersachsen. Pro Kopf seiner Einwohner nimmt der Kreis 1763,96 DM ein. Zum Vergleich: Uelzen kommt auf 1555,39 DM, Lüneburg gar nur auf 1197,38 DM. Die Studie weiß auch, wohin ein großer Teil des Geldes geht: Pro Einwohner leistet sich Lüchow-Dannenberg die meisten Bediensteten in der Kreisverwaltung. Auf je 1000 Bürger kommen 9,8 Beschäftigte des Landkreises. Zum Vergleich: Der Landkreis mit der nächsthöchsten Zahl in der Statistik ist Holzminden mit 6,4 Beschäftigten je 1000 Einwohner.

Oberkreisdirektor Klaus Poggendorf verweist darauf, daß wegen Gorleben eben viel Arbeit auch für die Verwaltung anfällt, im Baurecht etwa, beim Wasser- und Naturschutz. Allerdings kassiert der Kreis dafür auch extra: Allein für die Baugenehmigung der Pilotkonditionierungsanlage (PKA) nahm er 1990 Gebühren in Höhe von 700000 DM ein.

Eine Verbesserung der Wirtschaftskraft brachte der Geldtransfer zur Pflege der kommunalpolitischen Landschaft nicht. Ein großer Teil des Geldes wurde in konsumtive Ausgaben gesteckt. Im niedersächsischen Innenministerium hat sich Kommunalprüfer Hirsemenzel so seine Gedanken darüber gemacht, wie das Geld richtig hätte eingesetzt werden müssen. »Man hätte beim Landkreis ein Sondervermögen schaffen müssen, das aus Gorlebengeld gespeist wird und von dem aus kontrolliert Ausgaben getätigt werden, gegen Einzelabrechnung selbstverständlich.« Bei der Bezirksregierung sieht man demgegenüber die Gefahr, daß der plötzliche Reichtum die Gemeindeväter sogar dazu verführt, Investitionen vorzunehmen, die das Haushaltsloch vergrößern statt verringern. Deshalb habe man, so teilt die Bezirksregierung mit, im Falle des Solebades in Gartow schon vorsorglich darauf hingewiesen, daß Defizite dieser Einrichtung nicht durch Bedarfszuweisungen gedeckt würden.

Die »Akzeptanzmittel« verringerten offenbar auch nicht die Abhängigkeit von anderen – rechtmäßigen – staatlichen Zuwendungen. Im Haushaltsbericht 1991 klagt die Kreisverwaltung: »Bei Ausbleiben dieser Finanzhilfen wird der Landkreis nicht mehr in der Lage sein, seinen Haushalt auszugleichen.a Bilanz nach 13 Jahren und 113 Mio. DM Akzeptanzförderung.

Vom Maßhalten

Am 20. Oktober 1984 berichtete die Lüchower Elbe-Jeetzel-Zeitung, Jörg Janning (heute im niedersächsischen Umweltministerium beschäftigt) habe für die UWG die Umwandlung des »Gorlebengeldes« in eine „tendenzlose Strukturhilfe“ und eine »transparente Entschädigung« gefordert. Dann sei selbst die UWG bereit, einen so finanzierten Haushalt mitzutragen. Aber unabhängig von der bereits beschriebenen »Geheimniskrämerei« gegenüber Parlamenten und Öffentlichkeit: Transparenz war auch auf lokaler Ebene so ziemlich das letzte, was beim Umgang mit den Akzeptanzmillionen gewollt war.

Von der buchhalterischen Regel der Wahrheit und Klarheit« im Umgang mit Steuergeldern findet sich auf den Spuren der Gorlebenmillionen kaum ein Rest. Der Haushaltsplan des Landkreises LüchowDannenberg zum Beispiel von 1991 bucht die jährliche Gorlebenrate mit 7,116 Mio. DM als »Landeszuweisung für Entsorgung Gorleben«. Danach verliert sich die Spur im Haushalt. Nirgendwo, auch nicht im Vermögenshaushalt, werden die Akzeptzanzmittel wieder erwähnt. Der jahrelange Streit der Atomkraftgegner darüber, ob man »Gorlebengeld« annehmen dürfe oder nicht, ist bei solch einer Haushaltsführung völlig überflüssig. Denn ob ein Vorhaben mit Gorlebengeld finanziert wird oder nicht, ist einzig eine politische Aussage, ohne jeden buchungstechnischen Nachweis.

So läßt sich denn auch eher vermuten als nachweisen, was der niedersächsische Landkreis mit seinem Anteil am jährlichen Goldregen getan hat. Ohne Zweifel war viel Nützliches dabei. Die Lüchower Stärkefabrik nennt Oberkreisdirektor Poggendorf zum Beispiel als Nutznießer und den Fremdenverkehr. Auch der größte Arbeitgeber der Region, die Lüchower Kugellagerfabrik SKF, hat profitiert. Außer dem wurde das Kreiskrankenhaus vergrößert und ein Radwegenetz angelegt, Straßen wurden instandgehalten oder ausgebaut, Zuschüsse an Samtgemeinden und Gemeinden geleistet. Aber das Geld wurde nicht nur zu sinnvoll geplanten Investitionen verwendet. Auch Gefälligkeiten konnte man damit bezahlen und Machtererhalt betreiben. Drei Wochen vor den letzten Kommunalwahlen zum Beispiel bewilligte der geheime Rat Lüchow-Dannenbergs, der Kreisausschuß, dem Waddeweitzer Bürgermeister einen Zuschuß von 60000 DM, damit der seinen Schützen einen Schießstand mit Sauna bauen kann. In Gartow verstieß man freiwillig gegen den von Staatssekretär Elvers eingeräumten rechtswidrigen Vorzug, das Geld nicht im Verwaltungshaushalt veranschlagen zu müssen. 1981 war Wahljahr. Im gleichen Jahr hätte die Samtgemeinde eigentlich Kanalbaugebühren bei ihren Bürgern erheben müssen.

Glücklicherweise ließ sich diese abträgliche Wahlbeeinflussung durch einen Griff in den gesonderten Topf der Gorlebenpauschale vermeiden. 1986 waren wieder Kommunalwahlen. Diesmal hatte der Abwasserhaushalt ein Loch von über 600000 DM. Eine Erhöhung der Abwassergebühren war fällig. Aber 231000 DM vom Gorlebenkonto verhinderten eine schlechte Stimmung unter den Wählern und linderten die erste Not.

Später dann kassierte Gartow den Rest des Defizites als Zuweisung aus der Landeskasse, obwohl man Millionen auf einem Sonderkonto hatte. Aber Gartow kennt im Umgang mit dem Geldsegen ohnehin keine Regel. »Strafbar« wäre es zum Beispiel, das verkündet Verwaltungsvize Axel Müller ganz entschieden, wenn man irgendeine Ausgabe machen würde, ohne sie förmlich über den Haushalt abzuwikkeln. Das wäre in Gartow nie vorgekommen, versichern er und sein Chef Lawin. Aber dann gibt es da eine kleine Erklärungsschwierigkeit. 1991 zum Beispiel nahm die Samtgemeinde ihren Anteil am Akzeptanzsegen in Höhe von 1,917 Mio. DM als »Pauschalzuweisung NEZa ein. Den Betrag in voller Höhe buchte die Verwaltung im gleichen Jahr als »außerordentlicher Aufwand« wieder aus – auf ein Sonderkonto (»wir nennen das auch Gorlebenhaushalt«, sagt Lawin).

Gleichzeitig aber hängt dem Haushaltplan eine Liste all der Ausgaben an, die man mit dem Geld getätigt hat. Wie man einen Betrag aus dem Haushalt ausbuchen – und trotzdem mit ihm Anschaffungen bezahlen kann, das bringt die Verwaltungschefs in Schwierigkeiten. Man buche den benötigten Betrag vom Sonderkonto wieder zurück in den ordentlichen Haushalt, sagen Lawin und Müller. »Ist doch so?« wendet sich Lawin fragend an seinen Vize Axel Müller, schließlich ist er selbst noch neu in den Gartower Geschäften.“ Ja, ja“, bestätigt Müller. Aber dann haben sie ein neues Problem: Die Liste über die Verwendung der Gorlebengelder nennt zwar eine Zuführung an den Vermögenshaushalt, 1,34 Mio. DM für 1990. Aber insgesamt wurden vom Gorlebenkonto im gleichen Jahr 1,557 Mio. DM abgehoben. Die restlichen 200000 DM gingen offenbar den direkten Weg, außerhalb des Haushaltes, auch wenn das eigentlich strafbar ist. »Nur generell« richtig, räumt dann auch Kämmerer HansHeinrich Drimalski ein, seien die Aussagen von Müller und Lawin, alle Ausgaben liefen über den ordentlichen Haushalt. Der Rat der Samtgemeinde war über diese eigenartige wendländische doppelte Buchführung informiert, er beschloß dieses Verfahren jährlich neu mit der Haushaltssatzung. Auch gegenüber der Aufsichtsbehörde fühlen sich die Gartower Verwaltungschefs schuldlos. »Der Haushalt wurde in jedem Jahr vom Prüfungsamt des Landkreises geprüft. Materielle Fehler wurden nie gefunden«, sagt Axel Müller.

Oberkreisdirektor Klaus Poggendorf und Hauptamtschef Walter Demmer bestätigen das. Aber dann wissen auch sie auf einmal nicht weiter. Die Frage, ob ihnen bei ihren Prüfungen nie aufgefallen sei, daß der Gartower Haushaltsplan vor 1988 nicht einmal ein Konto besaß, über das die ordnungsgemäße Rücküberführung des Gorlebengeldes in den Haushalt möglich gewesen wäre, möchten sie lieber den Chef des Prüfungsamtes beantworten lassen. Der hat allerdings gerade seinen freien Tag. Es waren weder Dummheit noch Zufall, daß bei den jährlichen Prüfungen die Verstöße gegen das Haushaltsrecht übersehen wurden. Wenn das Prüfungsamt des Landkreises wollte, dann konnte es auch in Gartow sehr genau sein.1990 wurde zum Beispiel Samtgemeindedirektor Hans Borchardt verabschiedet. 10000 DM kosteten die Gemeindekasse die Verabschiedungfestlichkeiten ihres Chefs. Das fiel in Lüchow auf. Es sei unverständlich, wie eine Gemeinde mit einem Haushaltsdefizit sich solche Ausgaben leiste, schrieb der Prüfer. Zugestanden hätte Borchardt auf Grund seiner Stellung in der Beamtenhierarchie ein Präsent im Wert von 30 DM. Im haushaltsrechtlichen Schlaraffenland Lüchow-Dannenberg ist offenbar alles möglich – sogar eine wundersame Geldvermehrung. In Gartow wies der Haushalt der Samtgemeinde 1991 eine Entnahme aus dem Sondervermögen in Höhe von 5,4 Mio. DM aus. Das ge- samte, ordentlich gebuchte Sondervermögen der Samtgemeinde betrug dagegen – ganze 70000 DM. Des Rätsels Lösung: Das Gorlebenkonto wird in Gartow als Sondervermögen geführt, ohne als solches im Haushalt ausgewiesen zu werden.

Diese und andere wundersame Wege des Gorlebengeldes erstaunten den niedersächsischen Bund der Steuerzahler. »Sehr geehrte Damen und Herren, die vorstehend genannten Praktiken dürften mit den einschlägigen Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechtes nicht im Einklang stehen«, schrieb der Bund am 8. April 1992 an die Bezirksregierung. Mit vollen Händen wurde das Geld weit gestreut. Am Beispiel Gartow läßt sich der Weg der Gießkanne über das Land gut verfolgen. Von 1979 bis 1987 erhielten die Feuerwehren in fünf Orten schöne neue Gerätehäuser mit »Gorlebengeld« finanziert. Anschließend wurden sechs schöne neue Feuerwehrautos gekauft, die in die Häuser paßten.

Allein zwischen 1979 und 1984 gingen Rat und Verwaltung mit Gorlebengeld im Wert von 282822 DM auf Reisen, nach La Hague, Windscale, Karlsruhe. Das Obdachlosenhaus im Ortsteil Lanze wurde mit diesem Geld bezahlt und die Holzhackschnitzelanlage in Gartow. Für ein Feuerwerk kamen 3220 DM Gorlebengelder über für die Anschaffung eines Geldschrankes zur Verwahrung des neuen Reichtums 5300 DM. Die Grundschule erhielt ein Bühnenpodest und die Verwaltung einen neuen Dienstwagen: 11193 DM.

Die Liste, wie sinnvoll oder unsinnig die einzelnen Ausgaben auch immer gewesen sein mögen, zeigt: Mit den Atomanlagen hat das alles wenig zu tun. Schon in den Verträgen zwischen Bund und Land war der Zweck der Ratenzahlungen äußerst vage formuliert, so daß vieles darunter paßte. Aber selbst dieser Versuch, den rechtlichen Schein zu wahren, interessierte Lüchow-Dannenbergs Gemeinderäte und Verwaltungschefs nicht mehr. Im stolzen Bewußtsein, Beteiligter an einer »nationalen Aufgabe« zu sein und im Wissen, von oben gedeckt zu werden, finanzierten sie mit dem Geld, was immer ihnen gefiel, ob es eine Folge der Atomanlagen war oder nicht. Selbst Samtgemeindedirektor Hans-Joachim Lawin in Gartow finde es »makaber«, wenn man zum Beispiel zwischen dem Bau von drei Friedhofskapellen in Schnackenburg, Gartow und Gorleben sowie dem Kauf eines Sargwagens in Prezelle und den Gorlebener Atomanlagen einen Zusammenhang herstellen wollte. Aber vielleicht machen die Wendländer nur das Beispiel der Landesregierung nach?

Jedenfalls wurde auch in Hannover nie geprüft, ob die 250 Mio. DM, die das Land für sich behielt, wirklich nur für »Sicherheit und Ordnung« im Zusammenhang mit »Gorleben« ausgegeben wurde. Der Landesrechnungshof, so sagt sein Vizepräsident Dr. Spörlein, habe immer nur untersucht, ob das Land auch die vereinbarten Raten nach Lüchow-Dannenberg überwiesen habe.

Schluß

Keine moralischen Zweifel und kein Verstoß gegen geltendes Recht, keine Zweckentfremdung von Steuergeldern und keine parlamentarische Kontrolle verhinderten, daß eine öffentliche Hand die andere wäscht. Erst als in Hannover die rot-grüne Landesregierung mit ihren Ausstiegswünschen die vieljährige Harmonie der Geldgeber und Kassierer störte, handelte der Bundestag, nicht etwa als Kontrollinstanz, sondern als Vollstrekker der Akzeptanzvereinbarung ganz im Sinne der Zielsetzung des Geldes: Wenn ihr »Gorleben« nicht akzeptiert, gibt es kein Geld mehr. Der Haushaltsausschuß des Bundestages legte – wie auch schon beim Zahltag zuvor – die letzte Rate über 30 Mio. DM vor ihrer Überweisung eine Weile auf Eis, um in Sachen Endlager Druck auf die niedersächsi. sche Landesregierung auszu. üben. Und so mancher Lüchow Dannenberger Kommunalpoliti ker wünscht sich angesichts der ohne weitere Millionengeschenke künftig leeren Kassen nichts sehnlicher als weitere Zahlungen aus der Grauzone der Gorlebengelder.

Bis dahin überstand die zahlungskräftige Förderung des Entsorgungsprojektes alle parteipolitischen Konstellationen. Es begann mit jährlichen Raten einer sozialliberalen Koalition an eine CDU-geführte Landesregierung und einen CDU-dominierten Landkreis. Heute soll eine christliberale Bundesregierung an eine rot-grüne Koalition in Hannover und eine bunte Mehrheit in Lüchow-Dannenberg überweisen. Für die Fortsetzung der Raten nach 1992 wurde im Finanzministerium in Hannover bereits ein Verhandlungspapier erstellt. Die dann fälligen 90 Mio. DM machen die halbe Milliarde DM Steuergelder zur Förderung der »politischen Akzeptanz« voll.

Eine Zustandsbeschreibung

Ein Skandal: ein CSU-Ministerpräsident macht kostenlose Spritztouren mit einem BMW-Werksmotorad. Ein SPD-Ministerpräsident erhält kostenlos einen rapsölgetriebenen VW-Golf vor die Tür gestellt. Ein FDP-Wirtschaftsminister schreibt einen Werbebrief. Kein Skandal: Parteien und alle Regierungen erkauften sich mit gegenseitigen Zahlungen in einer Höhe von knapp einer halben Milliarde DM seit 1979 die »politische Akzeptanz« für den Gorlebener atomaren Müllpark – und alle finden es auch heute noch in Ordnung. Kein Parteienstreit entsteht darüber, kein Koalitionskrach, kein Beamter muß mit dienstlichen Konsequenzen rechnen, kein Verwaltungschef mit strafrechtlichen wegen Zweckentfremdung von Steuergeldern.

Alles bleibt ruhig. Im September 1992, zwei Monate nach den Veröffentlichungen über die Schmierpraxis, gab der Haushaltsauaschuß des Bundestages die bis dahin gesperrte, vorerst letzte Rate der Akzeptanmittel frei, 30 Mio. DM für die rot-grüne Regierung in Niedersachsen. Im Dezember 1992, fünf Monate nach den Veröffentlichungen, überwies diese Regierung die vereinbarten 12 Mio. DM an den Landkreis Lüchow-Dannenberg, dessen politische Mehrheit bei der letzten Kommunalwahl von der CDU zu einer bunten Koalition mit SPD, Grünen, UWG und FDP wechselte. In Gorleben und Gartow ließen sich die Gemeinderäte Ende 1992 ungerührt ihre direkten Beihilfen von der Atomwirtschaft aufstocken, wegen des Geldwertverlustes, wie Samtgemeindedirektor Lawin sagt. In Lüchow warf Oberkreisdirektor Klaus Poggendorf der bunten Koalition »Unverantwortlichkeit« vor, weil die, jedenfalls bisher noch, auf weiteres Gorlebengeld verzichten will. Sich selbst braucht er nicht zu verantworten, weil es ihm mit Hilfe einer Investition von 113 Mio. DM gelungen ist, ein permanentes Defizit im Kreishaushalt einzubauen.

In Bonn findet nur Ex-lnnenminister Gerhard Baum, der 1979 die erste Vereinbarung über die Gorlebenpauschale unterschrieb, distanzierende Worte zu dem dubiosen Transfer, natürlich ohne die Rechtmäßigkeit in Zweifel zu ziehen. Zweifel ist bei seinen Kollegen in Bonn und Hannover ohnehin eine unbekannte Kategorie. Wenn der Haushaltsausschuß sagt, es wird gezahlt, dann wird gezahlt, sagt zum Beispel der CDU-Berichterstatter von Schmude. Ob es denn da nicht auch ein paar kleine rechtliche Vorschriften gäbe? Ja, sicher, aber diesen Rahmen überschritten die Gorlebengelder nicht, denn sonst hätte längst der Rechnungshof eingeschritten, der saß immer dabei. In Hannover findet SPD-Haushaltsexperte Heiner Aller, daß es nicht Sache des Landes sei, sich um die Rechtmäßigkeit der Zahlungen zu kümmern, das sei Sache des Geldgebers. Und den Kommunen könne manes nicht verdenken, wenn sie das Geld so ausgäben, wie sie die Rechtsgrundlage interpretierten. So einfach ist das. Wozu dann noch der Aufwand für Kommunalaufsicht und Haushaltsrecht?

Einen Moment lang überlegten die Grünen im niedersächsischen Landtag, ob es nicht einen Untersuchungsausschuß geben sollte. Diese Uberlegungen dauerten etwa fünf Minuten, danach war davon nie mehr die Rede. Zu klären gibt es nichts mehr, allen Beteiligten ist alles klar. Dem Abgeordneten der Grünen in Hannover, Hannes Kempmann, teilte die Landesregierung am 28. August 1992: »Rechtsgrundlage für die Pauschalzahlungen ist Artikel 106 Abs.8 Satz 1 GG.« Klar also. Am 25 Februar 1993 gab es die Bundesregierung, nach früheren mündlichen Auskünften, schriftlich: »…die Zahlung der sog.Gorleben-Pauschale erfolgte auch nicht auf der Grundlage des Art.106 Abs. 8 GG.« Auch klar, aber: wer hat nun recht? Wir werden es nie erfahren, denn weitere parlamentarische Initiativen gibt es nicht mehr. Wer hier wen belügt, bleibt offen.

Wenn es um Gorlebengelder geht, bleiben auch nachweisbare Lügen der Regierung an das Parlament ungesühnt. Einst schlossen die Gemeinde Gorleben und die Brennelementlagergesellschaft Gorleben einen Darlehnsvertrag. Die Gemeinde erhielt, unbefristet und zinsfrei, 1,25 Mio. DM von der BLG. Für die Rückzahlungen sah der Vertrag wörtlich folgende Regelung vor: »Die Tilgung des Darlehnsbetrges erfolgt aus dem Gewerbesteueraufkommen der Gemeinde, in der Weise, daß der jährliche Gewerbesteuerbetrag, der 500 000 DM übersteigt, jeweils zur Hälfte zur Tilgung eingesetzt wird.« Die Landesregierng las das so: »Der Darlehnsvertrag erscheint zwar sehr ungewöhnlich, haushaltswirtschaftilch aber vertretbar…Der Darlehnsvertrag benutzt Rechengrößen aus dem Gewerbesteueraufkommen der Gemeinde lediglich als Maßstab für die…planmäßigen Tilgungsraten«, teilte sie Kempmann mit. Der Bund der Steuerzahler sieht darin vielmehr eine »unzulässige Vorabbindung von Steuereinnahmen«.

Warum eine ausstiegswillige rot-grüne Landesregierung die Machenschaften eines Gorlebener Pro-Atom-Gemeinderates deckt? Darauf und zu den Gorlebengeldern insgesamt gibt in der Staatskanzlei in Hannover der ehemalige Abgeordnete der Grünen Schörshusen Auskunft. Es ist eine politische Entscheidung, sagt er zum Verhalten der Regierung. Wenn man auf dem Prinzip bestehen würde, dann würde damit größerer politischer Schaden angerichtet als wenn man auf die Klärung der rechtlichen und politischen Fragen verzichtete. Das gebe nur Ärger. So war schon alles still geworden um die Akzeptmittel, als sich im Dezember 1992 plötzlich der BUND-Bundesvorstand einmischte. Ungeheurlich, fand der stellvertretende Vorsitzende Professor Gerhard Thielcke die Geschichte und forderte die Staatsanwaltschaft in Lüneburg auf, endlich tätig zu werden. Zu prüfen sei, ob dahinter nicht eine neue Form von Bestechlichkeit in einer Technik- und Wohlstandgesellschaft stecke. Aber damit lief er bei den Staatswälten, die schon einmal die Zahlungen einer Gorlebener Baufirma an einen CDU-Landtagsabgeordneten mit dem Sponsoring für Hochleistungssportler verglichen und Ermittlungen eingestellt hatten, auf. Es gebe keinen Anlaß zu Ermittlungen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Weil so viele verschiedene staatliche Stellen mit dem Geld befaßt waren, müsse man von der Rechtmäßigkeit der Zahlungen ausgehen.

Die SPD-Justizministerin Heidi Alm-Merk findet das in Ordnung. Nur, daß der Staatsanwalt auch noch die Gesinnung eines der Autoren der Gorlebengeld-Geschichte als Ablehnungsgrund angeführt hatte, fand sie »unnötig«. Die Zahlungen, so hatte Oberstaatsanwalt Müller geschrieben, hätten lediglich wegen der Schlußfolgerungen und Wertungen eines der Autoren den Anschein des lllegalen. Der sei schließlich engagierter Kernkraftgegner. »Unnötig«, nicht etwa unzulässig, unverschämt oder unrechtmäßig findet es die nieders…