Atomkraft abschaffen! – Die Zukunft ist erneuerbar!

Die Energiekonferenz der Fraktionen DIE LINKE in den Bürgerschaften Bremen und Hamburg, in den Landtagen Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und im Bundestag beschließt folgende:
RESOLUTION

Präambel
Wir stehen vor einem heißen Herbst. Die gesellschaftliche Auseinandersetzung um die Energiepolitik ist in vollem Gange. Anzeigen-Kampagnen der Atom-Lobby auf der einen und geplante Demonstrationen und Blockaden der Anti-Atom-Bewegung auf der anderen Seite. Die Bundesregierung hat sich auf die Seite der Atomkonzerne geschlagen. Der Streit um die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke ist nur der Gipfel des Eisbergs. In den nächsten Wochen und Monaten geht es um die Energieversorgung der Zukunft. Wird der fossil-nukleare status quo zementiert oder der Ausbau Erneuerbarer Energien konsequent vorangetrieben? Denn Atom- und Kohlemeiler blockieren diesen Ausbau. Sie passen schon rein technisch nicht in ein auf Erneuerbare Energien orientiertes Energiesystem. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung sieht daher die „Notwendigkeit einer Systementscheidung“.
Weltweit wird derzeit das hohe Lied von der angeblichen Renaissance“ der Atomkraft gesungen. Die Atomkraft soll massiv ausgebaut werden, obwohl auch Uran ein endlicher Rohstoff ist. Selbst wenn man die atomare Katastrophe in Kauf nehmen und die Anzahl der derzeit 439 Atomkraftwerke weltweit verdoppeln würde, lassen sich damit Energieprobleme nicht lösen. Der am Anfang des Atomwahnsinns stehende Uranabbau ist ein dreckiges Geschäft. Er ist ein Raubzug gegen die Natur und gefährdet Menschenleben und findet zu dreiviertel auf indigenem Boden statt. Wir brauchen daher eine ganz andere Energiepolitik.
Die technischen Voraussetzungen dafür sind längst gegeben. Die Kombination aus Energie sparen und Versorgung mit regenerativer Energie können Atomstrom und Strom aus fossilen Energieträgern mittelfristig ersetzen. Die sogenannte Stromlücke, die Drohung „das Licht ginge aus“, das Gerede von der „Brückentechnologie“ sind Propagandalügen der Energiekonzerne. Die Entscheidung für eine Energiewende ist also keine Frage der technischen Realsierung, es ist eine Frage des politischen Willens.
In den bestehenden marktradikalen kapitalistischen Strukturen wird es keine Energiewende und vor allem keine soziale Energiewende geben. Sie ist nur durch entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen, durch eine Demokratisierung der Energieversorgung und vor allem durch massive öffentliche Investitionen zu erreichen.
Die Weichen für eine vollständig Erneuerbare und damit dauerhaft klimafreundliche und sozial gerechte Stromversorgung im Jahr 2050 werden nicht 2020 oder 2030, sondern heute gestellt. Gemeinsam mit der Anti-Atom-Bewegung werden wir für die richtige Weichenstellung und den unverzüglichen, unumkehrbaren Atomausstieg kämpfen, auch auf Straßen und Schienen.

I. Atomkraft abschaffen!
1. Atomkraftwerke: Die Gefahr stilllegen!
Der unter Rot-Grün beschlossene „Atomkonsens“ von 2000/2001 stellt keinen Atomausstieg dar. Stattdessen garantiert der „Konsens“ einen reibungslosen Betriebsablauf der AKWs. Steuerfreie Rückstellungen in Milliardenhöhe bleiben gesichert, dadurch verfügen die Energiekonzerne über „günstige Hausbanken“ für ihre wirtschaftliche Expansion. Die garantierten Reststrommengen dienen allein den Profitinteressen der Atomindustrie. Die Stilllegung besonders unsicherer AKWs kann verzögert werden durch Strommengenübertragungen und reduzierte Stromerzeugung.
Die sogenannte „Eignungshöffigkeit“, d.h. die Hoffnung auf Eignung als Endlager, des Salzstocks Gorleben wurde bestätigt und die Inbetriebnahme von Schacht Konrad zugesichert. Zu ASSE II und zu den Sanierungskosten enthält der „Konsens“ bewusst kein Wort, d.h. es bleibt dabei: diese Kosten trägt die öffentliche Hand – also wir alle.
Der Schwarz-Gelbe Plan einer Laufzeitverlängerung um 10, 20 oder mehr Jahre wäre also die Verschlechterung eines sowieso schon katastrophalen Zustands. Für jedes Jahr zusätzliche Laufzeit der 17 Reaktoren könnten sich die Energiekonzerne mindestens sieben Milliarden Euro Gewinn in die Taschen stecken. Jedes weitere Atomstromjahr bedeutet auch: Die Energieversorger sichern ihre Monopolstellung auf dem Strommarkt und der notwendige Einstieg in eine konsequente Energiewende wird verhindert.
Die Energiekonferenz fordert deshalb:
Alle Atomreaktoren müssen durch ein Atom-Stilllegungsgesetz unverzüglich und endgültig stillgelegt werden. Die Abwicklung der AKWs soll durch ein transparentes Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit festgelegt werden. Die Betreiber tragen die Kosten. Bei Verweigern der unverzüglichen Stilllegung werden außerdem alle Atomanlagen per Bundesgesetz verfassungsgemäß nach Grundgesetz vergesellschaftet. Die steuerfreien Rückstellungen der Energiekonzerne werden dann in einen öffentlichen Fonds überführt. Als Sofortmaßnahme muss in jedem Fall ein ausreichender Versicherungsschutz durch die Energiekonzerne finanziert und damit müssen indirekte Subventionen sofort beendet werden.
2. Atomtransporte und globale Atomwirtschaft
Deutschland und insbesondere Norddeutschland ist zu einer Drehscheibe für die globale Ver- und Entsorgung der Atomwirtschaft geworden. Hunderte internationale Atomtransporte gingen und gehen nachweislich über Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Ob Atombrennstoffe oder deren Rohmaterial, ob Atommüll oder sonstige radioaktive Stoffe, die Transportzahlen steigen. Die Kapazitäten der Urananreicherungsanlage in Gronau sollen perspektivisch verdoppelt werden. Auch der Druck auf die geplante Lagerung in den Anlagen Schacht Konrad und Gorleben steigt an. Das Risiko ist groß, dass selbst nach einem Ende der Laufzeiten für Atomkraftwerke, Deutschland ein Logistik-Standort der globalen Atomwirtschaft bleiben wird. Ein Ausstieg ist aber nur dann ein Ausstieg, wenn es neben der Stilllegung aller deutschen Atomkraftwerke auch keinerlei logistische Unterstützung für den globalen Atomwahnsinn mehr gibt. Niemand kann außerdem die Sicherheit von Atomtransporten aus der Bundesrepublik über beispielsweise Frankreich, Belgien, USA, Kanada, Südkorea, Russland garantieren. Die Verwendung der radioaktiven Stoffe ist letztendlich nicht mehr zu kontrollieren. Anreicherungsfähiges und damit atomwaffenfähiges Material steht überall zur Verfügung. Damit sind die globale Zunahme der Atomtransporte und der Ausbau der Atomlogistik auch ein wesentlicher Beitrag zur atomaren Aufrüstung.
Die Energiekonferenz fordert deshalb:
Deutschland muss vollständig aus der globalen Atomwirtschaft aussteigen. Es darf keinerlei Unterstützung mehr geben, in welcher Form auch immer. Alle Atomversorgungs- und Atommülltransporte müssen bis auf die zum Abbau der Atomanlagen unumgänglichen sofort gestoppt werden. Jede Beteiligung am Uranabbau muss verboten werden. Die atomare Anreicherung muss
ebenfalls sofort verboten werden. Atomforschung soll sich auf Strahlenschutz und die Sicherung atomarer Abfälle beschränken. Ächtung aller Atomwaffen weltweit.
3. Atommüll: verscharrt, verschaukelt, vertuscht …
Es gibt keine sichere Endlagerungstechnologie und eine endgültige „Entsorgung“ wird es auch nie geben. Die Geschichte der Atomenergie ist eine Geschichte der maßgeschneiderten Bedingungen für die Bedürfnisse der Atomindustrie. Das hat der ASSE II Skandal einmal mehr bewiesen. Ein Kartell aus politischen Parteien, versagenden Behörden und hörigen Wissenschaftlern hat diese Bedürfnisse stets neu im Interesse und auch im Auftrag der Energiekonzerne formuliert. Dies zeigt die Skrupellosigkeit der Atombefürworter im Umgang mit radioaktiven Stoffen. Das Medium Salz ist aufgrund seiner Wassergängigkeiten und seiner chemischen Eigenschaften für eine Atommülllagerung nicht geeignet. Das zeigen die Erfahrungen ASSE II und Morsleben. Der Salzstock Gorleben ist zur Lagerung von Atommüll, der hunderttausende von Jahren strahlt, nicht geeignet. Das Deckgebirge ist nicht intakt, Laugennester befinden sich im Salzstock und Oberflächenwasser wird über die Gorlebener Rinne zulaufen. Für ein Lager in tiefen geologischen Formationen ist nicht erkennbar, ob die Gesteinsschichten ungestört und homogen sind. Somit ist auch das ehemalige Eisenerzbergwerk Schacht Konrad nicht mehr in Betracht zu ziehen. Bei untertägiger Lagerung besteht grundsätzlich die Gefahr der radioaktiven Verseuchung des Grundwassers. Ein seriöses Verfahren für eine Lagersuche war und ist aber politisch nicht gewollt, Konzepte zum Umgang mit Atommüll können nur mit vollkommener Transparenz und unter Beteiligung der Bevölkerung eingeleitet werden. Auch in den oberirdischen Zwischenlagern tickt eine täglich wachsende atomare Fracht als Zeitbombe. Nur ein unverzüglicher Atomausstieg kann diese Gefahr verringern.
Die Energiekonferenz fordert deshalb:
Der weitere Ausbau des Salzstocks Gorleben unter dem Deckmantel der Erkundung muss sofort abgebrochen und Gorleben als Standort aufgegeben und zurückgebaut werden. Schacht Konrad darf nicht in Betrieb genommen werden. Eine unverzügliche, vollständige Rückholung des Atommülls aus ASSE II und Morsleben ist alternativlos. Anwohner und Beschäftigte dürfen dabei nicht gefährdet werden. Atommüll muss jederzeit kontrollierbar und Entscheidungen der Lagerung müssen reversibel sein. Unter dieser Prämisse muss die Frage der Atommülllagerung neu aufgerollt werden .Wir brauchen ein neues Konzept, das nicht davon ausgeht, dass man sich des Atommülls ein für allemal entledigen kann.

II. Die Zukunft ist erneuerbar!
1. Erneuerbare Energie und Netze ausbauen!
Der Einstieg ins erneuerbare Zeitalter fängt mit einem Abschied an. Das Konzept „Grundlastkraftwerk“ mit Atom und Kohle steht einem konsequenten Ausbau Erneuerbarer Energien entgegen. Die Produktion von Strom aus Erneuerbaren Energien ist natürlichen Schwankungen unterworfen. Zum Ausgleich dieser Schwankungen werden als „Brückentechnologie“ schnell regulierbare Kraftwerke gebraucht, also genau das Gegenteil der unflexiblen Grundlastkraftwerke mit Kohle und Atom. Die Abscheidung und unterirdische Verpressung von CO2 (CCS) zementiert das Grundlast-Konzept von gestern. CCS ist teuer, unsicher und daher schon lange vor seiner großtechnischen Anwendbarkeit eine überholte Technologie.
Die Technologie für die Energiewende existiert. Die bisherige Infrastruktur des Stromsektors bildet aber ein Nadelöhr für den Ausbau Erneuerbarer Energien. Energiespeicher existieren kaum, die Stromnetze sind noch auf „Grundlast“ gepolt. Die großen Übertragungsnetzbetreiber folgen nur ihren Profitinteressen, der notwendige Ausbau wird verschleppt. Die bisher gesetzlich vorgeschriebene, vorrangige Einspeisung von Erneuerbaren Energien steht unter Schwarz-Gelb kurz vor dem Kippen durch Verweis auf fehlende technische Möglichkeiten, die die Energiekonzerne selbst verursacht haben. Kohle- und Atomkraftwerke sollen so am Netz gehalten werden. Nur mit einer gesetzlichen Grundlage kann ein zielgenauer und für alle Beteiligten planbarerer Ausstieg aus der Kohle gewährleistet werden. Nur so ist der notwendige Wandel in den bisher vom Bergbau geprägten Regionen ökologisch und sozial ausgewogen zu gestalten.
Die Energiekonferenz fordert deshalb:
Das Energiesystem muss endlich auf erneuerbar Energien umgestaltet werden. Neben der unverzüglichen Stilllegung der Atomkraftwerke müssen Neubauten von Kohlekraftwerken verhindert werden. Statt eines Emissionshandelsmarktes für neue Profite fordern wir ein Kohleausstiegsgesetz mit festen Restlaufzeiten für die bestehenden Kohlekraftwerke. Energiespeicher müssen massiv ausgebaut und der europäische Energie- Stromverbund gestärkt werden. Wir brauchen massive Investitionen in Regelungstechnologie für eine Kombination aus lokaler, regionaler Energieversorgung und einen großen Verbund. Die Einspeisung und Preisgestaltung muss transparent erfolgen und demokratisch kontrolliert werden. Die großen Stromübertragungsnetze müssen ausgebaut und an die neue Strategie angepasst werden, damit sie den neuen Ansprüchen flexibler Stromeinspeisung aus Erneuerbaren Energien genügen. Der Ausbau der Verteilnetze muss durch sogenannte intelligente Stromnetze (smart grids) zur Optimierung von Einspeisung und Verbrauch ergänzt werden.
2. Rekommunalisierung: Energiekonzerne entmachten!
Mehr als zehn Jahre nach der sogenannten Liberalisierung des Stromsektors haben die vier großen Energiekonzerne RWE, E.ON, Vattenfall und EnBW eine unverändert marktbeherrschende Stellung im Großhandelsmarkt. Sie verfügen über 80 Prozent der Kraftwerksleistung, kontrollieren nach wie vor einen beachtlichen Teil der Übertragungs- und Verteilnetze, sowie durch Beteiligungen einen großen Teil regionaler und kommunaler Energieversorger. Sie arbeiten rein profitorientiert und dienen nicht der Daseinsvorsorge. Sie sind der demokratischen Kontrolle entzogen. Durch den mit der Anzeigenkampagne im August 2010 verbreiteten energiepolitischen Appell an die Bundesregierung wurde auch der hohe Grad der gesellschaftlichen Organisation dieser Macht offenbar. Hinter Öko-Rhetorik verbarg sich ein – allerdings recht plumper – Erpressungsversuch der Politik durch die vier großen Energiekonzerne. Dieses Vorgehen hat unsäglich Tradition, denn ein großer Teil der Gesetze im Energiebereich geht auf den Einfluss der Energiekonzerne und ihre Verflechtung mit den jeweiligen Bundesregierungen zurück.
Die Energiekonferenz fordert deshalb:
Die Bürgerinnen und Bürger müssen ihre demokratische Gestaltungsmacht wiedergewinnen, die Energieversorgung wieder zum Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge werden. Die Energieversorgung ist eine Frage des Allgemeinwohls und muss wieder in öffentliche Verantwortung überführt werden. Zur Durchsetzung fordern wir die Vergesellschaftung der Energiekonzerne. RWE, Eon, Vattenfall und EnBW. Die Stromübertragungsnetze müssen zum Restbuchwert an die öffentliche Hand überführt, Konzessionsverträge mit privaten Netzbetreibern für Verteilnetze beendet werden. Durch eine Reform der Kommunalfinanzierung müssen Städte und Gemeinden in die Lage versetzt werden, Stadtwerkebeteiligungen von Energiekonzernen zurückkaufen zu können. Das Gemeindewirtschaftsrecht muss von bestehenden Beschränkungen befreit werden, damit die Kommunen endlich wieder am Gemeinwohl und nicht am Profit orientiert wirtschaftlich gestalten können.
3. Stadtwerke der Zukunft: sozial, ökologisch, demokratisch!
Staatskonzernen, wie Vattenfall, die agieren wie private Energiekonzerne sind keine die Lösung. Auch Stadtwerke sind kein Modell, wenn sie in die fossile und atomare Stromerzeugung eingebunden sind. Eine gesetzliche Verpflichtung öffentlicher Unternehmen zu 100% Erneuerbarer Energieversorgung gibt es bisher nicht. Weite Probleme sind Verfilzung, Klientelwirtschaft und Intransparenz. Die parlamentarische Kontrolle ist geschwächt, findet gar nicht statt oder wird bewusst unterlaufen. Eine Einwirkungsmöglichkeit der Bevölkerung gibt es kaum. Deshalb sind neue Formen öffentlichen Eigentums und der demokratischen Partizipation zwingend notwendig, damit Stadtwerke transparent und im Sinne sozialer und ökologischer Ziele handeln. Möglich sind Abstimmungen über grundlegende Entscheidungen, die z.B. parallel zu Parlamentswahlen oder in Einwohnerversammlungen stattfinden könnten. In Deutschland nimmt außerdem Energiearmut zu und wird jedoch politisch ignoriert. Der Energiekonzern E.ON kündigte mehreren tausend Gaskunden, die von ihrem gesetzlichen Recht auf Preisminderung Gebrauch machen. Insgesamt wurden im Jahre 2007 840.000 Haushalte vom Strom abgeklemmt.
Die Energiekonferenz fordert deshalb:
Energieversorgung ist und bleibt ein Grundrecht! Stadtwerke in öffentlicher Hand müssen die Energiewende konsequent vorantreiben. Dabei sollte die Energieversorgung mit anderen Bereichen der Daseinsvorsorge, wie etwa Verkehr und Wohnungswirtschaft im Interesse der Bürgerschaft gekoppelt werden. Stadtwerke müssen Sozialtarife oder eine kostenlose Grundversorgung anbieten mit linear steigenden Energiepreisen über dieses Grundkontingent hinaus. Abklemmungen von Strom, Wasser, Gas und Wärme müssen verboten werden. Die vollständige Umstellung kommunaler Energieversorgung auf 100% Erneuerbare Energien wird gesetzlich mit einem festen Zeitplan vorgeschrieben. Stadtwerke ermöglichen direkt-demokratische Einflussnahme der Einwohner im Versorgungsgebiet durch Leitentscheidungen zu zentralen Fragen wie z.B. die Verwendung der Erlöse. In kommunaler Hoheit lassen sich am besten Projekte der Energieeffizienz und der umfassenden Nutzung Erneuerbarer Energien verwirklichen. Träger dieser Entwicklung sind in erster Linie Stadtwerke in öffentlichem Eigentum, aber auch Energiegenossenschaften und Energieinitiativen, die sich das Ziel setzen, ihre jeweilige Region vollständig regenerativ zu gestalten.

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