Graf Bernstorff: Röttgen-Besuch kann nicht als Bürgerbeteiligung gewertet werden

Kurz vor dem geplanten Besuch von Bundesumweltminister Norbert Röttgen in seinem Hause stellt Andreas Graf von Bernstorff klar, dass dieses Treffen in keinem Fall als Beginn eines „wie auch immer gearteten“ Bürgerdialogs sein kann. Als Inhaber von umfangreichen Rechten am Gorlebener Salzstock hat er dennoch den Gesprächswunsch des Ministers angenommen.
„Obwohl wir durch die von der Bundesregierung beschlossene Fortsetzung der Erkundung des Salzstocks zum Zwecke der Errichtung des Endlagers und durch die Novellierung des Atomgesetzes mit der Möglichkeit der Enteignung vor vollendete Tatsachen gestellt wurden, haben wir uns dennoch als Familie v. Bernstorff entschlossen, dem Wunsch des Ministers nach einem Gespräch im Gartower Schloss zu entsprechen“, so Graf Bernstorff in einer Erklärung.
Zu dem Gespräch hatte Graf Bernstorff die sogenannte „Gartower Runde“, bestehend aus Vertretern der Anti-Atom-Initiativen eingeladen. „Diese hat jedoch abgesagt, weil sie sich nach der Anordnung des Sofortvollzugs nicht für einen vorgetäuschten Bürgerdialog instrumentalisieren lassen will“, so Bernstorff weiter. Eine rechtlich fundierte Bürgerbeteiligung ist nämlich in dem vorgesehenen Verfahren nach dem Bergrecht von 1983 nicht vorgesehen.
Unter den gegebenen Voraussetzungen sieht auch die Familie von Bernstorff eine Chance für einen echten Dialog zum jetzigen Zeitpunkt als nicht gegeben an.
Wie Graf Bernstorff mitteilte, wird das Ziel der Familie sowie der Kirche bei dem Gespräch mit dem Minister sein, diesem die Gründe für die eingereichten Klagen zu erläutern und ihm deutlich zu machen, dass sowohl die Familie als auch die Evangelische Kirche es geradezu als ihre Verantwortung ansehen, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um auf dem Rechtsweg das rücksichtslose Vorgehen der Bundesregierung zu verhindern.
Das mit dem Minister verabredete Gespräch ist ein nicht öffentliches Gespräche in den privaten Räumen des Schlosses. Eine Pressebeteiligung ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
„Wir betonen ganz deutlich, dass das Gespräch am Donnerstag, den 02.12.2010 im Schloss Gartow nicht Beginn eines wie auch immer geplanten Bürgerdialogs ist und auch nicht als solcher in einem späteren Gerichtsverfahren gewertet werden kann“, beugt Graf von Bernstorff wo möglichen Versuchen des Ministers vor, dieses Treffen als Öffentlichkeitsbeteiligung darzustellen.

Quelle: Wendland-net.de