Hartes Urteil gegen französische Anti-Atom-Aktivisten

Sieben Leute, darunter ein Deutscher (insgesamt drei Frauen und vier Männer), die am 5. November den Gorlebencastor in Caen in der Normandie blockiert hatten, sind heute in Caen vor dem Tribunal de Grande Instance  zu Geld- bzw. Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Die Urteile reichten von 1 Monat Gefängnis auf Bewährung und 1.000 bis 1.500 Euro Geldstrafe. Darüberhinaus müssen sie gemeinsam 20.500 Euro Schadenersatz an die SNCF und jeweils 1 symbolischen Euro an Areva zahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte am 8. Dezember 2-3 Monate Gefängnis auf Bewährung und Geldstrafen in Höhe von 2.000 bis 3.000 Euro gefordert.

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Quelle:

http://www.liberation.fr/terre/01012316050-train-de-dechets-nucleaires-bloque-sept-militants-condamne

Zum Vergleich:

* Ein französischer Biologe hat gentechnisch veränderte Rebstöcke zerstört. Die Vorinstanz, das Straßburger Verwaltungsgericht, hatte den gentechnischen Freilandversuch wegen eines Formfehlers nachträglich als illegal eingestuft. Ein Berufungsgericht in Colmar verurteilte den Umweltschützer dennoch im Januar 2011 zu 50.000 Euro Schadenersatz und einem Monat auf Bewährung.

* 7.500 Euro „Bußgeld“ musste die französische Firma Rhodia in Chalampé im Jahr 2006 zahlen, nachdem die unglaubliche Menge von 1.200 Tonnen giftigem Cyclohexan ins Grundwasser gelaufen war und eine verheerende Explosion nur durch glückliche Umstände verhindert wurde.

* Der Brand des „nicht brennbaren“ Giftmülls in der Stocamine, der „sichersten“ Giftmülldeponie Frankreichs im elsässischen Kalibecken bei Mulhouse, brachte den Arbeitern Gesundheitsschäden und gefährdet langfristig
das Grundwasser am Oberrhein. Im Berufungsverfahren um den Brand hat im April 2009 ein Gericht in Colmar das Urteil gefällt: Der Chef der Deponie wurde letztlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro verurteilt.