Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Klage wird Gorleben stoppen

BI Umweltschutz fordert von Röttgen, Gorleben aufzugeben

Wenige Stunden, nachdem der letzte Castor-Behälter am 9. November 2010 das Zwischenlager Gorleben erreicht hatte, wurde auf Antrag des Bundesamts für Strahlenschutz – letztlich auf Weisung des Bundesumweltministeriums – der Sofortvollzug zum Weiterbau des Endlagers im Salzstock Gorleben angeordnet. Die Bauarbeiten in Gorleben waren damit nach einem kurzen juristischen Geplänkel im Oktober wieder angelaufen und die Klage der Grundeigentümer, der Kirchengemeinde Gartow-Gorleben und der Familie von Bernstorff, wurde ausgehebelt.

„Heute – mit der Klage gegen den Sofortvollzug – weisen die Kläger und wir dem Bundesumweltminister Norbert Röttgen klar einen Weg: überfällig ist die Aufgabe des untauglichen Salzstocks als Atommüllendlager. Wenn Politiker nicht den Mut haben, aus Fehlern zu lernen, müssen die Menschen auf die Straße gehen und die Gerichte sie stoppen“, sagte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. „Norbert Röttgen raten wir dringend, sein Redekonzept für den kommen den Montag, wo er vor dem Kreistag Lüchow-Dannenberg sprechen wird, zu ändern: Wir erwarten von ihm, dass er den Mut hat, aus dem geologischen Desaster in Gorleben den Schluss zu ziehen, dass die Gorleben-Karte nicht weiter gezogen werden kann.“

Röttgen hatte die Aufhebung des Moratoriums rechtlich auf den Rahmenbetriebsplan aus dem Jahr 1982 gestützt. Diese Trickserei soll nun ein Ende haben. Aus der Akteneinsicht der Bürgerinitiative und vor allem der Umweltorganisation Greenpeace, die die Klage unterstützt, geht eindeutig hervor, dass die Wahl des Bergrechts anstelle des Atomrechts gezielt darauf gerichtet war, in Gorleben ohne Bürgerbeteiligung vollendete Tatsachen zu schaffen. So heißt es in einem Vermerk der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt aus dem Jahr 1979: „Die Vorgehensweise ermöglicht eine zügige Realisierung des Projektes bis zum Einlagerungszeitraum, da keine Verzögerung durch Einsprüche im Planfeststellungsverfahren auftreten.“ – Die BI: „Veraltete Pläne, veraltetes Recht und das in neuem Gewand, garniert mit dem Schwadronieren von Transparenz und Dialog, das ist Röttgen, doch bleibt es im Kern dabei : Die Öffentlichkeitsbeteiligung mit Klagerechten sollte und soll unterlaufen werden…Wir sind uns sicher, dass das Verwaltungsgericht dieses skandalöse Vorgehen stoppen wird.“

Wolfgang Ehmke 0170 510 56 06

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