Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Blockaden rechtmäßig

Verfassungsgericht stärkt das Demonstrationsrecht

Erneut hat das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Demonstranten bei Sitzblockaden gestärkt. Das Urteil wird von den Castor-Gegnern begrüßt, denn gewaltfreie Blockadeaktionen kennzeichnen ihre Widerstandsform seit Jahren und sind keine strafbare Nötigung, wenn die politischen Ziele der Demonstranten die von der Blockade ausgehende Gewalt überwiegen, entschied die Karlsruher Richter. „Das Bundesverfassungsgericht geht von einem sich ändernden dynamischen Protestverhalten aus, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird eindeutig gestärkt“, kommentiert die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) den Richterspruch.

In diesem Fall hoben die Verfassungshüter hoben die Verurteilung eines Mannes auf, der im März 2004 an einer Sitzblockade vor einem Stützpunkt der US-Luftwaffe bei Frankfurt am Main teilgenommen hatte, um gegen den drohenden Irak-Krieg zu protestieren.

Aber natürlich würde man sofort auch an die Castorblockaden nach Lubmin/Greifswald, Ahaus und Gorleben denken, wenn man sich den Richterspruch vor Augen halte, meint die BI: „Castor-Blockaden sind demnach rechtmäßig“. Ganz besonders sollte sich die Polizei die höchstrichterliche Begründung notieren: Erst durch die Erregung öffentlicher Aufmerksamkeit für politische Belange werde eine Sitzblockade zu einer schützenswerten Versammlung. Teilnehmer an einer Sitzblockade dürfen deshalb nicht von vornherein wegen Nötigung verurteilt werden. Dies sei den Verfassungshütern zufolge erst zulässig, wenn die von der Blockade ausgehende Gewalt mit Blick auf ihre Ziele unverhältnismäßig groß werde. „Unverhältnismäßig groß hingegen ist die Gefährdung der Allgemeinheit durch die Nutzung der Atomkraft und durch Atommülltransporte“, überspitzt BI-Sprecher Wolfgang Ehmke die Interpretation der Verfassungsrichter.

Aus Sicht der Gorleben-Gegner wird nun zu prüfen sein, ob eine gemeinnützige Bürgerinitiative auch offen zu Sitzblockaden aufrufen darf.
(AZ: 1 BvR 388/05)

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