Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Störfeuer aus Ba-Wü

BI: Rechtsweg wird verbaut

Geht es um die Verabschiedung eines Endlagersuchgesetzes, dann haben es die Bundesregierung und die Grünen in Baden-Württemberg auffällig eilig, deren Umweltminister Franz Untersteller und sein grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann brüskieren gar ihre Parteifreunde in Niedersachsen, die gerade an einem Koalitionsvertrag mit der SPD feilen. Bundesminister Peter Altmaier (CDU) ist der lachende Dritte, denn weder er noch die Kanzlerin haben einen Hehl daraus gemacht, dass sie an Gorleben festhalten wollen, kommentiert die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) das gegenwärtige Schwarze-Peter-Spiel.

Neu an dem Entwurf ist der Vorschlag eines pluralistisch zusammengesetzten Begleitgremiums, das den Suchprozess eben nur „begleitet“. Ein Parteien unabhängiges Gremium müsse den Prozess der Endlagersuche aber kontrollieren, sagte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. Die BI pocht deshalb weiterhin auf ein Parteien unabhängiges Verfahren und das Vorrecht eines solchen Gremiums bei der Standortsuche, Standorte frei von Parteieninteressen zu benennen und die Vorschläge eines Bundesinstituts zurück zu weisen.

Am Ende stehe nach dem vorliegenden Entwurf aber immer noch eine Abstimmung im Bundestag, die sogenannte Legalplanung.

„Es fehlt weiter, und das wohl bewusst, das Klagerecht der interessierten Öffentlichkeit, in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren und somit eine gehörige Portion Rechtssicherheit für die Bürger“, sagte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

Das werde Menschen in den Regionen, die künftig für eine Standortsuche ausgewählt werden, noch in die Verbitterung treiben.

„Kommt es am Ende im Bundestag für die Abgeordneten zu einer Abstimmung zwischen einem Standort in Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen, dann summieren sich der reale Ausbau Gorlebens, die Daten der vorläufigen Sicherheitsanalyse, die laut Gesetzentwurf gesichert werden sollen, zu dem gewollten Standortvorteil Gorlebens. Wenn zudem noch ein Salzlabor in Gorleben betrieben wird, dann kann man sich das aufwändige Verfahren auch schenken und offen zugeben, dass es bei Gorleben bleibt.“

Wolfgang Ehmke, 0170 510 56 06

Hintergrundkommentare:
„Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird eine Regulierungsbehörde für […] als selbständige Bundesoberbehörde errichtet, die die neuen Aufgaben der Genehmigungsbehörde im Zusammenhang mit dem Standortauswahlverfahren (wissenschaftliche Erarbeitung der Entscheidungsgrundlagen für das Standortauswahlverfahren und die Vorbereitung der Standortentscheidung sowie Erteilung bergrechtlicher Zulassungen und sonstiger erforderlicher Erlaubnisse und Genehmigungen für die Erkundung) und die anschließende atomrechtliche Genehmigung des Endlagers übernehmen soll.“

Wer wird Chef der neuen Regulierungsbehörde, Michael Sailer? Pro Salzlinie, der in Sachen Gorleben keine Skrupel kennt

„Dieses Gesetz bildet den Rahmen für ein künftiges, in mehrere Schritte unterteiltes Auswahlverfahren, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass an verschiedenen Stellen des Verfahrens der Bundesgesetzgeber durch Gesetz eine Entscheidung im Hinblick auf den weiteren Auswahlprozess trifft.“

Es bleibt also bei der sogenannten Legalplanung.

Auf 500 Mio. Euro wird die untertägige Erkundung veranschlagt. Der Ausbau Gorlebens hat mehr als 1,6 Mrd. Euro gekostet, hier wurde also ein Endlager ohne atomrechtliche Genehmigung zu großen Teilen ausgebaut.

Großen Raum nimmt die Öffentlichkeitsbeteiligung ein, es fehlen aber weiterhin Klagebefugnisse.

„Die bergmännische Erkundung des Salzstocks Gorleben wird mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes, spätestens zum 01.10.2013 beendet. Maßnahmen, die der Standortauswahl dienen, dürfen nur noch nach diesem Gesetz und in dem hier vorgesehenen Verfahrensschritt des Standortauswahlverfahrens durchgeführt werden. Das Erkundungsbergwerk wird bis zu der Standortentscheidung nach dem Standortauswahlgesetz unter Gewährleistung aller rechtlichen Erfordernisse und der
notwendigen Erhaltungsarbeiten offen gehalten, sofern der Salzstock Gorleben nicht nach Absatz 1 aus dem Verfahren ausgeschlossen wurde. [Die Einstellung der Erkundung schließt standortunabhängige Forschung insbesondere zum Medium Salz als Wirtsgestein sowie Maßnahmen zum Kompetenzerhalt von Bergleuten nicht aus.]“

Auch im französischen Bûre gab es erst nur ein Forschungslabor.

„Die vorläufige Sicherheitsuntersuchung des Standortes Gorleben wird spätestens mit In-Kraft-Treten des Gesetzes ohne eine Eignungsprognose für den Standort Gorleben eingestellt. Die bisher gewonnenen Daten werden gesichert und können im Rahmen des Verfahrens nach Absatz 1 nur im jeweiligen Verfahrensabschnitt genutzt werden.“

Ein unglaublicher Vorsprung, der genutzt werden wird, um Gorleben zu realisieren.

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Wolfgang Ehmke
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