Prozessbeginn gegen einen Landwirt aus Metzingen

ERSTER PROZESSTAG MO. 04.02 9.30

Anti-Atomprotest von Bauern vor Gericht: Während der Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) den Widerstand gegen Gorleben lobt, hat das Amtsgericht Dannenberg seine bisherige Linie in der Rechtsprechung offensichtlich aufgegeben und angekündigt, nunmehr auch friedlichen Anti-Atom-Protest als „Nötigung durch verwerfliche Gewaltausübung“ zu bestrafen.

Den Anlass für die durch den zuständigen Amtsrichter Grote angekündigte Verschärfung der Rechtsprechung bildet ein auf drei Verhandlungstage (04.02, 11.02 und 26.02.2013, jeweils 09.30 Uhr) angesetzter Strafprozess vor dem Amtsgericht Dannenberg gegen den Landwirt P.-W. T. aus Metzingen, der mit seiner ganzen Familie seit langem im Widerstand gegen das atomare Endlager aktiv und bekannt ist (Az 11Cs23/11 Amtsgericht Dannenberg).

Dem Landwirt wird jetzt mit der Anklage vorgeworfen, sich an einer friedlichen Spontan-Demonstration der Bäuerlichen Notgemeinschaft am 31.03.2010 auf der Dömitzer Brücke beteiligt und hierdurch einen Lastwagenfahrer mit seinem LKW blockiert und zum Anhalten gezwungen zu haben. Solche Aktionen waren bisher von dem Amtsgericht Dannenberg nicht als strafbare Nötigung beurteilt worden, weil es bei friedlichen Blockaden an der Ausübung von Gewalt fehlt.

Durch die nunmehr erfolgte Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung hat der Dannenberger Strafrichter deutlich gemacht, dass für ihn ab jetzt auch friedlicher Protest „eine Straftat im Sinne §240, Nötigung, darstellt, weil es sich bei der Handlung – Stehen auf der Brücke und in der Folge Anhaltens des LKW – um die Ausübung von Gewalt zu verwerflichen Zwecken handelt, welche nach allgemeinem Urteil sittlich zu missbilligen sei,“ so die gesetzlichen Voraussetzungen der Nötigungsvorschrift.

  • Der erste Prozesstermin ist Mo. 04.02.13 um 9.30 im Amtsgericht Dannenberg. Kommt zahlreich und unterstützt unseren Mitstreiter.