PRESSEMITTEILUNG

BI fordert NMU zum Handeln auf

Castorlager und Pilotkonditionierungsanlage Gorleben auf dem Prüfstand: Welche Folgen hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig zur Zwischenlagerung in Brunsbüttel für Gorleben? Diese Frage wirft die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) anlässlich des anstehenden Besuchs von Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) auf, der am kommenden Mittwoch vor dem Kreistag in Hitzacker sprechen wird. Das OVG hatte dem Lager die Betriebserlaubnis entzogen, weil bei den Sicherheitsbetrachtungen der gezielte Absturz eines Airbus A 380 und der Einsatz panzerbrechender Waffen nicht hinreichend betrachtet wurden. In Gorleben wird offensichtlich der Mauerbau rund ums Zwischenlager vorbereitet.

“Das Zwischenlager in Gorleben das TBL ähnelt dem WTI-Konzept für die süddeutschen Standort-Zwischenlager, die noch weniger gegen Einwirkungen von außen gesichert sind als die norddeutschen Zwischenlager wie in Brunsbüttel, Grohnde und Unterweser”, erinnert die BI.

Die Gorleben-Gegner sehen nun das Niedersächsische Umweltministerium in der Pflicht, die Betriebserlaubnis zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen anzuordnen.

“Das Lager gehört stillgelegt, ein Mauerbau bringt gar nichts”, so BI- Sprecher Wolfgang Ehmke.

Schon deshalb dürfe es nicht mehr Zielort für weitere Castor-Transporte sein.

Gewichtig sei darüberhinaus, dass sich das NMU um Pläne kümmert, in der Pilot-Konditionierungsanlage (PKA) Gorleben die graphithaltigen, hochbrennbaren Brennelemente des Versuchsreaktors Jülich zu konditionieren. Das Bundesumweltministerium hatte 2012 die PKA ins Spiel gebracht, denn die Aufbewahrung der 290.000 Brennelementkugeln, die in 125 Castoren in Jülich gelagert sind, ist befristet. Sie sollte zum 30. Juni 2013 ausgelaufen sein und wurde vorerst um 6 Monate verlängert.

“Wir fordern Wenzel zudem auf, den sittenwidrigen Vertrag aus dem Jahr 1997 zwischen NMU und der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) zu kündigen, indem das NMU der Gorleben-Betreiberin zusagt, die Betriebserlaubnis auch dann nicht zurückzunehmen, wenn von ihr kein Gebrauch gemacht wird”, sagte Ehmke.

Zum Vergleich: im Baurecht verfällt eine Erlaubnis schon nach drei Jahren, wenn von ihr kein Gebrauch gemacht wird. Die Anlage, die in den 90er Jahren errichtet wird, entspräche mit Sicherheit nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik.

Wolfgang Ehmke, 0170 510 56 06

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Wolfgang Ehmke, Pressesprecher

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