Zähes Ringen um „Altlasten“ – BI fordert Schluss mit Lug und Trug
Es sollte eigentlich Schluss sein mit Tricks bei der Suche nach einem Atommüllendlager. Wären da nicht die „Altlasten“: das zähe Ringen um den Planfeststellungsantrag der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) beispielsweise aus dem Jahr 1977, in Gorleben eine Atommülldeponie zu errichten. Der wurde nie förmlich eröffnet, um mögliche Klagen gegen das Projekt auf diese Weise zu unterlaufen.
Der Antrag wurde auch nicht weiter begründet, gleichwohl legte das Niedersächsische Landesamt für Bodenforschung (NLfB) auf Erlass der zuständigen Ministerien von 1978 bis 2010 Jahresberichte vor.
„Das Verfahren ist obsolet“, urteilte das NMU auf Anfrage der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI). Doch eine Ablehnung des Planfeststellungsantrags erfolgte bisher nicht. Die BI wurde nun in einer zweiten Stellungnahme des NMU auf eine spätere Antwort vertröstet.
Nach dem angeblichen Neustart der Endlagersuche sei auch der heftig umstrittene Rahmenbetriebsplan für das sogenannte Erkundungsbergwerk hinfällig, meinen die Gorleben-Gegner. Das ist die zweite Bastion, wie vorbei am Atomrecht ein Bergwerk errichtet werden konnte, dessen Zweck nicht die Gewinnung von Bodenschätzen ist. Unter der Etikette „Erkundung“ ermogelte sich der Bund den Ausbau einer Atommülldeponie. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), die Nachfolgerbehörde der PTB, ließ die BI jetzt in einem Zwischenbescheid wissen, beide Verfahren, der Planfeststellungsantrag aus dem Jahr 1977 und der Rahmenbetriebsplan aus dem Jahr 1983, seien auf dem Hintergrund des am 27. Juli 2013 in Kraft getretenen Endlagersuchgesetzes „rechtlich neu zu bewerten“. Ob der Planfeststellungsantrag aus dem Jahr 1977 und auch der uralte Rahmenbetriebsplan zurückgezogen werden, ist also völlig offen.
„Beide Verfahren stehen für Lug und Trug, denn in Gorleben wurden Fakten geschaffen“, kritisiert BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.
Wie wichtig es ist, einen Schlussstrich unter diesen Teil der perfiden Gorleben-Geschichte zu ziehen, zeige ein Blick in die entsprechenden Sachstandsberichte des NLfB.
„Durchaus kritisch wird mit den vorgelegten Daten umgegangen, aber letztlich sind auch diese Berichte ein Instrument, um Gorleben am Ende als Endlager durchzusetzen“, schreibt die BI.
So fand sich bei der Durchsicht der Berichte im Jahr 2004 auch die Formel, Gorleben sei eignungshöffig. Diese Berichte könnten, falls Gorleben als Favorit aus der Endlagersuche hervorgeht, wieder aus den Archiven hervorgeholt werden, räumte das NMU in seiner jüngsten Stellungnahme ein.
„Wir werden mit Nachdruck daran arbeiten, dass die rechtliche Neubewertung nicht dazu genutzt wird, den undemokratischen Umgang mit Gorleben aufrecht zu erhalten“, kündigte Ehmke an. „Dass Gorleben im neuen Gesetz im Nachhinein legitimiert wird, ist schon schlimm genug.“
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, Tel. 0170 – 510 56 06