Polizeikessel: WiderSetzen ruft auf, Schadensersatz zu fordern

Das Landgericht Lüneburg hat die Einkesselung tausender Menschen beim Castortransport nach Gorleben 2010 und 2011 für rechtswidrig erklärt. Die Aktionsgruppe Widersetzen ruft alle Betroffenen auf, nun Schadensersatz für das erlittene Ungemach zu fordern.

Wichtig ist: Auch wer bisher nicht an irgendeinem Verfahren beteiligt war – zumal  2010 ja gar niemand namentlich erfasst wurde – , kann trotzdem Schadensersatz geltend machen. Man muss jedoch für den Fall einer Klage Zeugen nachweisen können, man kann sich zur Not auch gegenseitig die Anwesenheit bezeugen.

Mehr dazu in den Anleitungen zur Schadensersatzforderung auf www.widersetzen.de unter „Aktionsbegleitung“.

klagewelle2011

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Jan Becker

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