Endlagerkommission – Der BUND antwortet auf die Grüne Sylvia Kotting-Uhl
Der BUND antwortet auf den offenen Brief von MdB Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis90/Die Grünen) vom 24. 1. 2014 zum Standortauswahlgesetz und zur Besetzung der „Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“. Diesen Brief dokumentieren wir an dieser Stelle. Es ist ein „Klartext“.
Seitens der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. bleibt nur hinzuzufügen, was Gorleben über die Festschreibung im StandAG hinaus privilegiert:
Der Planfeststellungsantrag 1977 zur Errichtung eines Endlagers für alle Abfallarten wurde nie zurückgezogen, die Rücknahme des Rahmenbetriebsplans zur Errichtung des „Erkundungsberwerks“ 1983 wird vom Bundesumweltministerium beklagt, die Ergebnisse der Vorläufigen Sicherheitsanalayse (VGS) festigen die Aktenlage pro Gorleben, nur in Gorleben gibt es eine „Veränderungssperre“, die den Abbau von Salz oder die Förderung von Gas verbietet, und die nukleare Infrastruktur, insbesondere die Pilot-Konditionierungsanlage, ist aus Sicht der Gorleben-Befürworter ein Standortvorteil.
Der Brief im Wortlaut:
Sehr geehrte Frau Kotting-Uhl,
Wir erlauben uns, Ihnen auf ihr Schreiben an „die Umweltverbände“ zum Standortauswahlgesetz und zur Besetzung der „Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ öffentlich zu antworten.
Ausgangspunkt für ihr o.a. Schreiben ist die Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes „zur Auswahl eines Standortes für ein Endlager für wärmeentwickelnde Abfälle“ (StandAG vom 23.7.2013, in Kraft ab 1.1.2014). Das Hauptanliegen Ihres offenen Briefs vom 24. Januar 2014 ist dabei, die Umweltverbände dazu zu bewegen, zwei Vertreter/innen in die Kommission nach § 3 Stand AG zu entsenden. Als wesentliche Argumente führen Sie an, man müsse aus „den eingefrorenen Schützengräben“ herauskommen und „über Schatten springen“. Es hätte sich nach Ihrer Auffassung „etwas bewegt“, die Umweltverbände würden jedoch verharren, „weil das Gesetz nicht gut genug ist“. Zugleich stellen Sie fest, die Forderung einer erneuten Befassung des Gesetzes durch das Parlament „ist nicht erfüllbar“. Ähnlich hatten Sie auch bei der Anhörung des BMU zum Entwurf des StandAG argumentiert, dass Änderungen am Entwurf deshalb nicht mehr möglich seien, weil dann ja alle vier Fraktionen zustimmen müssten.
Sie bleiben in ihrem Aufruf bezeichnenderweise auf der Ebene von Beschreibungen von Modalitäten und Befindlichkeiten. Sie gehen mit keinem Wort auf die u.a. sehr ausführlich durch die BUND Stellungnahme zum StandAG vorgetragene Kritik an vielen Einzelpunkten und an der Gesamtkonstruktion des Gesetzes ein. Kein Wort zur Frage, dass gefordert wurde, dass erst ein breiter Bürgerdialog und eine Bürgerbeteiligung über die Findung von Kriterien der Endlagersuche, die Verbindung wissenschaftlicher Beurteilung und Bürgerbeteiligung erfolgen sollen und danach erst ein Gesetz die Suche regelt. Kein Wort von unklaren und widersprüchlichen Konstruktionen von Zuständigkeiten zwischen dem Bundesamt für Strahlenschutz und einer neuen Regulierungsbehörde, des „Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung“, kein Wort, dass das Gesetz auch die Möglichkeit der Lagerung nicht wärmeentwickelnder Atomabfälle regelt.
Kein Wort von Gorleben in ihrem „Aufruf“. Die Süddeutsche Zeitung schrieb am 25.1.2014: „ Am Ende nahmen sie (die Grünen) sogar in Kauf, dass der ungeliebte Endlager-Kandidat Gorleben nicht per se ausgeschlossen wurde“. Es war und ist aber gerade den Grünen lange schon bekannt, dass seitens des BUND, Greenpeace und großen Teilen der AntiAKW-Bewegung der Standort Gorleben als „geologisch ungeeignet und politisch verbrannt“ gilt.
Dies ist also Ihr „neuartiges Angebot der Politik an die Zivilgesellschaft“. Und Sie sagen zu den Angeboten: „Man kann sie ablehnen“. Dies stellt die Geschichte insofern auf den Kopf, als seitens der Umweltverbände als Teil der „Zivilgesellschaft“ schon lange zuvor andere Vorgehensweisen, Kriterien von der Politik gefordert wurden. Doch alle diese Vorschläge, bzw. Konzepte wurden übergangen und missachtet – auch von Seiten der Grünen, die im Frühjahr 2013 mehr daran interessiert waren, mit den anderen Fraktionen ein Gesetz zu vereinbaren, als sich der Bewegung, aus der sie einstmals entstanden als Partei, zuzuwenden.
In ähnlicher Weise wurde auch im Jahr 2000 der erste Atomkonsens zum Ausstieg mit Laufzeitgarantie verabschiedet, der sich im Jahr 2010 als nicht tragfähig erwies und, nur veranlasst durch die leidensvolle Katastrophe von Fukushima, aufgehoben werden musste. Der BUND hat hierzu immer festgestellt: „dieser Konsens ist nicht unser Konsens“, ebenso wie wir immer betonen, dass dieser Atommüll nicht „unser“ Atommüll ist, sondern der der Atomkonzerne, die sich, begünstigt durch jahrzehntelanges Protegierens durch verschiedenste Regierungen, nicht um dessen Beseitigung, bzw. gefahrlosen Einlagerung kümmern mussten.
Gründe, gegenüber politischen (Nicht-) Entscheidungen vorsichtig und skeptisch, bzw. weiter kritisch zu sein, gibt es genug. So auch hier. Warum soll man sich also in die Arena der „Kommission“ begeben, wenn von vornherein die Spielregeln, die Rahmenbedingungen so sind, dass man sich seitens der Umweltverbände auf grundlegende Ausgangspositionen einlassen muss, die seit Jahrzehnten nicht die unsrigen sind? Wir dürften dort unsere lange bekannten Positionen erneut vortragen ohne etwas an der Beschlusslage ändern zu können. Am Ende „entscheiden Mehrheiten“, wie Sie immer betonen. Aber die entscheidende Frage dabei ist, wie die Voraussetzungen für diesen Mehrheitsentscheid in der Kommission getroffen wurden.
Warum sollten wir ausgerechnet nun ein „Angebot“ auch der „grünen“ Politik annehmen, obwohl schon bei der Schaffung des Gesetzes die Positionen der Umweltverbände und auch der AntiAKW- Bewegung in den entscheidenden Passagen weitgehend ignoriert wurden, indem u.a. Gorleben eben als möglicher Standort aufgenommen und diese Festlegung noch nicht einmal relativiert wurde? Warum sollen nun die „Umweltverbände“ ein „Angebot“ auch der „grünen“ Politik annehmen, dessen Gesetzes-Entwurf die Frage der Finanzierung von Suche und Betrieb des Atommülllagers ignoriert und die Bürgerbeteiligung weitgehend auf moderierte Dialogforen und Bürgerversammlungen als Feigenblatt für „Öffentlichkeitsbeteiligung“ reduziert?
Richtig! Angebote kann man ablehnen. Besonders, wenn sie begründet misstrauisch machen. Es ist das gute Recht der (grünen) Politik von bisherigen Positionen abzuweichen. Es ist genauso das gute politische Recht der Umweltverbände und der Initiativen, dem nicht weiter zu folgen. Wenn Sie meinen, dass wir an anderer Stelle das Wort ergreifen werden, dann haben Sie dies richtig erkannt, das tun wir schon lange, ob die Grünen zuhören oder nicht.
Die „Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ wird öffentlich tagen. Und sie wird auch unsere Fachausarbeitungen und Stellungnahmen wahrnehmen, die wir von außen, aber nicht nur gegenüber einer Kommission mit beschränkter Entscheidungskraft, weiter vortragen werden.
Am Ende Ihres Briefes rufen Sie aus: „Ein Neuanfang braucht Bewegung“ und „ich bitte euch, bewegt euch“. Doch warum sollten wir den Grünen hier folgen, wenn diese bisherige gemeinsame Positionen klar verlassen haben. Wir fordern Sie auf, zunächst auf die umfassende Kritik des BUND am StandAG einzugehen, anstatt diesen Brief zu verfassen, der sich in keiner Weise mit den von uns und dem größten Teil der Anti-AKW-Bewegung vorgetragenen Argumenten ehrlich auseinandersetzt. Dort finden Sie die Gründe, warum insbesondere der BUND, Greenpeace und andere sich nicht an der Besetzung der Kommission beteiligen wollen.
Wir sind die Bewegung, die Bewegung für einen sofortigen (!) Atomausstieg und für eine Suche nach einem Atommülllager, dessen Auswahl wissenschaftlich begründet und mit breiter Bürgerbeteiligung durchgeführt wird.
- Prof. Dr. Hubert Weiger – Bundesvorsitzender des BUND; Landesvorsitzender des Bund Naturschutz in Bayern
- Thomas Dersee, Vorsitzender der BUND Atom- und Strahlenkommission (BASK)
- Dr. Werner Neumann, BUND Wiss. Beirat, Sprecher AK Energie, Mitglied in der BUND BASK
- Claudia Baitinger, BUND Wiss. Beirat, Sprecherin AK Immissionsschutz, Mitglied in der BUND BASK
- Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake, Mitglied in der BUND BASK
- Sebastian Schönauer, BUND Wiss. Beirat, Sprecher AK Wasser; stv. Vorsitzender Bund Naturschutz in Bayern, Mitglied des Präsidiums des Deutschen Naturschutzrings (DNR)
Positionen und Stellungnahmen des BUND:
www.bund.net/fileadmin/bundnet/publikationen/atomkraft/20120423_atomkraft_endlager_positionierung.pdf
www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/atomkraft/130618_bund_atomkraft_standortauswahlgesetz_bewertung.pdf
2. Februar 2014. Kontakt: strahlentelex@t-online.de; werner.neumann@bund.net