PRESSEMITTEILUNG
E.on geht in die Vollen!
Verfassungsbeschwerde wegen Gorleben
Dass Stromkonzerne wegen Gorleben vor das Verfassungsgericht ziehen, ist ein Novum. Bisher waren es die Gorleben-Gegner_innen, weil sie ihr Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit bei Castor-Transporten eingeschränkt sahen oder weil Wasserwerfereinsätze gefährliche Verletzungen hervorriefen.
Jetzt hat der Stromkonzern E.on Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil es sich beim Zwischenlager Gorleben um eine „bewährte und funktionsfähige Lagerlösung“ für die Nuklearabfälle aus der Wiederaufarbeitung handele, berichtet die Süddeutsche Zeitung.
„Der Einlagerungsstopp für Gorleben wurde gesetzlich festgeschrieben, um Vertrauen in eine Endlagersuche ohne Vorfestlegungen zu schaffen, darauf pochen wir“, schreibt die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI).
„E.on rüttelt an diesem Konsens. Und der Länderegoismus verhindert, dass der Wiederaufarbeitungsmüll an anderer Stelle verwahrt wird, was kommt dann erst auf uns zu, wenn es um mögliche Endlagerstandorte jenseits von Gorleben geht?“, fragt BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.
Es gibt aus Sicht der BI auch kein „Gorleben-Problem“, sondern ein umfassendes Atommülldilemma. „Zwischenlager werden zu Dauerlagern, weil das Festhalten am geologisch fragwürdigen Salzstock Gorleben in der Vergangenheit dazu führte, dass ein Endlager frühestens im Jahr 2050 zur Verfügung steht. „Es braucht ein völlig neues Zwischenlagerkonzept und kein Beharren auf Gorleben“, so Ehmke.
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