PRESSEMITTEILUNG

Problemfall Castor-Behälter: BI fordert umfassende Untersuchungen und Transporte-Stopp

Tragzapfenfertigung für CASTOR-Behälter: Bundesweit über 300 beladene Behälter betroffen. Im September 2014 startete eine ungewöhnliche Rückrufaktion. Probleme sah die Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) bei der Fertigung von Castor-Behältern an einem sensiblen Punkt: den Tragzapfen. Die, so die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI), dienen dem Handling der tonnenschweren Stahlbehälter. Jeder Castor hat vier davon, gewissermaßen als Haken für den Transport.

Castorbehälter; Bild: GNS.de

Castor; Bild: GNS.de

Der Edelstahl, aus dem die Tragzapfen gefertigt werden, muss aber vorher per Ultraschall überprüft werden. Das solle verhindern, dass die Aufhängungen der tonnenschweren Castoren beim Verladen brechen. Offenbar fand diese Prüfung aber bei Zapfen der Völklinger Saarschmiede nicht wie vorgeschrieben statt. Ihre sichere Funktionsweise sei „derzeit von der BAM nicht bestätigbar“, heißt es in dem Schreiben der Bundesanstalt. Die entsprechenden Behälter seien „für eine Handhabung zu sperren“.

Nun ist die Überprüfung der Dokumentation der Qualitätssicherung bei der Herstellung von Tragzapfen aller Castorbehälter in Deutschland abgeschlossen.

„Mit einem unbefriedigenden Ergebnis“, resümiert BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

Sachverständige der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben gemeinsam mit dem Behälterhersteller, der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) festgestellt, dass bundesweit 315 beladene Behälter von dem Qualitätsfall Tragzapfenfertigung betroffen seien, hierunter 58 in niedersächsischen Zwischenlagern.

Das niedersächsische Umweltministerium schreibt: „Alle Behälter betreffend bestehen Mängel in der Dokumentation der Qualitätsprüfungen; demnach kann zur Zeit nicht konkret aufgelistet werden, bei welchen Tragzapfen Qualitätsprobleme bestehen und bei welchen nicht.“ 92 vorsorglich an betroffenen, unbeladenen Behältern ausgetauschte Tragzapfen wiesen in einer Nachprüfung laut GNS und BAM die erforderliche Qualität aus.

„Ohne Dokumentation, Klärung und Nachbesserung verbietet sich jeder Castor-Transport“, unterstreicht die BI.

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, Tel. 0170 510 56 06

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