Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Datensammelwut

BI: Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist bedroht
Immer noch bemüht sich die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) darum, dass die Daten von Versammlungsleiter_innen von Kundgebungen, die die Umweltinitiative angemeldet hat, gelöscht werden. Diesbezüglich hatte sich BI-Sprecher Wolfgang Ehmke an die Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei des niedersächsischen Innenministeriums gewandt.

Die Antwort ließ fast vier Monate auf sich warten, die Beschwerdeführer aber sind enttäuscht: „Die Antwort ist trotz langer Bearbeitungsdauer nicht wirklich zufriedenstellend.“

Moniert hatte die BI, dass die Daten von Anmelder_innen von BI-Kundgebungen der Jahre 2007 bis 2012 gespeichert wurden. Gar ein Gruppenfoto der BI-Vorstandsmitglieder aus 38 Vereinsjahren vor dem Tor des Erkundungsbergwerks war der Polizei suspekt und in die Anmelderdatei wurde eingetragen: „Tatzeit 26.02.2012″.

Die Polizeidirektion Lüneburg konstatierte zwar in der Mehrzahl der 13 Fälle, dass die Veranstaltungen friedlich verlaufen seien. Dennoch beharrte die Behörde zunächst darauf, die personenbezogenen Daten nicht zu löschen, inzwischen sollen sie zumindest anonymisiert sein.

Ehmke:“ Wir hatten gehofft, dass die Beschwerdestelle sich zum Anwalt unserer Kritik macht. Da haben wir uns getäuscht. Akribisch wird in der Antwort der Beschwerdestelle aufgeführt, welche Rechtsgrundlagen es für die Speicherung der Daten laut Niedersächsischem Versammlungsgesetz gibt.“

Im Kern lautet die Antwort, die Daten dürften gemäß § 10 Absatz 1 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) gespeichert werden. Die Polizei verwendet hierfür das Vorgangsbearbeitungssystem NIVADIS. Wörtlich heißt es in der Antwort der Beschwerdestelle: „Gemäß § 17 Absatz 2 Nr. 2 NDSG hat die Versammlungsbehörde die erhobenen Daten wieder zu löschen, wenn diese nicht mehr zu deren Aufgabenerfüllung benötigt werden. Dies ist in der Regel am Ende einer Versammlung der Fall, es sei denn die personenbezogenen Daten werden z.B. zur Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit oder für die Gefahrenprognose bei zukünftigen Versammlungen benötigt. Insofern ist es nicht unüblich, dass auch nach dem Ende einer Versammlung personenbezogene Daten der Leiterin oder des Leiters gespeichert bleiben.“

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Das ist eine Gummiformulierung, die Gefahrenprognose macht es möglich, dass die Speicherwut unbegrenzt weiter geht.“ Man habe gehofft, so die BI, dass die Beschwerdestelle der Frage nachgeht, warum diese Speicherungen über den Kundgebungszeitraum hinaus erfolgten und es bleibe auch völlig offen, ob und wie lange die personenbezogenen Daten noch gespeichert bleiben: „Es bleibt dabei, wir sehen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durch diese Praxis bedroht und bleiben dran.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06

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