Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

„Gorleben ist nicht mehr unverritzt, also untauglich“

Wie ein grobmaschiges Spinnennetz durchziehen Schächte, Grubengebäude, aufgefahrene Strecken, horizontale und vertikale Bohrungen den Salzstock Gorleben. Jetzt soll das „Erkundungsbergwerk“ teilweise aus der Bergaufsicht entlassen werden, wie es das Standortauswahlgesetz (StandAG) vorsieht, denn da heißt es, die Erkundung des Salzstocks sei beendet.

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) hat beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) nachgefragt.

„Eine mögliche Entlassung aus der Bergaufsicht kann sich nur auf solche Flächen beziehen, die für den reinen Offenhaltungsbetrieb nach StandAG nicht erforderlich sind“, lautet die Antwort.

Da jedoch der überwiegende Teil des Grubengebäudes außer Betrieb genommen wird und Bohrörter abgesperrt werden, müssen diese Bohrungen vollständig verfüllt werden. Statt eines Bohrlochverschlusses „müssen alle Untersuchungsbohrungen unter Tage im unverritzten Feld so betrieben und vor dem Verlassen so gesichert werden, dass durch sie weder Flüssigkeiten noch Gase in die Grubenbaue eintreten können“.

Für die BI hingegen ist klar: Das ist ein Ding der Unmöglichkeit! Man kann den Urzustand nicht wieder herstellen und hat den Salzstock „verritzt“. Bis zur Entscheidung, ob in Gorleben oder anderswo ein Endlager errichtet wird, vergehen noch einmal 20 Jahre, der frühestmögliche Zeitpunkt, zu dem mit der Einlagerung hochradioaktiver Abfälle begonnen wird, wird heute auf das Jahr 2050 datiert.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Das ist sehr optimistisch gerechnet, wahrscheinlich zieht es sich noch bis ins Jahr 2070 hin, dann wäre die Anlage in Gorleben fast 100 Jahre alt. 1986 begann das Abteufen der Schächte des Schwarzbaus Gorleben. Unter dem Deckmantel der ‚Erkundung‘ wurde im Salzstock Gorleben-Rambow die unterirdische Infrastruktur für eine Atommülldeponie geschaffen. Zum Vergleich: die Asse II – der Prototyp Gorlebens – war zu Beginn der illegalen Einlagerung von Atommüll erst 65 Jahre alt.“

Ein wesentliches Argument pro Gorleben gerät aus Sicht der BI ins Wanken: Im Unterschied zur Nachnutzung eines Salzbergwerks zur Lagerung radioaktiver Abfallstoffe wie in Morsleben, der Asse II oder dem ehemaligen Erzbergwerk Schacht Konrad galt Gorleben als „unverritzt“ oder „jungfräulich“, weil die Anlage völlig neu errichtet, Strecken und Kammern neu aufgefahren wurden.

Die BI schließt daraus:“Ein grundlegendes Argument der Gorleben-Befürworter zerrinnt im Salz.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06

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