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Schacht KONRAD: Anders gebaut als ursprünglich genehmigt

Seit 2009 gab es beim Umbau des Schacht KONRAD als Atommülldeponie 60 Änderungsgenehmigungen, alle wurden als „unwesentliche“ Änderungen deklariert. Auf diesem Weg wurde eine Öffentlichkeitsbeteiligung umschifft.

Das ist das Ergebnis einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Victor Perli im Bundestag. Nachdem 2009 und 2014 die Einlagerung von 91 weiteren Radionukliden im Rahmen von „unwesentlichen“ Änderungen genehmigt wurden, sind inzwischen alle Bereiche des Atommülllagers von Änderungen betroffen.

„Ohne dass die Öffentlichkeit überhaupt informiert wird, errichtet die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bei Schacht KONRAD unter der Hand ein ganz anderes Endlager als gedacht“, erklärt Ludwig Wasmus, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD. „Viele Änderungen haben Auswirkungen auf die Sicherheit. Trotzdem schreckten BGE und Bundesregierung bisher vor einer ordentlichen Änderungsplanfeststellung zurück. Diese müsste nämlich zur Überprüfung des gesamten Projekts und damit zwangsweise zum Aus führen. Hier wird mit der Sicherheit der Bevölkerung gespielt und Genehmigungsrecht umgangen, nur um KONRAD mit aller Macht durchzudrücken. Wir fordern den sofortigen Baustopp!“

Dieser Forderung schließt sich die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) an: „Es ist an der Zeit, dass der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies (SPD) sich zum Antrag auf Widerruf des Planfeststellungsbescheids äußert, der im Frühsommer letzten Jahres eingereicht wurde“, so BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. Die Suche nach einem Endlager kann sich nicht allein auf den Umgang mit hochradioaktiven Abfällen beschränken.“ Früher oder später werde auch das 70er Jahre Projekt Schacht KONRAD wie der Standort Gorleben aufgegeben, ist sich die BI gewiss, weil er nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht.

Wolfgang Ehmke, Tel. 0170 510 56 06

Hintergrund: Praktisch alle Bereiche sind von den Änderungen betroffen, ob es um den Strahlenschutz geht (Kontaminationsüberwachung, Mobile Abschirmwände), um die Anlieferung der Abfallgebinde (Abruflogistik, stehende Anlieferung zylindrischer Behälter) oder das Management der radioaktiven Abwässer und der radioaktiven Abluft (Grubenwasser-Übergabestation, Sonderbewetterung): https://dserver.bundestag.de/btd/20/003/2000352.pdf  Bereits 2009 und 2014 wurde das genehmigte Radionuklidspektrum von 156 Radionukliden auf 247 erweitert.