Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Behälterzulassungen im Brennelemente-Zwischenlager Gorleben laufen aus – Hersteller hüllen sich in Schweigen
Die Aufbewahrungsgenehmigung für die Behälter mit hochradioaktiven Abfällen im Zwischenlager Gorleben erlischt im Jahr 2034. Die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) bereitet ein neues Genehmigungsverfahren vor und hat für das Jahr 2025 den Beginn einer sogenannten „Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)“ angekündigt, bei dem es um die Umweltbelastung durch das Brennelemente-Zwischenlager geht.
Bereits im März 2025 verlieren 12 der 113 Behälter vom Typ TN 85, die in Gorleben eingelagert sind, ihre Behälterzulassung, danach erlischt auch die Behälterzulassung für einige der eingelagerten Castorbehälter (siehe BGZ-Präsentation 13.06.2024).
Schriftlich hatte sich die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) an die französische Nuklearfirma Orano NCS GmbH, mit Sitz in Hanau, und die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) gewandt, deren TN 85-Behälter als erste ihre verkehrsrechtliche Zulassung verlieren.
„Für eine Neuzulassung müssen aus unserer Sicht neue, erhöhte Sicherheitsanforderungen zugrunde gelegt werden. Eine Antwort der Hersteller aber haben wir nicht bekommen, nicht einmal eine Eingangsbestätigung,“ weiß BI-Sprecher Wolfgang Ehmke zu berichten.
Allein die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) reagierte auf die Forderung, es müssten endlich Brandtests mit Originalbehältern durchgeführt werden, blockte aber Nachfragen mit dem Hinweis auf das Regelwerk der Aufsichtsbehörde, des Bundesamts für die Sicherheit kerntechnischer Entsorgung (BASE), ab: Das Regelwerk sehe das nicht vor. s. BAM Antwort auf 1. BI Anschreiben
Das werde man so nicht stehen lassen, kündigte die BI: „Für die Verlängerung der Behälterzulassungen der in Gorleben zwischengelagerten Behälter muss es einen realen Brandlastversuch geben. Dabei orientieren wir uns an den Angaben der BGZ, die bei der statischen Bemessung der derzeitig im Bau befindlichen Schutzwand rund um die Castor-Halle von dem Lastfall „Flugzeugabsturz eines AIRBUS A 380“ ausgegangen ist.“
Deshalb müssten auch die Brandlasten eines angesetzten Flugzeugabsturzes bei der Behälterzulassung berücksichtigt werden, d.h. die Kerosin-Explosion beim Aufprall auf die CASTOR-Halle und nach Einsturz der dünnen Hallendecke der Kerosinbrand in der CASTOR-Halle mit der enormen Hitze von ca. 1.900°C/2.000°C. Bisher gilt als Maßstab lediglich eine Brandlast von 800°C für eine Dauer von 30 Minuten.
BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Der Schlüssel liegt demnach beim BASE und deren Vorgaben für das Regelwerk, das für Gorleben angepasst werden muss.“
Wolfgang Ehmke, BI-Pressesprecher, 0170 510 56 06
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