Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Castor-Proteste 2011: Verfassungsklagen scheitern

Zwei Atomkraftgegner sind mit Verfassungsklagen gegen ihre Ingewahrsamnahme während eines Castor-Transports nach Gorleben 2011 gescheitert. Die Maßnahme sei „noch verhältnismäßig“ gewesen, meint das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Mittwoch. Die Beschwerden wurden daher nicht zur Entscheidung angenommen.

Die Kläger gehörten zu einer Gruppe von 30 Leuten, die versucht hatten, Steine aus dem Gleisbett gewühlt, um den Atommülltransport aufzuhalten – die „Schotterer“. Dabei erwischte sie die Polizei. Mit zwölf anderen Aktivisten wurden sie in eine eigens eingerichtete Gefangenensammelstelle gebracht. Um Straftaten zu verhindern, kamen sie auf Anordnung des Amtsgerichts erst am übernächsten Morgen wieder frei, nachdem der Castor-Zug den Verladebahnhof Dannenberg erreicht hatte.

Die Karlsruher Richter betonen in ihrem Beschluss zwar, dass die Freiheit als besonders hohes Rechtsgut nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf. Die Kläger hätten sich aber durch ihr Tun „hinreichend verdächtig“ gemacht. Daher habe nicht geprüft werden müssen, ob zum Beispiel auch ein Platzverweis ausgereicht hätte.

Das will die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) nicht unwidersprochen stehen lassen:

„Die Ingewahrsamnahme war also eine Strafe ohne Gerichtsurteil, das Bundesverfassungsgericht gestattet der Exekutive sich als Judikative aufzuspielen“, warnt BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

Gegen den vorerst letzten Castor-Transport im November 2011 vom französischen La Hague nach Gorleben in Niedersachsen gab es besonders heftige Proteste. Mehr als 20 000 Polizisten waren damals im Einsatz.

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 501 56 06
(Az. 2 BvR 1833/12 und 2 BvR 1945/12)

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