Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Debatte um Ausschlusskriterien bei der Endlagersuche

Das Nationale Begleitgremium (NBG) hatte für den 3. Februar zu einer Folgetagung eingeladen.  Rund 120 Menschen aus Behörden, Instituten und interessierte Bürger*innen kamen in der ehemalige Jerusalemkirche zusammen, um über das hochumstrittene Konzept der Öffentlichkeitsbeteiligung, das vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) vorgelegt wurde, geologische Ausschlusskriterien der Endlagersuche und die Aufarbeitung der Atommüll-Geschichte zu debattieren.

Das Impulsreferat für die Geschichtsdebatte hielt Birgit Huneke seitens des Gorleben-Archivs. Ursula Heinen-Esser, die Geschäftsführerin der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), befasste sich mit der Abfrage der federführenden Behörde, der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den Ausschlusskriterien, dem ersten Schritt bei der Endlagersuche.

Heinen-Esser musste einräumen, dass zwar alle Bundesländer Daten geliefert haben, aber nur acht in digitaler Form, die Qualität der Rückmeldungen ließe eine rasche Bearbeitung nicht zu. Zu der Frage, ob Länder auch bewusst Daten zurückhalten, damit der Kelch der Endlagersuche an ihnen vorbeiginge, antworteten BGE-Vertreter*innen sehr selbstbewusst, dass sie nicht davon ausgingen. Ein Problem sei jedoch, dass bisher die gesetzliche Grundlage für die Veröffentlichung von Daten von Privatfirmen, die sie aus Bohrungen gewonnen haben, nicht reicht. Heinen-Esser mahnte ein Geowissenschaftsdatengesetz an.

Schließlich stellte Dr. Jörg Tietze (BGE) die Ausschlusskriterien dar. Über die bekannten Kriterien wie seismische und vulkanische und bergbauliche Aktivitäten hinaus, so forderte es Wolfgang Ehmke von der BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI), müssten auch die neueren Erkenntnisse aus der Eiszeitforschung Berücksichtigung finden. Die BI regte an, dass das NBG zu diesem möglichen Ausschlusskriterium wissenschaftliche Gutachten in Auftrag gibt.

Ein weiterer Punkt, der auch im Abschlussplenum angesprochen wurde, war die Frage, wie künftig über offizielle Stellen hinaus an das BGE Daten übermittelt werden können. Unlängst hatten die BI und das Gorleben-Archiv unter dem Titel „Untergrundamt Gorleben-Solleben, Postfach 1004“ das BGE angeschrieben und eine Literaturliste zur Eiszeitforschung eingereicht. Ehmke führte darüber hinaus die vergessenen Tiefbohrungen aus der Zeit des Kalibooms vor über 100 Jahren im Raum Gorleben als Beispiel ins Feld. Dazu führte Tietze aus, dass es Überlegungen zu einer derartigen online- Plattform des BGE gebe. Dort, so ein Vorschlag aus dem Plenum, könnten auch Whistleblower aus Behörden ihre Kenntnisse einbringen.

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06

Hintergrundinfo:

§ 22 Standortauswahlgesetz Ausschlusskriterien

(1) Ein Gebiet ist nicht als Endlagerstandort geeignet, wenn mindestens eines der Ausschlusskriterien nach Absatz 2 in diesem Gebiet erfüllt ist.

(2) Die Ausschlusskriterien sind:

1. großräumige Vertikalbewegungen
es ist eine großräumige geogene Hebung von im Mittel mehr als 1 mm pro Jahr über den Nachweiszeitraum von einer Million Jahren zu erwarten;

2. aktive Störungszonen
in den Gebirgsbereichen, die als Endlagerbereich in Betracht kommen, einschließlich eines abdeckenden Sicherheitsabstands, sind geologisch aktive Störungszonen vorhanden, die das Endlagersystem und seine Barrieren beeinträchtigen können;

Unter einer „aktiven Störungszone“ werden Brüche in den Gesteinsschichten der oberen Erdkruste wie Verwerfungen mit deutlichem Gesteinsversatz sowie ausgedehnte Zerrüttungszonen mit tektonischer Entstehung, an denen nachweislich oder mit großer Wahrscheinlichkeit im Zeitraum Rupel bis heute, also innerhalb der letzten 34 Millionen Jahre, Bewegungen stattgefunden haben. Atektonische beziehungsweise aseismische Vorgänge, also Vorgänge, die nicht aus tektonischen Abläufen abgeleitet werden können oder nicht auf seismische Aktivitäten zurückzuführen sind und die zu ähnlichen Konsequenzen für die Sicherheit eines Endlagers wie tektonische Störungen führen können, sind wie diese zu behandeln.

3. Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit
das Gebirge ist durch gegenwärtige oder frühere bergbauliche Tätigkeit so geschädigt, dass daraus negative Einflüsse auf den Spannungszustand und die Permeabilität des Gebirges im Bereich eines vorgesehenen einschlusswirksamen Gebirgsbereichs oder vorgesehenen Endlagerbereichs zu besorgen sind; vorhandene alte Bohrungen dürfen die Barrieren eines Endlagers, die den sicheren Einschluss gewährleisten, in ihrer Einschlussfunktion nachweislich nicht beeinträchtigen;

4. seismische Aktivität
die örtliche seismische Gefährdung ist größer als in Erdbebenzone 1 nach DIN EN 1998-1/NA 2011-01;

5. vulkanische Aktivität
es liegt quartärer Vulkanismus vor oder es ist zukünftig vulkanische Aktivität zu erwarten;

6. Grundwasseralter
in den Gebirgsbereichen, die als einschlusswirksamer Gebirgsbereich oder Einlagerungsbereich in Betracht kommen, sind junge Grundwässer nachgewiesen worden.

(3) Folgen von Maßnahmen zur Erkundung potenzieller Endlagerstandorte bleiben bei der Anwendung des Kriteriums nach Absatz 2 Nummer 3 außer Betracht. In den vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen ist zu zeigen, dass der Nachweis des sicheren Einschlusses trotz dieser Folgen geführt werden kann. Erkundungsmaßnahmen sind so zu planen und durchzuführen, dass der einschlusswirksame Gebirgsbereich nur in dem für den erforderlichen Informationsgewinn unvermeidlichen Ausmaß verritzt und seine Integrität nicht gefährdet wird

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Wolfgang Ehmke
Tel. 0170 510 56 06

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