Die SPD und das Tritium

Offener Brief an die Umweltexperten der SPD-Fraktionen in Bund und Ländern: „Wir müssen endlich auch die Belastung von Tritium auf die Menschen überprüfen“ teilen Sie nach Ihrem Treffen in Hannover der Presse mit (EJZ vom 3.2.2010).

Werte Umweltexperten!
Der Start für den offenen Feldversuch an der Biosphäre einschließlich der Bevölkerung vom Säugling bis zum Greis läuft bereits seit dem 1. August 2001, und extra dafür wurde die Strahlenschutzverordnung von der rot-grünen Bundesregierung geändert!

Mitglieder der BI haben sich damals zusammen mit Dipl. Physiker Wolfgang Neumann, damals noch Gruppe „Ökologie“, extra auf den Weg nach Bonn gemacht (da saß dort noch das ganze Umweltministerium), um vor solchen verantwortungslosen medizinischen Experimenten zu warnen.

Vergebens, die Änderung war schon in den Mühlen der Bürokratie verschwunden und ließ sich dort nicht mehr aufhalten. Mit diesem Bescheid der Oberregierungsrätin Dr. Renate Sefzek fuhren wir wieder heim ins Wendland.

Erinnert Ihr Euch noch: 7 Monate später trat der Ausstieg aus der Atomenergie durch Änderung des Atomgesetzes in Kraft!

Wir waren damals nicht allein dagegen. Dr. Sebastian Pflugbeil zum Beispiel hat Ihnen schon damals Ergebnisse Ihrer jetzt geforderten Überprüfung vorgerechnet.

Vielleicht erspart Ihnen das die angekündigte „Überprüfung“?

Wir zitieren aus seinem Artikel „Wie rot-grün mit Paragraphen den Atommüll verschwinden läßt“ (http://www.ippnw.de/atomenergie/verborgene-texte/artikel/98cef3c1e5/wie-rot-gruen-mit-paragraphen-den-at.html) und müssen nur noch für die Umweltexperten unter den Lesern zur Erläuterung erklären, daß die – verbindliche – Richtlinie der EU eine Belastung der Bevölkerung durch Radionuklide von höchstens 10 Mikrosievert pro Jahr (µSv/a) vorschreibt. Wir zitieren:
„Tritium (H-3) ist ein Wasserstoffisotop. Es ist vom Verbraucher praktisch nicht zu erkennen. Grundwasser hat einen Tritium-Gehalt von etwa 0,5 Becquerel pro Liter (Bq/l). Elbwasser hat einen Tritium-Gehalt von etwa 2 Becquerel pro Liter. Tritiumhaltiges Wasser wird nach der neuen Strahlenschutzverordnung uneingeschränkt freigegeben, wenn die spezifische Aktivität geringer ist als 1 E+3 = 1.000 Becquerel pro Gramm oder 1.000.000 (1 Million) Becquerel pro Liter.
Zwischen dem natürlichen Tritiumgehalt in Wasser und dem uneingeschränkt freigegebenen liegt ein Faktor von 2.000.000 beziehungsweise 500.000.

Uneingeschränkt freigegeben bedeutet, dass keinerlei Auflagen für den weiteren Umgang getroffen werden. Die Betreiber könnten solchermaßen freigegebenes Tritium-Wasser in eine Babynahrungsfabrik leiten, ohne dass die Strahlenschutzverordnung noch eine Handhabe böte, das zu verhindern.

Die Konsequenzen sind fatal. Zwei exemplarische Abschätzungen (…) verdeutlichen das:

Beispiel 1: Ein Kind, jünger als 1 Jahr, bekommt im Verlaufe eines Jahres nur einen Liter Tritiumwasser mit der Nahrung (pro Tag wären das nur 2,7 Milliliter), das mit 1.000 Bequerel pro Gramm belastet ist. Die effektive Folgedosis betrüge dann bereits 64 µSv pro Jahr. Das ist 6,4 mal mehr als das 10-µSv-Konzept erlaubt.

Beispiel 2: Ein Erwachsener, älter als 17 Jahre, trinkt im Verlaufe eines Jahres nur einen Liter Tritiumwasser, das mit 1.000 Bequerel pro Gramm belastet ist. Die effektive Folgedosis betrüge 18 µSv pro Jahr, fast das Doppelte der erlaubten 10 µSv.“

Sind das nicht erschreckende Ergebnisse der Überprüfung? Durch einfaches Rechnen erreicht!
Und das schon vor der Änderung der Strahlenschutzverordnung!

Vielleicht können Sie die Überprüfung auch noch etwas herauszögern: Eine gegebene Tritiumaktivität benötigt 80 Jahre, um auf 1% des Ausgangswertes abzufallen – dann sind die Ergebnisse auch nicht mehr so erschreckend!

Mit freundlichem Gruß
Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Heinrich Messerschmidt, Gerhard Has