Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Eilverfahren gescheitert

Eilverfahren gescheitert
BI Umweltschutz: „Ball an die politischen Entscheider zurückgespielt“

Die Bemühungen der Gorleben-Gegner, den weiteren Ausbau des sogenannten Erkundungsbergwerks im Salzstock Gorleben zu stoppen, sind in einem ersten Anlauf, im Eilverfahren, gescheitert. Das Verwaltungsgericht Lüneburg entschied heute, die Rechte der Antragsteller, insbesondere deren Salzrechte, seien durch die geplanten Maßnahmen untertage noch nicht berührt. (VG Lüneburg Az: 2 B 12/11 und 2 B 13/11 vom 14. April 2011)
Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) bedauert diese Entscheidung, denn der Weg, mit Hilfe des Bergrechts Fakten zu schaffen – bisher können nur Personen klagen, die ihre Salzrechte durch das Projekt berührt sehen – ,werde mit dieser Entscheidung im Eilverfahren zunächst fortgeschrieben. „Das Verwaltungsgericht bewegt sich in dem politisch vorgegebenen Zirkelschluss, dass die Erkundung noch nicht Ausbau zu einem Endlager bedeute“, kritisiert BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.
Das VG Lüneburg betont andererseits selbst: „Zur Klarstellung wird abschließend darauf hingewiesen, dass sich die heute gefällten gerichtlichen Entscheidungen allein mit der Frage befassen, ob die Antragsteller durch die nach dem Bundesberggesetz durchgeführte Erkundung des Salzstocks Gorleben auf seine Eignung für ein Endlager in ihren Rechten verletzt werden. Die Entscheidungen befassen sich weder mit der Frage, welche Voraussetzungen an ein atomares Endlager zu stellen sind noch ob der Salzstock Gorleben hierfür geeignet ist. Ein Endlager könnte nur in einem nach dem Atomgesetz durchzuführenden Planfeststellungsverfahren zugelassen werden, falls sich der Salzstock bei der Erkundung als geeignet erweisen sollte.“
Damit spiele das Gericht den Ball zurück an den politischen Entscheidungsträger, sagte Ehmke: „Es ist jetzt erst recht an Norbert Röttgen, die Fixierung auf Gorleben und das undemokratische Vorgehen, das Verwehren von Einspruchs- und Klagerechten, zu beenden.“ Die Gorleben-Gegner geben sich nicht geschlagen, eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht ist zulässig und die Rechtshilfe Gorleben kündigte bereits an, dass die Kläger den Rechtsweg voll ausschöpfen werden.
Wolfgang Ehmke 0170 510 56 06

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