Staatsanwalt stellt Verfahren gegen CRS- Polizisten ein

Bilddokumente belegten, dass beim letzten Castor-Transport französische Polizisten nicht nur als Beobachter fungierten, sondern aktiv gegen Demonstranten vorgingen. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat das Verfahren gegen den französischen Polizisten eingestellt. Das Hamburger Abendblatt berichtet: „Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat zwei Ermittlungsverfahren gegen einen französischen Polizisten eingestellt, der beim Castor-Transport im November 2010 handgreiflich gegen Demonstranten geworden ist.“

Eine Sprecherin der Justizbehörde sagte dem Abendblatt auf Anfrage, der Verdacht der Amtsanmaßung habe sich nicht erhärtet. Entsprechend seien beide damals von Augenzeugen erstattete Strafanzeigen zu den Akten gelegt worden.

Dass der Mann in voller Dienstbekleidung mit Waffe und Schlagstock anwesend war, sei durch ein internationales Abkommen gedeckt. In dem einen Fall habe der Franzose lediglich auf eine Beleidigung reagiert („du Hurensohn“), den Demonstranten festgehalten, um seine Personalien zu erfahren. Dies sei, so steht es im Bescheid der Staatsanwaltschaft an den Erstatter der Anzeige, ein Jedermann-Festnahmerecht.

Im zweiten Fall, als er sich an der Räumung einer Gleisblockade beteiligte, hat sich laut Staatsanwaltschaft der Franzose zwar „über seine innerdienstliche Befugniszuweisung hinweggesetzt“. Dies habe aber nicht den Tatbestand der Amtsanmaßung erfüllt. Die Bundespolizei, in deren Zuständigkeit die Anwesenheit des französischen Polizisten fiel, hatte nach Bekanntwerden von Fotos eingeräumt, dieser habe nur einen Beobachterstatus gehabt, aber in einer Notsituation Hilfe für deutsche Kollegen geleistet. Dabei zeigt mindestens ein Bild, wie der Franzose aktiv wird, während deutsche Beamte tatenlos dabeistehen. Gegen die leitenden Beamten der Bundespolizei vor Ort hat die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren geführt.

Der Berliner Rechtsanwalt Christoph Müller hatte Anzeige gegen den Franzosen unmittelbar nach den Vorfällen erstattet. Er sagte gestern auf Nachfrage:

„Ich bin befremdet über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft.“ So sei er, obwohl Augenzeuge eines Vorgangs, überhaupt nicht vernommen worden. Er prüft jetzt, ob er Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft einlegen werde. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele, der den Vorgang öffentlich gemacht hatte, sagte: „Mich wundert das politisch nicht, sie versuchen sich um rechtliche Konsequenzen herumzudrücken.“ Ströbele sieht dringenden Regelungsbedarf, um künftig solche Fälle auszuschließen.“

18.04.2012